
Mit der Einführung der „ePA für alle“ gelten für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegekräfte, Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten, Heilmittelerbringerinnen und ‑erbringer sowie Versicherte jeweils unterschiedliche Rechte zum Lesen, Anlegen, Aktualisieren und Löschen von Daten in der elektronischen Patientenakte.
Damit ist klar geregelt, welche Berufsgruppen im Behandlungskontext medizinische Informationen, Verordnungen, Notfalldaten oder pflegerische Dokumentation einsehen oder bearbeiten dürfen und wo eine aktive Einwilligung der Versicherten erforderlich ist.
Die gematik stellt diese Berechtigungen übersichtlich tabellarisch dar, sodass Leistungserbringer schnell erkennen können, welche Funktionen ihnen in der ePA für alle zur Verfügung stehen.
Wir verweisen hier gezielt auf diese Übersicht, um Praxen, Kliniken, Apotheken und weitere Einrichtungen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer digitalen Prozesse zu unterstützen.
Die vollständige und stets aktuelle Darstellung der ePA‑Berechtigungen finden Sie hier: Berechtigungen in der ePA für alle: Übersicht & Details | gematik
