
Die gematik hat einen interaktiven Klick-Dummy zur elektronischen Heilmittelverordnung veröffentlicht.
Er veranschaulicht anhand fiktiver Praxissoftwares, wie die digitalen Abläufe für Arzt- und Heilmittelpraxen künftig aussehen könnten.
Interessierte können den geplanten Ablauf im Klick-Dummy zur eVerordnung für Heilmittel selbst Schritt für Schritt durchspielen.
Die ärztliche Praxis erstellt und signiert die Verordnung digital; anschließend steht sie sicher über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung.
Patientinnen und Patienten sollen sie beispielsweise mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder über einen ausgedruckten QR-Code an eine Heilmittelpraxis übermitteln können.
Nach der Annahme kann die Heilmittelpraxis die Verordnung digital bearbeiten, erbrachte Leistungen dokumentieren und erforderliche Korrekturen direkt an die verordnende Praxis senden.
Auch die elektronische Übermittlung von Therapieberichten ist vorgesehen.
Der Klick-Dummy bildet den derzeitigen Konzeptionsstand ab und ist noch keine fertige Anwendung.
Nach dem aktuellen GeDIG-Entwurf soll die verpflichtende eVerordnung für Heilmittel zum 1. Juni 2029 eingeführt werden; dieser Termin ist jedoch noch nicht geltendes Recht.
