Ambulante Pflege: Leistungen, Formen & TI

Ambulante Pflege: Leistungen, Formen & TI
Ambulante Pflege: Leistungen, Formen & TI

Ambulante Pflege – Auf einen Blick

  • Definition: Unter ambulanter Pflege versteht man pflegerische und medizinische Leistungen, die durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste im häuslichen Umfeld erbracht werden.
  • Formen der Versorgung: Die Pflege kann durch Familienmitglieder, ambulante Dienste oder 24-Stunden-Betreuungskräfte erfolgen. Ergänzend stehen auch Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die zur Erleichterung der Versorgung beitragen.
  • Leistungen: Die Pflegeleistungen reichen von Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft bis hin zur medizinischen Behandlungspflege, psychosozialen Betreuung und individuellen Pflegeleistungen.
  • Anspruch & Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Weitere Zuschüsse sind an einen höheren Pflegegrad gebunden und abhängig von der Versorgungsform und den Einschränkungen der betroffenen Personen.
  • Rolle der TI: Digitale TI-Anwendungen wie die ePA, der KIM-Nachrichtendienst oder das eRezept erleichtern den Informationsaustausch zwischen Pflegedienst, Hausarzt, Apotheke und weiteren Leistungserbringern.

Definition: Was ist die ambulante Pflege?

Ambulante Pflege beschreibt die pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden (also außerhalb von Pflegeeinrichtungen). Ziel ist es, Menschen trotz Pflegebedarf oder Krankheit ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.

Je nach Bedarf übernehmen pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuungskräfte die Versorgung.

Im Gegensatz zur stationären Pflege findet die ambulante Betreuung ausschließlich im häuslichen Umfeld statt. Neben der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Unterstützung kann auch medizinische Behandlungspflege erbracht werden – letztere in enger Zusammenarbeit mit ärztlichem Fachpersonal und durch qualifizierte Pflegekräfte.

Rechtlich geregelt ist die ambulante Pflege im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Hier sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung und die Voraussetzungen zur Kostenübernahme definiert.

Die Rolle der Telematikinfrastruktur

Damit Pflegekräfte, Ärzte und Angehörige optimal zusammenarbeiten können, gewinnt die digitale Vernetzung über die Telematikinfrastruktur (TI) zunehmend an Relevanz. Durch Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder den Kommunikationsdienst KIM lassen sich Informationen rechtssicher austauschen.

Welche Formen der ambulanten Pflege gibt es?

Ambulante Pflege ist vielseitig und passt sich dem individuellen Pflegebedarf an. Ob Alltagshilfe durch Angehörige oder komplexe medizinische Versorgung durch Profis – Ziel bleibt stets: ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung.

Welche Form der ambulanten Pflege infrage kommt, hängt vom Pflegegrad, der familiären Situation und den eigenen Wünschen ab.

Diese Formen der ambulanten Pflege sind möglich:

  • Pflege durch Angehörige: Häufig übernehmen Familienmitglieder pflegerische Aufgaben (beispielsweise Körperpflege oder Begleitung bei Arztterminen).
  • Ambulanter Pflegedienst: Pflegefachkräfte übernehmen medizinische Behandlungspflege, Grundpflege und Unterstützung im Haushalt. Je nach Bedarf kommen sie einmal oder mehrfach täglich.
  • 24-Stunden-Betreuung: Bei hohem Betreuungsbedarf kann eine Betreuungskraft im Haushalt mitwohnen. Medizinische Tätigkeiten sind dabei jedoch meist ausgeschlossen.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Können Angehörige vorübergehend nicht pflegen, sichern diese Leistungen die Betreuung stundenweise oder über mehrere Tage.
  • Entlastungsangebote: Pflegende können beispielsweise über den Entlastungsbetrag eine stundenweise Betreuung zur mentalen und körperlichen Erholung organisieren.

Gerade bei mehreren Beteiligten ist ein strukturierter Informationsfluss entscheidend. Mit TI-Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), dem Kommunikationsdienst KIM und der elektronischen Verordnung (eVerordnung) lassen sich Pflegeverläufe, Medikation und ärztliche Anordnungen sicher digital teilen.

So wird Pflege einfacher koordiniert und besser dokumentiert, ganz unabhängig davon, wer gerade vor Ort ist.

Aufgaben & Leistungen der ambulanten Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste übernehmen zahlreiche Aufgaben, um Pflegebedürftige im Alltag in ihrer vertrauten Umgebung zu entlasten. Ziel ist eine individuelle Unterstützung, die körperliche Pflege, hauswirtschaftliche Hilfe und soziale Betreuung umfasst.

Grundlage für diese Leistungen bildet der Leistungskatalog nach SGB XI, der in sogenannte Leistungskomplexe unterteilt ist.

Das typische Leistungsangebot der ambulanten Pflege umfasst folgende Punkte:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen: z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und Ausziehen, beim Toilettengang oder bei der Nahrungsaufnahme.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: z.B. Reinigung der Wohnung, Wäschepflege oder Einkäufe.
  • Alltagsbegleitung & Betreuung: z.B. Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge oder Unterstützung bei der Tagesstruktur.
  • Pflegeberatung: Anleitung und Beratung für pflegende Angehörige sowie Koordination weiterer Angebote wie Hausnotruf oder Essen auf Rädern.
  • Medizinische Behandlungspflege: z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckkontrollen oder Wundversorgung vor Ort durch die Pflegekraft (diese Leistungen fallen unter SGB V und werden direkt von der Krankenkasse finanziert, wenn sie ärztlich verordnet sind).
  • Spezialisierte Leistungen: z.B. Palliativpflege oder außerklinische Intensivpflege durch entsprechend geschulte Pflegekräfte.

Unterstützung durch die Telematikinfrastruktur

Um Pflegebedürftige in ihrem Alltag entlasten zu können und um sie dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten, arbeiten ambulante Pflegedienste mit vielen verschiedenen Akteuren (beispielsweise Ärzten oder Apotheken) zusammen.

In diesem Zusammenhang ermöglicht die Telematikinfrastruktur einen schnellen und sicheren digitalen Austausch von wichtigen medizinischen Informationen. So entsteht ein abgestimmtes Gesamtbild über die Situation der Betroffenen.

Wer hat Anspruch auf die ambulante Pflege?

Ambulante Pflege kann beantragt werden, wenn eine pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld notwendig ist. In der Regel ist hierfür mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.

Bei medizinisch notwendigen Maßnahmen, beispielsweise nach einer Operation oder während einer schweren Erkrankung, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch vorübergehend ein Anspruch, selbst ohne Pflegegrad.

Diese Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf ambulante Pflege:

  • Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI (mind. Pflegegrad 2).
  • Alternativ: ärztlich verordneter, vorübergehender Pflegebedarf (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
  • Die Pflege kann nicht durch Angehörige oder andere Personen allein sichergestellt werden.
  • Die Pflege soll im eigenen Zuhause erfolgen.

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können die ambulante Pflege direkt bei der Pflegekasse beantragen. Die Auswahl des Pflegedienstes erfolgt frei, und die Leistungen werden vorab gemeinsam mit dem Dienst geplant und schriftlich festgehalten. Pflegeleistungen können dabei individuell zusammengestellt und kombiniert werden.

Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?

Die ambulante Pflege wird je nach Pflegegrad teilweise oder vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad sowie nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Hilfe, ob durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beide gemeinsam.

Pflegebedürftige, die sich zuhause von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lassen, erhalten Pflegesachleistungen. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, kann stattdessen Pflegegeld beantragt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Was versteht man unter ambulanter Pflege?

Unter ambulanter Pflege versteht man alle pflegerischen und medizinischen Leistungen, die im häuslichen Umfeld (also außerhalb von einer Einrichtung) erbracht werden – sei es durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuungskräfte. Ziel ist es, Pflegebedürftigen im Alter ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Was umfasst ambulante Pflege?

Die ambulante Pflege beinhaltet körperbezogene Pflegemaßnahmen, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung im Alltag sowie medizinische Behandlungspflege. Pflegefachkräfte übernehmen Aufgaben wie Waschen, Mobilisation, Medikamentengabe, aber auch Beratung und Koordination mit anderen Beteiligten.

Wer zahlt was in der ambulanten Pflege?

Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad und der Art der Versorgung. Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige bei Versorgung durch einen Pflegedienst, Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Darüber hinaus gibt es Kombinationsleistungen, Entlastungsbeträge, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und Hilfsmittel.

Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur in der ambulanten Pflege?

Die Telematikinfrastruktur ist ein zentraler Baustein, um die ambulante Pflege digital und effizient zu gestalten. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder der sichere Kommunikationsdienst KIM ermöglichen Pflegediensten den schnellen und datenschutzkonformen Austausch mit Ärzten, Apotheken und Krankenkassen.

Auch die digitale Pflegeplanung, Medikationsübersichten und Notfalldaten können über die TI aktuell gehalten und ortsunabhängig abgerufen werden.