
Mit dem Apothekenversorgungs‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) können Arztpraxen E‑Rezepte und die zugehörigen Zugangsdaten seit Anfang Juli 2026 direkt per KIM an die heimversorgende Apotheke übermitteln – vorausgesetzt, es besteht ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz und die Bewohner:innen haben zugestimmt.
Damit muss das Rezept nicht mehr über die Pflegeeinrichtung selbst laufen: Der E‑Rezept‑Token geht aus der Praxis direkt an die Apotheke, die über die TI das E‑Rezept abruft und die Medikamente unmittelbar ins Pflegeheim liefert.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand und weniger Medienbrüche beim Umgang mit Papierbelegen oder Zugangsdaten, während Praxen und Apotheken ihre etablierten TI‑ und KIM‑Workflows nutzen können.
Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2028; ab 2029 sollen Pflegeheime selbst an den E‑Rezept‑Fachdienst angeschlossen sein und dann direkt auf die E‑Rezepte ihrer Bewohner:innen zugreifen können.
