Telematikinfrastruktur für die Physiotherapie

Telematikinfrastruktur für die Physiotherapie
Telematikinfrastruktur für die Physiotherapie

Telematikinfrastruktur für Physiotherapeuten – Auf einen Blick

  • Was ist die TI? Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netzwerk des Gesundheitswesens. Sie verbindet Ärzte, Therapeuten, Apotheken, Krankenkassen und andere Leistungserbringer aus dem Heilmittelbereich miteinander und ermöglicht den geschützten Austausch sensibler Gesundheitsdaten.
  • Ab wann gilt die TI-Pflicht? Für Physiotherapiepraxen gilt die gesetzliche Anschlusspflicht planmäßig ab dem 1. Januar 2026. Allerdings gab es kürzlich einen Änderungsantrag der Regierungskoalition, welcher die verpflichtende Anbindung auf den 01.10.2027 verschieben könnte (Stand Oktober 2025).
  • Welche Anwendungen stehen zur Verfügung? Physiotherapeuten nutzen künftig zentrale TI-Anwendungen wie KiM (Kommunikation im Medizinwesen), das e-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA), den TI-Messenger (TIM) und ab 2027 die elektronische Heilmittelverordnung (eVO).
  • Welche Voraussetzungen sind nötig? Für den TI-Anschluss werden ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), eine SMC-B-Karte für die Praxis, ein TI-Gateway (oder ein Konnektor) sowie ein eHealth-Kartenlesegerät benötigt. Der Anschluss erfolgt über zertifizierte Anbieter und wird vollständig refinanziert.
  • Welche Vorteile bringt die TI? Die TI reduziert Bürokratie, beschleunigt Kommunikationsprozesse und erhöht die Sicherheit bei der Datenübertragung. Therapieberichte, Verordnungen und Rückfragen können künftig digital, verschlüsselt und ohne Medienbrüche übermittelt werden – für mehr Effizienz und eine bessere Versorgung.

Definition: Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens, oft auch als „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ bezeichnet. Sie vernetzt Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen sicher miteinander, damit medizinische Informationen schnell, zuverlässig und datenschutzkonform ausgetauscht werden können.

Verantwortlich für Aufbau und Weiterentwicklung der TI ist die gematik, die bundesweit die technischen Standards und Sicherheitsrichtlinien definiert. Über die TI können digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Verordnung (e-Verordnung) oder das e-Rezept genutzt werden. Damit bildet sie die Grundlage für eine moderne, interoperable und effizient vernetzte Gesundheitsversorgung.

Gesetzliche Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird für alle Heilmittelerbringer ab dem 1. Januar 2026 zur gesetzlichen Pflicht. Damit schreibt der Gesetzgeber verbindlich vor, dass auch Physiotherapeuten künftig an die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens angeschlossen sein müssen, um Anwendungen wie die e-Verordnung oder das e-Rezept nutzen zu können.

Wichtig zu erwähnen: Am 07.10.2025 hat die Regierungskoalition einen Änderungsantrag gestellt, welcher die verpflichtende Anbindung auf den 01.10.2027 verschieben könnte (Stand Oktober 2025).

Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) bündelt eine Vielzahl digitaler Anwendungen, die den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Therapeuten, Apotheken und weiteren Gesundheitsdienstleistern vereinfachen und sicher gestalten.

Auch Physiotherapeuten werden künftig von diesen Anwendungen profitieren – vor allem im Hinblick auf schnellere Abläufe, weniger Papierarbeit und höhere Datensicherheit.

Zu den wichtigsten TI-Anwendungen zählen unter anderem:

  • KiM (Kommunikation im Medizinwesen): KiM ist die sichere E-Mail im Gesundheitswesen. Über eine zertifizierte KiM-Adresse können Physiotherapeuten künftig Therapieberichte, Befunde oder Verordnungen verschlüsselt versenden und empfangen.
  • TiM (TI-Messenger): Der TI-Messenger funktioniert ähnlich wie ein sicheres WhatsApp für das Gesundheitswesen. Er ermöglicht den schnellen, DSGVO-konformen Nachrichtenaustausch – perspektivisch auch mit Patienten. Die Verbreitung befindet sich derzeit im Aufbau.
  • VSDM (Versichertenstammdatenmanagement): Das VSDM sorgt dafür, dass die Patientendaten immer aktuell bleiben. Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte werden Stammdaten automatisch in der Praxissoftware überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
  • ePA (elektronische Patientenakte): In der ePA werden medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen und Therapieberichte zentral gespeichert. Der Zugriff für Heilmittelerbringer ist aktuell noch in Planung, soll aber zukünftig möglich werden.
  • e-Rezept und e-VO (elektronische Heilmittelverordnung): Mit dem e-Rezept können Medikamente digital verschrieben und in der Apotheke eingelöst werden. Ab 1. Januar 2027 soll die elektronische Heilmittelverordnung (e-VO) folgen, um Verordnungen papierlos zu empfangen und digital zu bearbeiten.
  • NFDM (Notfalldatenmanagement): Das NFDM ermöglicht medizinischem Fachpersonal den Zugriff auf wichtige Notfalldaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt sind. Dies erhöht die Patientensicherheit und verbessert die Versorgung in Notfällen.
  • eMP (elektronischer Medikationsplan): Der eMP bietet einen digitalen Überblick über die aktuelle Medikation eines Patienten oder einer Patientin. So können z.B. Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen schneller erkannt werden.

Voraussetzungen für den Anschluss an die TI 

Um die Telematikinfrastruktur in einer Physiotherapiepraxis nutzen zu können, sind bestimmte technische Komponenten und Nachweise erforderlich. Diese stellen sicher, dass jede Praxis eindeutig identifiziert und alle Datenübertragungen verschlüsselt erfolgen.

  1. Internetverbindung und Praxissoftware: Grundvoraussetzung ist eine stabile Internetverbindung, am besten über DSL oder Kabel. Mobile Datenverbindungen reichen für den zuverlässigen TI-Betrieb in der Regel nicht aus. Hinzu kommt eine TI-fähige Praxissoftware, über die Anwendungen wie KiM oder die zukünftige elektronische Heilmittelverordnung (e-VO) genutzt werden können.
  2. TI-Anschluss: Der eigentliche TI-Anschluss verbindet die Praxis mit der sicheren Datenautobahn des Gesundheitswesens. Er umfasst alle zentralen Komponenten, inklusive eines Kartenlesegeräts, das die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten einlesen kann.
  3. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Der eHBA dient der Identifizierung und Authentifizierung der Therapeuten innerhalb der TI. Aktuell wird er vor allem zur Beantragung der Zugangskarte (SMC-B) benötigt, künftig aber auch für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), z.B. beim Unterzeichnen digitaler Dokumente oder Verordnungen.
  4. Praxis-Zugangskarte (SMC-B): Die SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B) ist die digitale Praxisausweis-Karte. Sie wird dauerhaft im Kartenlesegerät hinterlegt und verifiziert die Praxis als berechtigte Institution im TI-Netzwerk. Pro Praxisstandort wird eine SMC-B benötigt.
  5. Kartenlesegerät: Das stationäre Kartenlesegerät ist Teil des TI-Anschlusses und dient dazu, sowohl die elektronische Gesundheitskarte der Patienten als auch den eHBA oder die SMC-B zu lesen. Es bildet damit die Schnittstelle zwischen Praxissoftware und Telematikinfrastruktur.

Vorteile der TI für Physiotherapiepraxen: Von der e‑Verordnung bis zum e‑Rezept

Die Telematikinfrastruktur (TI) bringt für Physiotherapeuten zahlreiche Vorteile – im Praxisalltag, in der Kommunikation und in der Versorgung der Patienten. Sie schafft die Grundlage für einen sicheren, papierlosen Informationsaustausch und reduziert administrative Hürden deutlich.

Weniger Papier, mehr Effizienz

Mit der TI gehören Drucker, Faxgeräte und Papierakten bald der Vergangenheit an. Therapieberichte, Rückfragen oder Verordnungskorrekturen lassen sich direkt über den KiM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) sicher und verschlüsselt an Arztpraxen senden.

Digitale Verordnungen und Rezepte

Künftig werden Verordnungen und Rezepte vollständig digital übermittelt. Die elektronische Heilmittelverordnung (e-VO) und das e-Rezept vereinfachen nicht nur die Verwaltung, sondern vermeiden auch Übertragungsfehler. Praxen können Verordnungen direkt digital erfassen und abrechnen, während Patienten ihre Dokumente bequem in digitaler Form erhalten.

Bessere Abstimmung der Behandlung

Die TI sorgt für einen nahtlosen Informationsfluss zwischen Ärzten, Physiotherapeuten und anderen Leistungserbringern. Behandlungsverläufe, Befunde und Therapieergebnisse lassen sich sicher austauschen – ein entscheidender Vorteil für interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine koordinierte Versorgung.

Schnellere Kommunikation und sichere Kontakte

Über den zentralen Verzeichnisdienst (VZD) (das sogenannte "TI-Adressbuch" finden Therapeuten alle an die TI angebundenen Akteure im Gesundheitswesen. So können sie schnell und gezielt Kontakt aufnehmen – ob mit Hausärzten, Kliniken oder anderen Therapiepraxen.

Mehr Sicherheit für sensible Daten

Alle Datenübertragungen erfolgen Ende-zu-Ende-verschlüsselt und ausschließlich innerhalb des geschützten TI-Netzes. So bleiben sensible Patientendaten jederzeit vertraulich – ein klarer Fortschritt gegenüber Fax und E-Mail.

Kosten für den TI-Anschluss und Möglichkeiten zur Erstattung

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist mit bestimmten Investitionen verbunden – diese werden jedoch über eine monatliche Refinanzierung (TI-Pauschale) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen.

Welche Kosten entstehen?

Die wichtigsten Kostenpunkte sind der TI-Anschluss, die TI-Zugangskarten (eHBA und SMC-B) sowie das Kartenlesegerät. Hinzu kommt die Nutzung einer TI-fähigen Praxissoftware, die separat gebucht werden kann.

Ein Beispiel zur Orientierung anhand eines 5-Jahresvertrages:

  • TI-Gateway-Anschluss + Kartenterminal + KIM: einmalig 593,81 € brutto
  • TI-Karten (eHBA + SMC-B): einmalig rund 1.045 € brutto
  • Monatliche Gebühren (TI-Gateway und KiM-Servicegebühr): 153,51 € brutto

Über eine Laufzeit von fünf Jahren ergibt sich daraus ein monatlicher Durchschnittswert von etwa 215 € brutto.

Refinanzierung durch die GKV

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden garantiert eine monatliche Kostenerstattung von 215,70 brutto für Physiotherapeuten, sodass die Ausgaben für den TI-Anschluss gedeckt sind.

Weiterführende Infos zur Höhe der TI-Pauschale je Leistungserbringer finden Sie in unserer Übersicht zur monatlichen TI-Vergütungspauschale.

Software und Zusatzleistungen

Wichtig zu wissen: die TI-spezifischen Komponenten (Anschluss, Karten, Lesegerät) werden refinanziert, nicht jedoch die Praxissoftware selbst.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist Telematikinfrastruktur für die Physiotherapie?

Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Ärzte, Therapeuten, Apotheken, Krankenhäuser und Kostenträger miteinander, um Patientendaten sicher und sektorenübergreifend auszutauschen.

Für Physiotherapiepraxen bedeutet das: weniger Papier, schnellere Kommunikation und eine digitale Grundlage für künftige Anwendungen wie die elektronische Heilmittelverordnung (e-VO).

Wann kommt TI für Physiotherapie?

Die Anbindungspflicht für alle Physiotherapiepraxen tritt planmäßig am 1. Januar 2026 in Kraft. Allerdings gab es vor Kurzem einen Änderungsantrag der Regierungskoalition, welcher die verpflichtende Anbindung auf den 01.10.2027 verschieben könnte (Stand Oktober 2025).

Was brauche ich als Physiotherapeut für die Telematikinfrastruktur?

Für den TI-Anschluss benötigen Physiotherapeuten einige technische und organisatorische Voraussetzungen: