
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für 2027 verständigt. Er steigt zum 1. Januar um 2,2 Prozent von derzeit 12,7404 Cent auf 13,0207 Cent.
Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich, mit welchem Preis ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet werden.
Bei der Berechnung werden unter anderem die Personal-, Energie-, Miet- und Investitionskosten der Praxen berücksichtigt.
Zusätzlich steigt die morbiditätsbedingte Veränderungsrate im Bundesdurchschnitt um 0,41 Prozent. Sie fließt gemeinsam mit dem Orientierungswert in die regionalen Vergütungsverhandlungen ein.
Die KBV bezeichnet das Ergebnis angesichts steigender Praxiskosten und der neuen gesetzlichen Ausgabenbegrenzungen als Einigung an der Grenze des Machbaren.
