
Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI)
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – von der TI-Anbindung über Karten und Ausweise bis zu Abrechnung und Technik.
Alle Hardware-Komponenten der Telematikinfrastruktur - darunter der Konnektor mit der gSMC-K, Kartenterminals mit gSMC-KT, die SMC-B für Institutionen, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) besitzen Sicherheitszertifikate, die jeweils ein Ablaufdatum haben, das in der Regel fünf Jahre ab Produktionsdatum beträgt; da diese Zertifikate für den sicheren Betrieb innerhalb der TI essenziell sind, müssen die Komponenten rechtzeitig vor Ablauf erneuert oder ersetzt werden, um Unterbrechungen im Praxisbetrieb zu vermeiden.
Die Kosten für den TI-Anschluss werden in der Regel durch die zuständige Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung (KZV) sowie über den GKV-Spitzenverband. Weiterführende Informationen zu den gesetzlich festgelegten TI-Finanzierungsregeln finden Sie hier.
Wie alle Konnektoren sind in RISE Konnektoren spezielle Sicherheitskarten (gSMC-K) verbaut, deren Zertifikate nach fünf Jahren ablaufen. Danach ist ein sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur nicht mehr gewährleistet. Wie lange Ihr Konnektor noch läuft sehen Sie beispielsweise in Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem RISE Konnektor Utility (RKU).
Zertifikate identifizieren Personen, Geräte oder Einrichtungen im digitalen Gesundheitswesen. Sie enthalten verschlüsselte Informationen, die eindeutig die Identität einer Komponente in der Telematikinfrastruktur (TI) bestätigen – z. B. für Ärzte, Praxen, Konnektoren oder Kartenterminals. Zertifikate sorgen dafür, dass nur zugelassene Komponenten sicher auf die TI zugreifen können und bauen damit einen vertrauenswürdigen Sicherheitsrahmen auf. Sie laufen ab, weil kryptografische Verfahren regelmäßig aktualisiert werden müssen, um weiterhin sicheren Schutz sensibler medizinischer Daten zu gewährleisten. Für die meisten TI-Zertifikate gilt daher eine maximale Laufzeit von fünf Jahren.
Die Sicherheit der bisherigen TI-Konnektoren basiert auf speziellen Smartcards (gSMC-K), deren Zertifikate in der Regel nach fünf Jahren ablaufen. Ältere Geräte mit reiner RSA-Technologie konnten beispielsweise einmalig bis 31.12.2025 verlängert werden. Ohne aktuelle Zertifikate ist ein sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur nicht mehr gewährleistet.
Läuft das Zertifikat Ihres Konnektors ab, ist eine Erneuerung Ihrer TI-Anbindung erforderlich. Grundsätzlich haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten: Das TI-Gateway oder ein neuer Einboxkonnektor. Wir empfehlen unseren Kunden den Umstieg auf das TI-Gateway, damit sind Sie langfristig technologisch gut aufgestellt und müssen sich um auslaufende Konnektorzertifikate keine Sorgen mehr machen. Sind Sie sich noch unsicher oder haben Fragen zur Umstellung? Dann buchen Sie gern einen individuellen Beratungstermin, um alle Details persönlich zu besprechen.
Wenn die Zertifikate in den TI-Komponenten – beispielsweise im Konnektor – ablaufen, verlieren diese ihre Gültigkeit und können keine sichere Verbindung mehr zur Telematikinfrastruktur herstellen. Die Zertifikate sind notwendig, um die Authentifizierung und die verschlüsselte Kommunikation innerhalb der TI zu gewährleisten. Nach Ablauf ist daher kein Zugriff mehr auf zentrale TI-Dienste wie KIM, eGK, eRezept oder eAU möglich. Auch die Praxissoftware kann in diesem Fall keine sicheren Verbindungen mehr über den Konnektor aufbauen, was zu einem Stillstand der TI-Funktionen führt. Um solche Ausfälle zu vermeiden, müssen die Zertifikate rechtzeitig vor ihrem Ablauf erneuert oder die betroffenen Komponenten auf eine aktuelle Lösung, wie etwa das TI-Gateway umgestellt werden.
Das TI-Gateway von Telekonnekt kostet abhängig von der Vertragslaufzeit zwischen 149 und 199 Euro netto pro Monat. Die günstigste Monatsrate von 149 Euro gilt bei 60 Monaten Laufzeit; zusätzlich fällt einmalig eine Bereitstellungsgebühr von 599 Euro an.
Ein TI-Zugang ermöglicht Leistungserbringern im Gesundheitswesen die sichere digitale Kommunikation und den Zugriff auf zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem der Austausch medizinischer Daten, der Zugriff auf elektronische Akten sowie die Nutzung digitaler Rezepte. Die Verbindung erfolgt verschlüsselt, in der Regel über einen VPN-Zugang, und unter Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben.
Eine SMC-B können berechtigte Einrichtungen im Gesundheitswesen beantragen, etwa Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, MVZ sowie weitere Leistungserbringer mit TI-Zugangspflicht.
Die TI-Pauschale ist eine monatliche Finanzierung der Telematikinfrastruktur in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Psychotherapieeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie ersetzt seit Juli 2023 die bisherige Einzelfinanzierung und deckt die laufenden Kosten für TI-Anwendungen und -Komponenten ab.
Der TI-Zuschlag bezeichnet ergänzende Zahlungen oder Erstattungen für Leistungen, die im Kontext der Nutzung von Telematikinfrastruktur-Anwendungen stehen. Er wird jedoch nicht flächendeckend gezahlt, sondern kommt nur vereinzelnd bei Leistungserbringern zum Einsatz, wenn beispielsweise die IT-Infrastruktur angepasst werden muss.
Der Erstattungsbetrag richtet sich nicht nach der Eigenerklärung selbst, sondern nach Ausstattung, Betriebsgröße und Zeitpunkt der Telematikinfrastruktur-Einführung. Die Eigenerklärung dient lediglich als Nachweis, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das TI-Gateway ist ein moderner, softwarebasierter Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Im Gegensatz zu klassischen, lokalen Konnektoren erfolgt die Anbindung über einen Highspeed-Konnektor in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum. Dadurch entfällt die Installation und Wartung vor Ort, während alle TI-Anwendungen stabil und sicher genutzt werden können.
Konnektoren haben ein Sicherheitszertifikat mit begrenzter Laufzeit. Läuft es ab, bricht die TI-Verbindung ab und Anwendungen wie eRezept oder ePA funktionieren nicht mehr. Der Tausch muss deshalb vor Ablauf erfolgen.
Wir prüfen auf Wunsch, wann Ihr Zertifikat endet, und schlagen einen Termin vor.
Das TI-Gateway ersetzt den Konnektor vor Ort durch eine zentrale Anbindung im Rechenzentrum. In der Praxis steht dann kein eigenes Gerät mehr, Wartung und Updates übernehmen wir.
Das lohnt sich besonders für Einrichtungen mit mehreren Standorten.
Der eHBA ist der persönliche Ausweis einer Person, etwa einer Ärztin oder eines Apothekers. Damit werden Dokumente rechtsgültig signiert.
Die SMC-B weist dagegen die Einrichtung aus, nicht die Person. Sie verbleibt im Kartenterminal und ermöglicht den Zugang zur TI.
Die HSM-B ist die Variante für größere Einrichtungen: Statt vieler Einzelkarten bündelt ein Hardware-Sicherheitsmodul die Institutionsausweise zentral.
TI 2.0 löst die bisherige Architektur schrittweise ab. Statt eines Konnektors in jeder Einrichtung sollen Zugangsdienste und eine Zero-Trust-Architektur treten, bei der jeder Zugriff einzeln geprüft wird. Der Umstieg erfolgt über mehrere Jahre. Bestehende Anbindungen bleiben zunächst nutzbar.
Während die bisherige TI auf lokalen Konnektoren und physischen Karten basiert, setzt die TI 2.0 auf zentrale Gateways, digitale Identitäten und eine serviceorientierte Architektur. Dadurch sinkt der technische Aufwand vor Ort und die Nutzung wird mobiler.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht den geschützten Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Therapeuten (z.B. Physiotherapeuten oder auch Psychotherapeuten) sowie weiteren Leistungserbringern.
Die TI 2.0 reduziert Hardwareabhängigkeiten, verbessert Stabilität und Performance und ermöglicht einen flexibleren Zugriff auf TI-Anwendungen. Betrieb, Wartung und Sicherheitsupdates werden zentral übernommen, was Praxen und Einrichtungen spürbar entlastet.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann sprechen Sie uns an. In einem kostenlosen Beratungstermin klären wir Ihre Fragen zur TI-Anbindung persönlich. Bei technischen Problemen hilft Ihnen unser Support weiter.
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