Mit dem Beschluss des E-Health-Gesetzes wurde die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt – die Basis für ein übergreifend vernetztes und digitalisiertes Gesundheitswesen. Im vierten Quartal 2020 wird auch die Anbindung der Apotheken an die TI umgesetzt.
Apotheker werden künftig mit digitalen Rezepten arbeiten und ihren Patienten elektronische Medikationspläne ausstellen können. Die Daten des Patienten werden auf seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und über die Telematikinfrastruktur verarbeitet. Patienten erhalten auf Wunsch eine digitale Patientenakte, die mühelos zwischen den Leistungsträgern des Gusundheitssystem ausgetauscht werden kann.
Die Telematikinfrastruktur agiert im Wesentlichen wie eine digitale Datenautobahn für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Damit auch Apotheker davon profitieren können, ist die Installation von verschiedenen Geräten erforderlich. Dazu gehören ein Konnektor, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Teilnehmer des Gesundheitswesens und gibt nur registrierten Nutzern Zugang zum geschlossenen Netz. Wichtige Informationen wie E-Arztbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte können über das verschlüsselte Netzwerk sicher ausgetauscht werden.
Mit dem eMedikationsplan stehen Apothekern Informationen über sämtliche Medikationen des Patienten zur Verfügung. Somit können Nebenwirkungen vermieden und Behandlungserfolge verbessert werden.
Mit diesem Wissen wird die Rolle des Apothekers als Berater im Gesundheitswesen wichtiger denn je.
Notfalldaten, eRezepte, eMedikationsplan und eSignatur sind die ersten Funktionen, auf die Apotheker nach Einführung der Telematikinfrastruktur Zugriff bekommen.
Notfallrelevante Informationen können Patienten künftig auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Hilfreiche Daten, die im Notfall Leben retten können: chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen.
Zu den wichtigsten Anwendungen in der TI wird künftig das e-Rezept gehören. Es löst nach und nach das rosa Papierrezept („Muster 16“) ab. Patienten können sich zukünftig viel Zeit und Wege sparen, wenn sie sowohl Folgerezepte beim Arzt als auch Produkte in der Apotheke elektronisch, und somit bequem von zu Hause, bestellen können.
Der eMedikationsplan auf der Gesundheitskarte (eGK) umfasst die aktuelle Medikation der Patienten. Der Plan kann in der Apotheke ausgelesen, ergänzt oder aktualisiert werden, und Apotheker bei der Beratung der Patienten unterstützen.
Der Heilberufsausweis enthält eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Damit können nicht nur Ärzte und Ärztinnen Rezepte signieren, sondern auch Apotheker verfügen hiermit über eine rechtssichere digitale Unterschrift.
Die Telekonnekt bietet Apotheken ein Komplettpaket, welches alle nötigen Hardware-Komponenten und Serviceleistungen beinhaltet. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung mit mehr als 9.000 erfolgreich abgeschlossenen Installationen und dem technologischen Vorsprung des RISE-Konnektors. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) folgende Pauschalzuschüsse für die Investitions- und Betriebskosten der technischen Ausstattung der Apotheken vereinbart.
Einmalige Zahlungen | Betrag |
Starterpaket inkl. - 1 x E-Health-Konnektor - 1x gSMC-KT Smartcard - 2 x stationäre Kartenterminals |
1.362,00 € |
Zusatzausstattung von stationären Kartenterminals - ab 20.000 GKVRX 2 zusätzlich - ab 40.000 GKVRX 4 zusätzlich |
450,00 € |
Aufwandspauschale inkl. - TI Startpauschale (70%) für Installation und Schulung - Apothekenstartpauschale (30%) für installationsbedingte Ausfallzeiten |
1.280,00 € (896,00 €) (384,00 €) |
SMC-B Smartcard kumulierte Einmalzahlung für 5 Jahre | 378,15 € |
HBA-Smartcard kumulierte Einmalzalung für 5 Jahre |
449,00 € |
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