
SMC-B – Auf einen Blick
- Was ist die SMC-B? Die SMC-B ist der digitale Praxis- oder Institutionsausweis einer Einrichtung im Gesundheitswesen und authentifiziert diese eindeutig gegenüber der Telematikinfrastruktur, sodass ein sicherer Zugriff auf Anwendungen wie ePA, E-Rezept oder KiM möglich wird.
- Wer benötigt eine SMC-B? Jede an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Praxis, Apotheke, Klinik oder sonstige Gesundheitseinrichtung benötigt pro Betriebsstätte mindestens eine SMC-B, um ihre Institution technisch und rechtlich gegenüber der TI auszuweisen.
- Welche Funktionen erfüllt die SMC-B? Die SMC-B ermöglicht die Authentifizierung der Einrichtung, den Aufbau einer geschützten VPN-Verbindung zur TI sowie die institutionsbezogene Signatur und Verschlüsselung von Dokumenten, etwa über KiM.
- Wie lange ist die SMC-B gültig? Die auf der SMC-B gespeicherten Zertifikate sind in der Regel bis zu fünf Jahre gültig, weshalb rechtzeitig vor Ablauf eine Folgekarte beantragt werden muss, um Unterbrechungen im TI-Betrieb zu vermeiden.
- Wie entwickelt sich die SMC-B im Rahmen der TI 2.0 weiter? Im Zuge der TI 2.0 kann die klassische Kartenlösung perspektivisch durch ein HSM-B in Kombination mit einem TI-Gateway ersetzt werden, wodurch physische Karten und lokale Kartenterminals langfristig entfallen.
Was ist eine SMC-B?
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der digitale Ausweis einer Praxis oder Institution im Gesundheitswesen. Sie authentifiziert die Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur und ermöglicht es dem Konnektor bzw. TI-Gateway, eine sichere Onlineverbindung zur TI herzustellen. Ohne eine gültige SMC-B ist kein Zugriff auf TI-Anwendungen möglich.
Man kann sich die SMC-B als „Gemeinschaftsausweis“ einer Organisation vorstellen. Sie bestätigt: Diese Praxis, Apotheke oder Einrichtung ist berechtigt, am digitalen Gesundheitsnetz teilzunehmen. Im Zusammenspiel mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) entsteht die vollständige Legitimation.
Technisch gibt es keinen Unterschied zwischen Praxisausweis und Institutionsausweis. Die Bezeichnung richtet sich ausschließlich nach der Anwendergruppe:
- Praxisausweis (SMC-B) für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
- Institutionsausweis (SMC-B) für Apotheken, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie weitere Leistungserbringer
- SMC-B ORG für Organisationen ohne unmittelbare Leistungserbringung, z.B. Kammern, Kassen oder bestimmte TI-Anbieter
Pro Betriebsstätte wird in der Regel mindestens eine SMC-B benötigt, um von allen angeschlossenen stationären Kartenterminals auf die TI zugreifen zu können. Für viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen ist die Anbindung an die TI gesetzlich verpflichtend. Die SMC-B ist dafür die technische und rechtliche Voraussetzung – sie öffnet der Organisation den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI).
Funktionen der Security Module Card Typ B
Die SMC-B ist weit mehr als eine Zugangs- oder Institutionenkarte. Sie übernimmt zentrale Sicherheits- und Identitätsfunktionen innerhalb der Telematikinfrastruktur und bildet die technische Grundlage für die digitale Kommunikation einer Einrichtung.
Eingesteckt in ein E-Health-Kartenterminal und freigeschaltet per PIN, weist sie die Institution eindeutig aus und aktiviert ihre kryptografischen Funktionen.
- Authentifizierung der Einrichtung: Die SMC-B bestätigt die Identität einer medizinischen Institution gegenüber der TI. Erst durch diese Authentifizierung kann eine gesicherte Verbindung, bspw. über einen Konnektor oder ein TI-Gateway, aufgebaut werden.
- VPN-Zugang zur Telematikinfrastruktur: Über die kryptografischen Zertifikate der Karte wird eine geschützte VPN-Verbindung zur TI hergestellt. Dadurch erhalten berechtigte Einrichtungen Zugriff auf TI-Dienste und Fachanwendungen.
- Institutionsstempel (elektronische Signatur): Die SMC-B ermöglicht eine elektronische Signatur im Namen der Institution. Diese dient als Herkunftsnachweis für Dokumente oder Anfragen – im Unterschied zum eHBA, der eine personenbezogene Signatur erzeugt.
- Institutionsverschlüsselung: Die Karte enthält ein Verschlüsselungszertifikat mit zugehörigem Schlüssel. Damit können Praxis- oder Klinikdaten sicher verschlüsselt, entschlüsselt oder umgeschlüsselt werden.
- Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mit der SMC-B können autorisierte Einrichtungen Versichertenstammdaten online prüfen (VSDM) sowie Notfalldaten oder Medikationsinformationen verarbeiten.
- Sichere Kommunikation über KiM: In Kombination mit dem Kommunikationsdienst KiM ermöglicht die SMC-B den verschlüsselten Versand und Empfang medizinischer Dokumente. Die Identität der Einrichtung ist dabei eindeutig nachvollziehbar.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die SMC-B steht immer für die Institution, nicht für eine einzelne Person. Sobald personenbezogene Signaturen erforderlich sind, z.B. beim E-Rezept oder bei der eAU, wird zusätzlich ein eHBA benötigt.
SMC-B Antrag
Die Beantragung der SMC-B erfolgt online über die jeweils zuständige Kammer oder Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur berechtigt ist und mindestens eine verantwortliche Person über einen gültigen eHBA verfügt oder diesen bereits beantragt hat.
Wichtig: Die SMC-B sollte rechtzeitig vor dem geplanten Installationstermin der TI-Komponenten bestellt werden – idealerweise etwa vier Wochen im Voraus.
SMC-B beantragen in 8 Schritten
Der konkrete Ablauf kann je nach Berufsgruppe leicht variieren, folgt aber in der Regel diesem Schema:
- Login im Serviceportal der zuständigen Kammer oder KV/KZV: Anmeldung mit den persönlichen Zugangsdaten der verantwortlichen Person (z.B. Praxisinhaber oder Geschäftsführer eines MVZ).
- Auswahl eines zugelassenen Kartenherstellers: Die gematik bzw. die jeweilige Standesorganisation führt eine Liste zugelassener Anbieter.
- Bestätigung der Datenübertragung: Basisdaten der Einrichtung können zur Vorbefüllung des Antragsformulars an den gewählten Anbieter übermittelt werden.
- Anerkennung der Antrags-, Nutzungs- und Sperrregeln: Erst nach Zustimmung wird der Antrag freigegeben.
- Weiterleitung zum Anbieterportal: Dort werden fehlende Antragsdaten ergänzt und der Antrag final eingereicht.
- Prüfung der Berechtigung durch die Kammer/KV/KZV: Die zuständige Stelle bestätigt gegenüber dem Kartenhersteller, dass die Einrichtung berechtigt ist und das entsprechende Attribut (z.B. „Arztpraxis“ oder „Zahnarztpraxis“) auf der SMC-B hinterlegt werden darf.
- Produktion und Versand der Karte: Die SMC-B wird per Post zugestellt. Der PIN-Brief erfolgt aus Sicherheitsgründen separat.
- Online-Aktivierung der SMC-B: Vor dem ersten Einsatz muss die Karte beim Kartenhersteller freigeschaltet werden. Die PIN wird bei der Installation benötigt.
Kartenherausgeber der SMC-B
Der Praxisausweis wird von verschiedenen zuständigen Organisationen ausgegeben, abhängig von der Art der medizinischen Einrichtung:
- Kassenärztliche Vereinigungen (KV): Zuständig für Fachärzte und Psychotherapeuten.
- Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZV): Herausgeber für Zahnärzte.
- Landesapothekerkammern: Verantwortlich für die Ausstellung an Apotheken.
- Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG): Zuständig für Krankenhäuser.
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR): Herausgeber für nicht approbierte Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen.
Kosten und Laufzeit der SMC-B Karte
Die Kosten der SMC-B hängen vom gewählten Kartenhersteller und dem jeweiligen Zahlungsmodell ab. Da die SMC-B ein sicherheitszertifiziertes Produkt mit qualifizierten kryptographischen Zertifikaten ist, entstehen laufende Gebühren über die gesamte Vertragslaufzeit.
Je nach Anbieter werden unterschiedliche Abrechnungsmodelle angeboten. Beispielhafte Konditionen für eine Arztpraxis sind:
- 23,25 € pro Quartal
inklusive Mehrwertsteuer
24 Monate Mindestvertragslaufzeit - 92,00 € jährlich
inklusive Mehrwertsteuer
24 Monate Mindestvertragslaufzeit
Weiterführende Informationen zu den Kosten einer SMC-B Karte finden Sie direkt bei unseren Partnern Medisign und D-Trust.
Die auf der SMC-B gespeicherten Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, sollte rechtzeitig vor Ablauf eine Folgekarte beantragt werden.
In der Praxis erfolgt in der Regel:
- eine automatische Warnmeldung im Praxisverwaltungssystem
- eine zusätzliche Information durch den Kartenanbieter
Zukünftig digital: Ablösung der SMC-B durch das TI-Gateway
Die klassische, kartenbasierte Telematikinfrastruktur steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit der Weiterentwicklung zur TI 2.0 rückt eine kartenlose Lösung in den Fokus: das sogenannte HSM-B (Hardware Security Module Typ B). Perspektivisch kann dieses Sicherheitsmodul die bisherige SMC-B im Kartenterminal ersetzen.
Das HSM-B ist ein Hardware-Sicherheitsmodul zur sicheren Speicherung und Verwaltung kryptografischer Schlüssel und Zertifikate. Es übernimmt funktional die Rolle der SMC-B – jedoch ohne physische Karte, Steckmechanismus oder PIN-Eingabe im laufenden Betrieb.
Statt einer lokalen Karte in der Praxis wird das HSM-B:
- in einem zertifizierten Rechenzentrum betrieben
- mit einem leistungsstarken Highspeed-Konnektor kombiniert
- über ein TI-Gateway angebunden
Für den TI-Zugang bedeutet das: Kein Kartenterminal mehr vor Ort, kein physischer Kartentausch, kein manueller Austausch ablaufender Zertifikate in der Praxis.
Rolle des TI-Gateways
Das HSM-B funktioniert nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit dem TI-Gateway. Dieses verlagert zentrale TI-Komponenten in ein Rechenzentrum und ersetzt den klassischen Konnektor in der Einrichtung.
Die Vorteile im Überblick:
- Wegfall lokaler Konnektoren
- Keine Kartenterminals für die SMC-B mehr erforderlich
- Zentrale Verwaltung kryptografischer Identitäten
- Höhere Performance und vereinfachte IT-Infrastruktur
- Neue mobile Anwendungsszenarien, etwa bei Hausbesuchen
Häufige Fragen und Antworten
Was ist die SMC-B?
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie authentifiziert eine medizinische Einrichtung gegenüber der TI und ermöglicht den sicheren Zugriff auf Anwendungen wie ePA, E-Rezept oder KiM.
Wie viel kostet eine SMC-B Karte?
Die Kosten für eine SMC-B hängen vom gewählten Vertrauensdiensteanbieter und vom Tarifmodell ab. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Für viele Leistungserbringer werden die Kosten im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarungen ganz oder teilweise refinanziert.
Wo wird die SMC-B eingesteckt?
Die SMC-B wird in ein stationäres E-Health-Kartenterminal in der Praxis oder Einrichtung eingesteckt. Das Kartenterminal ist wiederum mit dem Konnektor oder mit einem TI-Gateway verbunden. Erst durch das Zusammenspiel von SMC-B, Kartenterminal und TI-Anbindung kann die Einrichtung eine sichere VPN-Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufbauen.
Was ist der Unterschied zwischen SMC-B und gSMC KT?
Die SMC-B identifiziert eine medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur. Sie enthält Zertifikate zur Authentifizierung, Verschlüsselung und zum sogenannten Institutionsstempel. Die gSMC-KT (gerätespezifische Security Module Card für Kartenterminals) hingegen ist fest einem bestimmten Kartenterminal zugeordnet. Sie stellt sicher, dass das jeweilige Terminal als zugelassenes Gerät in der TI betrieben werden darf.
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Telematikinfrastruktur?


