Regulatorik
30.09.2026

Orientierungswert 2027 steigt um 2,2 Prozent

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für 2027 verständigt. Er steigt zum 1. Januar um 2,2 Prozent von derzeit 12,7404 Cent auf 13,0207 Cent.

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Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich, mit welchem Preis ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet werden.

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Bei der Berechnung werden unter anderem die Personal-, Energie-, Miet- und Investitionskosten der Praxen berücksichtigt.

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Zusätzlich steigt die morbiditätsbedingte Veränderungsrate im Bundesdurchschnitt um 0,41 Prozent. Sie fließt gemeinsam mit dem Orientierungswert in die regionalen Vergütungsverhandlungen ein.

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Die KBV bezeichnet das Ergebnis angesichts steigender Praxiskosten und der neuen gesetzlichen Ausgabenbegrenzungen als Einigung an der Grenze des Machbaren.

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TI-Refinanzierungspauschalen 2027 – Übersicht
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Lisa Küpper
Business Development Specialist