
Stationäre Pflege – Auf einen Blick
- Definition: Stationäre Pflege umfasst die umfassende Betreuung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit in einer Pflegeeinrichtung, dauerhaft (vollstationär), zeitweise (teilstationär) oder übergangsweise (Kurzzeitpflege).
- Versorgungsziel: Ziel ist es, Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung ganzheitlich zu gewährleisten, rund um die Uhr oder im Rahmen vereinbarter Zeiten.
- Kostenübernahme: Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad an den pflegebedingten Kosten. Darüber hinaus fallen Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an.
- Pflegeeinrichtungen: Stationäre Pflege kann in Altenwohnheimen, Altenheimen oder Pflegeheimen erfolgen, mit unterschiedlichen Betreuungskonzepten und Selbstständigkeitsgraden.
- Rolle der TI: Die Telematikinfrastruktur ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation, z.B. mittels elektronischer Patientenakte (ePA), und vereinfacht Prozesse wie Medikationsmanagement, Dokumentation oder Abrechnung.
Definition: Was versteht man unter stationärer Pflege?
Stationäre Pflege kommt dann zum Einsatz, wenn die Versorgung zuhause nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Das betrifft vor allem Menschen mit hohem Pflegebedarf, bei denen eine dauerhafte oder zumindest regelmäßige Betreuung notwendig ist.
In einer Pflegeeinrichtung, wie einem Alten- oder Pflegeheim, übernehmen ausgebildete Fachkräfte die Betreuung, je nach Bedarf rund um die Uhr (vollstationär) oder zu bestimmten Tageszeiten (teilstationär).
Rechtlich geregelt ist die stationäre Pflege in §71 SGB XI. Die Einrichtungen stehen unter der Verantwortung von examinierten Pflegekräften und arbeiten nach anerkannten Pflegestandards. Im Unterschied zur ambulanten Pflege findet die Versorgung hier nicht im eigenen Zuhause, sondern in einer professionellen Einrichtung statt.
Im Rahmen der Telematikinfrastruktur gewinnt die stationäre Pflege zunehmend an Bedeutung: Über TI-Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) oder das eRezept können Pflegeeinrichtungen relevante Gesundheitsinformationen sicher austauschen und Prozesse effizienter gestalten. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung digital vernetzter Pflege.
Die 3 Formen der stationären Pflege im Überblick
Stationäre Pflege kann ganz unterschiedlich aussehen, je nachdem, wie viel Unterstützung gebraucht wird. Grundsätzlich unterscheidet man drei Formen: die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie lange jemand betreut wird, wie intensiv die Versorgung ist und zu welchem Zweck die Pflege erfolgt.
Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung ein. Dort wird sie rund um die Uhr versorgt, von der Körperpflege über die medizinische Betreuung bis hin zur gesamten Verpflegung. Diese Form der Pflege ist vordergründig dann sinnvoll, wenn ein hoher Pflegebedarf besteht oder keinerlei Angehörige die Versorgung übernehmen können.
Auch digital ist die vollstationäre Pflege inzwischen gut aufgestellt: Viele Einrichtungen nutzen heute Anwendungen wie das eRezept, die elektronische Patientenakte oder den sicheren Austausch mit Ärzten über KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Das erleichtert die Abläufe im Alltag und verbessert die medizinische Versorgung – ganz im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner.
Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege bietet eine gute Lösung, wenn Angehörige tagsüber entlastet werden sollen. Pflegebedürftige verbringen dabei einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung, kehren aber anschließend wieder nachhause zurück.
Besonders verbreitet sind in diesem Kontext Tagespflegeangebote mit festen Programmen, in denen neben pflegerischer Betreuung auch soziale Aktivitäten, gemeinsames Essen oder Bewegung auf dem Plan stehen.
Digitale Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) oder die elektronische Patientenakte erleichtern den Informationsaustausch zwischen ambulanter und teilstationärer Pflege und generell zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich befristete stationäre Betreuung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung von Angehörigen in schweren Zeiten. Sie ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und kann in einer vollstationären Einrichtung erfolgen.
Auch hier unterstützt die TI mit strukturierten Verfahren: Ein digitaler Zugriff auf Vorbefunde über die ePA sowie die automatische Abrechnung über elektronische Leistungsnachweise ermöglichen einen schnellen Einstieg in die Versorgung.
Wann ist stationäre Pflege sinnvoll?
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist oft eine schwere Entscheidung für Betroffene und Angehörige. Trotzdem kann er notwendig sein, wenn die Versorgung zuhause nicht mehr sicher oder zumutbar ist.
Die rechtliche Basis des Anspruchs liefert §13 SGB XI: Eine stationäre Unterbringung kommt infrage, wenn ambulante oder teilstationäre Hilfe nicht mehr ausreicht.
Typische Situationen, in denen eine stationäre Pflege eine gute Entscheidung ist:
- Ein stetig wachsender Pflegebedarf, der rund um die Uhr Betreuung erfordert.
- Überlastete oder nicht verfügbare Angehörige.
- Demenz oder schwere chronische Erkrankungen mit hohem Betreuungsaufwand.
- Übergangslösungen nach einem Krankenhausaufenthalt (etwa in Form der Kurzzeitpflege).
Verschiedene stationäre Pflegeeinrichtungen
Nicht jedes Pflegeheim ist gleich. Je nach Pflegebedarf und Selbstständigkeit kommen unterschiedliche Wohnformen infrage. Grob lassen sich die folgenden drei Typen unterscheiden:
- Altenwohnheim: Ein Altenwohnheim richtet sich an Menschen, die noch recht eigenständig leben können, aber ein sicheres Umfeld mit Unterstützung schätzen. Die Bewohner leben meist in kleinen Apartments mit eigener Küche. Wer möchte, nimmt an gemeinsamen Mahlzeiten oder Freizeitaktivitäten teil. Pflegeleistungen sind nicht dauerhaft notwendig, können aber bei Bedarf organisiert werden.
- Altenheim: Das Altenheim ist für Personen gedacht, die ihren Alltag nicht mehr vollständig allein bewältigen können. Neben hauswirtschaftlicher Hilfe gibt es je nach Pflegegrad auch pflegerische Unterstützung. Die Unterbringung erfolgt häufig in kleinen Wohneinheiten mit etwas Privatsphäre.
- Pflegeheim: Pflegeheime übernehmen die vollständige Versorgung – Tag und Nacht. Sie sind auf Menschen mit hohem Pflegebedarf spezialisiert. Die Bewohner leben in Einzel- oder Doppelzimmern und werden von geschultem Personal betreut, das sich um Pflege, medizinische Versorgung und den Alltag kümmert.
Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen
Stationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen weit mehr als nur die pflegerische Versorgung. Ihr Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen ganzheitlich zu betreuen, mit einem Angebot, das auf Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität ausgerichtet ist. Grundlage für Art und Umfang der Leistungen sind die jeweiligen Landesrahmenverträge zwischen Pflegekassen und Einrichtungen.
Zu den klassischen Leistungen gehören:
- Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamenteneinnahme und Wundversorgung.
- Unterkunft und Verpflegung, inklusive Reinigung, Wäschepflege und hauswirtschaftlicher Hilfe.
- Je nach Bedarf: Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie.
- Soziale Betreuung, etwa Gruppenangebote, Gespräche oder Alltagsstrukturierung.
- Koordination medizinischer Leistungen – z. B. Termine bei Fachärzten oder Rezeptorganisation.
- Beratung bei Anträgen, Pflegegraden oder Hilfsmitteln.
Darüber hinaus bieten viele Pflegeeinrichtungen zusätzliche Komfortleistungen an, die privat gezahlt werden (z.B. ein besseres, komfortableres Zimmer).
Einige Pflegeheime haben sich zudem auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert: etwa Menschen mit Demenz, Jüngere mit schweren Erkrankungen oder beatmungspflichtige Bewohner. Deshalb ist es wichtig, die Einrichtung passend zum konkreten Pflegebedarf auszuwählen.
Auch digital ist vieles einfacher geworden: Über die elektronische Patientenakte können Pflegekräfte schnell auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen. Mit sicheren Kommunikationsdiensten wie KIM lassen sich Informationen effizient mit Ärzten oder Apotheken austauschen.
Pflegeleistungen für die stationäre Pflege
Wer in eine stationäre Pflegeeinrichtung zieht, muss mit regelmäßigen Kosten rechnen. Um die entstehenden Pflegekosten abzufedern, beteiligt sich die Pflegekasse mit pauschalen Leistungsbeträgen, abhängig vom Pflegegrad der versicherten Person und vereinbart durch Pflegesatzverhandlungen.
Die Pflegekasse zahlt im Rahmen der vollstationären Pflege folgende Beträge:
- Pflegegrad 1: 131 €
- Pflegegrad 2: 805 €
- Pflegegrad 3: 1.319 €
- Pflegegrad 4: 1.855 €
- Pflegegrad 5: 2.096 €
Diese Beträge decken jedoch nicht die gesamten Kosten. Für Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten müssen die Bewohner weiterhin selbst aufkommen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Eigenanteile und Unterstützungsangebote zu informieren.
Leistungszuschlag für die stationäre Pflege
Seit Januar 2022 gibt es einen zusätzlichen Leistungszuschlag auf den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), also jenen Anteil, den alle Bewohner einer Einrichtung unabhängig vom Pflegegrad zu zahlen haben.
Der Zuschlag erhöht sich mit der Dauer des Aufenthalts und wurde am 1. Januar 2024 erhöht:
- 15 % im ersten Jahr.
- 30 % im zweiten Jahr.
- 50 % im dritten Jahr.
- 75 % ab dem vierten Jahr.
Häufige Fragen und Antworten
Was zählt zur stationären Pflege?
Zur stationären Pflege zählen alle Leistungen, die in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden, z.B. im Pflegeheim, Altenheim oder Altenwohnheim. Pflegekräfte kümmern sich dort um die medizinische und persönliche Betreuung, entweder dauerhaft (vollstationär) oder zeitweise (teilstationär).
Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur in der stationären Pflege?
Digitale Anwendungen machen die Abläufe in Pflegeeinrichtungen einfacher und sicherer. Über die elektronische Patientenakte lassen sich Gesundheitsdaten schnell einsehen. Auch Pflegeberichte, Medikationspläne oder Abrechnungen können elektronisch übermittelt werden. Das entlastet das Personal und verbessert die Versorgung für Pflegekräfte und Bewohner.