
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) rückt die sichere elektronische Kommunikation über die TI und KIM als Standard im Gesundheitswesen noch stärker in den Mittelpunkt.
Künftig sollen alle an die TI angeschlossenen Leistungserbringer KIM als verbindliches Übermittlungsverfahren für medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation nutzen – die TI wird damit zum zentralen Kommunikationsnetz der Versorgung.
Für zahntechnische Labore gewinnt der TI‑Anschluss dadurch erheblich an Bedeutung, da nahezu alle Zahnarztpraxen bereits heute TI‑Anwendungen im Alltag einsetzen und der digitale Austausch von Auftrags‑ und Befunddaten weiter zunimmt.
Voraussetzung für den Zugang zur TI ist unter anderem der Institutionsausweis (SMC-B) für zahntechnische Labore; der VDZI fordert die Handwerkskammern auf, die Ausgabe dieser Ausweise zügig zu ermöglichen.
Nur wenn Dentallabore zeitnah die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, können sie dauerhaft Teil der digitalen Versorgungslandschaft bleiben und medienbruchfrei mit Zahnarztpraxen und weiteren Akteuren kommunizieren.
