
Telematikinfrastruktur – Auf einen Blick
- Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)? Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Akteure im Gesundheitswesen, um medizinische Informationen schnell, zuverlässig und datenschutzkonform auszutauschen.
- Wer ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen? Der TI-Anschluss ist für alle Leistungserbringer nach SGB V gesetzlich verpflichtend. Dazu zählen unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
- Wie funktioniert die Anbindung an die TI? Der Zugang erfolgt über zertifizierte Komponenten: Konnektor oder TI-Gateway, VPN-Zugangsdienst, Kartenterminals, Praxisausweis (SMC-B Karte) und elektronischer Heilberufsausweis (eHBA).
- Welche Anwendungen gehören zur TI? Zur Telematikinfrastruktur gehören zentrale digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die Kommunikation im Medizinwesen (KiM).
- Wie wird die TI finanziert? Praxen erhalten eine monatliche TI-Pauschale, die alle Kosten für Anschluss, Wartung und Betrieb abdeckt. Voraussetzung ist, dass alle relevanten Komponenten und Anwendungen in aktueller Version vorhanden sind.
Definition: Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Netzwerk, das alle Akteure des deutschen Gesundheitssystems sicher miteinander verbindet. Sie ermöglicht es, medizinische Informationen schnell, zuverlässig und datenschutzkonform auszutauschen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und patientenorientierte Versorgung.
Über die TI kommunizieren Leistungserbringer wie Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Krankenkassen digital miteinander. Zu den zentralen Gesundheitsanwendungen zählen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (eRezept), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP).
Gesetzliche Fristen und Pflichten zum TI-Anschluss
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist für viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtend. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – diese sind bereits heute an die TI angebunden.
Auch Heilmittelerbringer wie Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten, Logopädinnen und Podologen zählen zu den Leistungserbringern nach § 124 SGB V und sollen künftig verpflichtend an die TI angeschlossen werden. Laut § 360 Abs. 8 SGB V ist der 1. Januar 2026 als verbindlicher Starttermin vorgesehen.
Ein Änderungsantrag der Bundesregierung sieht jedoch vor, diese Frist auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben, um Praxen mehr Zeit für die technische und organisatorische Umsetzung zu geben. Diese Änderung ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
In 4 Schritten zum TI-Anschluss
Der Weg zur Telematikinfrastruktur (TI) ist klar geregelt und lässt sich in wenigen Schritten umsetzen. Jede Praxis oder Einrichtung benötigt bestimmte technische Komponenten und Ausweise, um sich sicher mit der TI zu verbinden.
- Technische Ausstattung beschaffen
Grundlage ist der Zugang zur TI – entweder über einen stationären Konnektor oder über ein TI-Gateway. Das TI-Gateway ermöglicht eine sichere, cloudbasierte Verbindung zur TI, ohne dass ein physisches Gerät in der Praxis installiert werden muss. Über ein angeschlossenes Kartenterminal können elektronische Gesundheitskarten eingelesen und Anmeldungen geprüft werden. - Institutionskarte (SMC-B) beantragen
Die SMC-B dient als digitaler Praxisausweis und weist die Einrichtung innerhalb der TI eindeutig aus. Sie wird über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt und ist Voraussetzung für den Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur. - Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktivieren
Jede berechtigte Fachkraft benötigt zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), um sich persönlich zu authentifizieren und Anwendungen digital zu signieren. - Anmeldung und Nutzung der TI-Anwendungen
Nach erfolgreicher Installation können autorisierte Mitarbeitende auf TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM) zugreifen.
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur vernetzt nicht nur die Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander, sondern bietet auch eine Vielzahl an digitalen Anwendungen, die den Behandlungsalltag effizienter, sicherer und patientenorientierter machen. Alle Anwendungen folgen höchsten Datenschutzstandards und ermöglichen eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Der eArztbrief ermöglicht den sicheren, digitalen Austausch medizinischer Informationen zwischen Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften. Er ersetzt den klassischen Papierbrief und beschleunigt die Kommunikation erheblich. Durch die Integration in die TI werden Arztbriefe verschlüsselt übertragen, revisionssicher dokumentiert und können direkt in das Praxisverwaltungssystem importiert werden. Das spart Zeit, Papier und sorgt für eine lückenlose Dokumentation der Behandlung.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das digitale Herzstück der TI. Sie bündelt alle gesundheitsrelevanten Informationen in einer zentralen, sicheren Akte. Ab Januar 2025 ist die ePA Teil der Regelversorgung. Patienten behalten jederzeit die Kontrolle darüber, wer Zugriff auf ihre Daten hat. Für Behandelnde bedeutet die ePA einen vollständigen Überblick über die Krankengeschichte und damit eine effizientere, koordinierte Versorgung.
Elektronisches Rezept (e-Rezept)
Das eRezept ersetzt die klassische Papierrezeptverordnung und ermöglicht die digitale Ausstellung und Einlösung von Medikamenten. Ärzte erstellen die Verordnung direkt in ihrem Praxisverwaltungssystem, Patienten können diese per App, elektronischer Gesundheitskarte oder Ausdruck mit QR-Code in der Apotheke einlösen. Das eRezept reduziert Fehlerquellen, beschleunigt Abläufe und macht den gesamten Prozess von der Verordnung bis zur Abrechnung transparenter und sicherer.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Mit der eAU werden Krankmeldungen automatisch und digital an die Krankenkassen und Arbeitgeber übermittelt. Patienten müssen keine Papierformulare mehr einreichen, und Praxen sparen erheblich an Verwaltungsaufwand. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über die TI, was eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten gewährleistet.
Elektronischer Medikationsplan / elektronische Medikationsliste (eMP/eML)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) sorgt für eine sichere und aktuelle Übersicht über die gesamte Medikation eines Patienten. Behandelnde können Einträge ergänzen oder aktualisieren, um Wechselwirkungen und Doppelverordnungen zu vermeiden. Auch Patientinnen und Patienten profitieren von einer klaren Darstellung ihrer Medikamente und Einnahmezeiten.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht es, lebenswichtige Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen oder implantierte medizinische Geräte direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Im Notfall können autorisierte Ärzte sofort auf diese Daten zugreifen und so schneller und gezielter handeln. Die Speicherung und der Zugriff erfolgen nach strengen Datenschutzvorgaben der TI.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das VSDM stellt sicher, dass die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte immer aktuell sind. Beim Einlesen der Karte werden Änderungen, beispielsweise bei Adressdaten oder Krankenkassenwechseln, automatisch synchronisiert. So vermeiden Praxen fehlerhafte Abrechnungen, und Patienten profitieren von einem reibungslosen Praxisablauf.
Kommunikation im Medizinwesen (KiM)
KiM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken können darüber Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungsdaten verschlüsselt austauschen. Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Mails erfüllt KiM höchste Sicherheitsstandards und garantiert die Authentizität der Absender. Der Dienst ist Voraussetzung für Anwendungen wie den eArztbrief oder die eAU.
TI-Messenger (TIM)
Der TI-Messenger (TIM) erweitert die digitale Kommunikation um eine Echtzeit-Komponente – vergleichbar mit gängigen Messenger-Diensten, jedoch mit maximalem Datenschutz. Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte und Apotheken können Nachrichten, Dokumente oder Bilder sicher austauschen – auch mobil über Smartphone oder Tablet. Ein zentrales Adressbuch ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme mit anderen Gesundheitsakteuren. TIM trägt so zu einer deutlich besseren Vernetzung und Koordination der Versorgung bei.
Finanzierung der Telematikinfrastruktur: TI-Pauschale und Voraussetzungen
Damit der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) keine finanzielle Hürde darstellt, erhalten Praxen und Einrichtungen eine monatliche TI-Pauschale. Diese Pauschale deckt die Anschaffungs-, Installations- und Betriebskosten aller TI-Komponenten ab. Grundlage ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die regelmäßig angepasst wird, um steigende Kosten zu berücksichtigen. Um die Pauschale zu erhalten, stellen ambulante und stationäre Pflegedienste beim GKV-Spitzenverband einen Antrag auf Kostenerstattung.
Höhe der TI-Pauschale
Die Höhe der monatlichen TI-Pauschale hängt vom Zeitpunkt der Erstausstattung sowie vom Konnektortausch ab. Seit dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Beträge, die sich jährlich an der Entwicklung des Orientierungswertes (Punktwert) erhöhen.
Wichtig: Nur vollständig ausgestattete Praxen erhalten die volle Pauschale – fehlen technische Komponenten oder Telematikanwendungen, wird die Zahlung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen und Antworten
Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

