
Bislang war vorgesehen, die GOP 01648 für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte noch bis zum 31.12.2026 weiterzuführen; entsprechende Beschlüsse des Bewertungsausschusses hatten die Vergütung mehrfach verlängert.
Mit dem neuen Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV wird die gesetzliche Grundlage für Zuschläge und Sondervergütungen rund um die ePA jedoch gestrichen – die extrabudgetäre Vergütung für Erst‑ und Folgebefüllung entfällt, um erhebliche Einsparungen im System zu erzielen.
Da der Gesetzestext bereits zum 30.07.2026 in Kraft tritt, endet die ePA‑Erstbefüllungspauschale faktisch zu diesem Zeitpunkt und nicht – wie ursprünglich kommuniziert – erst zum Jahresende.
Für Vertragsärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer bedeutet dies: Die Unterstützung der Versicherten beim Einrichten und Befüllen der ePA bleibt weiterhin Teil des Versorgungsauftrags, erfolgt aber ohne zusätzliche Honorierung.
