Heilmittel und Heilmittelerbringer im Überblick

Heilmittel und Heilmittelerbringer im Überblick
Heilmittel und Heilmittelerbringer im Überblick

Heilmittel und Heilmittelerbringer – Auf einen Blick

  • Definition: Heilmittel sind ärztlich verordnete therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie oder Ernährungstherapie, die der Heilung, Linderung oder Vermeidung von Krankheiten dienen.
  • Verordnung: Die Ausstellung einer entsprechenden Verordnung erfolgt in der Regel durch Ärzte und in bestimmten Fällen auch durch Psychotherapeuten. Grundlage ist das Formular Muster 13.
  • Digitale Anbindung: Ab 2026 wird die elektronische Verordnung (eVO) über die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend, um Verordnungen sicher und effizient zu übermitteln.
  • Heilmittelerbringer: Dazu zählen zugelassene Praxen und Einrichtungen für die jeweiligen Therapieformen, gelistet im Heilmittelerbringerverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
  • Zugang & Abrechnung: Für die digitale Bearbeitung von Heilmittelverordnungen benötigen Heilmittelerbringer künftig eine TI-Anbindung und entsprechende technische Komponenten wie den eHBA.

Definition: Was sind Heilmittel?

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Heilmitteln oft alle Mittel, die eine Krankheit heilen oder lindern sollen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Begriff jedoch klar definiert: Laut § 32 SGB V handelt es sich um persönlich erbrachte therapeutische Behandlungen, die von entsprechend ausgebildeten Heilmittelerbringern durchgeführt werden. Dazu gehören die Bereiche Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie in bestimmten Fällen Ernährungstherapie.

Heilmittel sind damit keine Arznei- oder Hilfsmittel. Im Unterschied zu Medikamenten oder medizinischen Geräten werden Heilmittel ausschließlich durch direkte therapeutische Leistungen erbracht.

Für Versicherte der GKV besteht Anspruch auf Heilmittel, wenn diese medizinisch notwendig sind – beispielsweise, um eine Krankheit zu heilen oder zu lindern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder die Entwicklung von Kindern zu fördern. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Ärzte, in bestimmten Fällen auch durch Vertragspsychotherapeuten.

Mit der verpflichtenden Anbindung aller Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem 1. Januar 2026 werden künftig Verordnungen und Abrechnungen noch sicherer und effizienter abgewickelt. So lassen sich unter anderem digitale Heilmittelverordnungen oder die direkte Übermittlung von Behandlungsdaten an Krankenkassen ermöglichen.

Die Heilmittelbereiche im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet mehrere Therapiebereiche, in denen Heilmittel erbracht werden können. Dazu zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie in bestimmten Fällen die Ernährungstherapie.

Der Heilmittelbedarf und welche Behandlung verordnet wird, hängen von der jeweiligen Erkrankung, den Beschwerden und den medizinischen Zielen ab.

Ergotherapie

Wer sich nach einer Erkrankung z.B. nicht mehr selbst ankleiden oder kochen kann, lernt in der Ergotherapie Techniken, um wieder mehr Selbstständigkeit zu gewinnen. Ziel ist es, Patienten so zu unterstützen, dass sie bedeutungsvolle Tätigkeiten in Selbstversorgung, Beruf und Freizeit wieder möglichst selbstständig ausführen können.

Typische Behandlungsformen sind etwa:

  • motorisch-funktionelle Übungen zur Verbesserung von Beweglichkeit und Kraft,
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlungen zur Förderung von Koordination und Wahrnehmung,
  • psychisch-funktionelle Therapieansätze zur Stärkung kognitiver und emotionaler Fähigkeiten
  • sowie Hirnleistungstraining und neuropsychologisch orientierte Maßnahmen.

Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur können Ergotherapiepraxen künftig digitale Heilmittelverordnungen empfangen und Behandlungsdaten sicher dokumentieren.

Physiotherapie

Physiotherapie hilft bei orthopädischen Beschwerden ebenso wie bei neurologischen Erkrankungen. Physiotherapeutische Maßnahmen stärken die Beweglichkeit, lindern Schmerzen und fördern die Selbstständigkeit, je nach Bedarf präventiv, in der Akutphase oder während der Rehabilitation.

Zum Behandlungsspektrum gehören unter anderem folgende Bereiche:

  • Krankengymnastik zur Mobilisation und Kräftigung,
  • manuelle Therapie zur gezielten Gelenkbehandlung,
  • Massagen zur Lockerung verspannter Muskulatur,
  • Thermotherapie mit Wärme- oder Kälteanwendungen
  • sowie manuelle Lymphdrainage zur Entstauung.

Mit der verpflichtenden Anbindung von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur ab dem 01.01.2026 wird die Kommunikation mit Ärzten und Krankenkassen deutlich vereinfacht. Digitale Heilmittelverordnungen, ein sicherer Datenaustausch und die direkte Integration in Praxissoftware sorgen für effizientere Abläufe und eine schnellere Versorgung.

Podologie

Bei Fußproblemen, die über kosmetische Pflege hinausgehen, übernehmen Podologen die medizinische Behandlung. Besonders bei Patienten mit diabetischem Fußsyndrom ist diese Therapie entscheidend, um Folgeschäden zu vermeiden.

Ab dem 01.01.2026 profitieren auch Podologen von der Anbindung an die TI. Dadurch lassen sich Heilmittelverordnungen digital empfangen, Behandlungsdaten sicher übermitteln und die Abrechnung effizienter gestalten. So wird nicht nur der Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch die Versorgungsqualität nachhaltig verbessert.

Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie

Die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie umfasst spezialisierte Behandlungen, die darauf abzielen, Kommunikations- und Schluckfunktionen bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen oder zu verbessern.

Dazu gehören:

  • Stimmtherapie zur Behandlung von Problemen bei der Stimmbildung (Phonation) im Kehlkopf, mit dem Ziel, die Belastbarkeit der Stimme zu steigern.
  • Sprechtherapie bei Redeflussstörungen wie Stottern oder Poltern sowie bei neurologisch bedingten Sprechstörungen wie Sprechapraxie oder Dysarthrie.
  • Sprachtherapie zur Anbahnung sprachlicher Äußerungen, zum Aufbau des Sprachverständnisses und zum Erhalt oder zur Ausbildung der Lautsprache.
  • Schlucktherapie zur Behandlung von Dysphagie, z.B. durch motorische Übungen, Massagen, thermische Stimulation, gezielte Schluckmanöver oder Anpassung der Ernährung.

Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie ist ein spezialisiertes Heilmittel, das in der Regel bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, wie Phenylketonurie, Harnstoffzyklusdefekten oder bestimmten Formen der Glykogenose sowie bei Mukoviszidose verordnet wird. Sie kommt nur dann zum Einsatz, wenn sie als alternativlose medizinische Maßnahme gilt, um schwere gesundheitliche Folgen zu verhindern.

Ab 2026 wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur auch für Ernährungstherapeuten verpflichtend. Damit können Verordnungen, Laborbefunde und Arztberichte sicher digital ausgetauscht werden, was die Therapieplanung beschleunigt und Fehlinformationen vermeidet.

Verordnungsmöglichkeiten von Heilmitteln

Heilmittel dürfen in der Regel nur von Ärzten verordnet werden. Psychotherapeuten können Ergotherapie und Physiotherapie ebenfalls verordnen, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen bei Kindern.

Die erste Verordnung setzt immer eine persönliche Untersuchung voraus, entweder in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs. Folgeverordnungen können auch per Videosprechstunde ausgestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist sogar eine Ausstellung nach telefonischem Kontakt möglich, wenn zuvor bereits eine Untersuchung stattgefunden hat.

Wer sind Heilmittelerbringer?

Heilmittelerbringer sind Praxen oder Einrichtungen, die zugelassene Heilmittelbehandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie durchführen.

Damit Patientinnen und Patienten ihre Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen können, benötigen Heilmittelerbringer eine offizielle Zulassung.

Seit 2019 werden diese Zulassungen von kassenübergreifenden Arbeitsgemeinschaften gemäß § 124 Abs. 2 SGB V erteilt. Die relevanten Zulassungsdaten werden an den GKV-Spitzenverband übermittelt, der daraus das Heilmittelleistungserbringer-Verzeichnis (HLV) erstellt. Auf dieser Grundlage veröffentlicht der GKV-Spitzenverband regelmäßig die Heilmittelerbringerliste, über die sowohl Patienten als auch Vertragsärzte gezielt nach passenden Praxen suchen können.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Heilmittel gibt es?

Zu den Heilmitteln zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Ernährungstherapie bei bestimmten Erkrankungen. Sie werden von Ärzten verordnet, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder deren Verschlimmerung zu verhindern.

Welche Heilmittel zahlt die Krankenkasse?

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung im Heilmittelkatalog aufgeführt ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Dazu zählen beispielsweise Krankengymnastik nach einer Operation oder Logopädie für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen.

Je nach Alter, Diagnose oder Befreiungsstatus können Eigenanteile anfallen. Ab 2026 wird die elektronische Verordnung (eVO) über die Telematikinfrastruktur eingeführt, wodurch der Abrechnungsprozess einfacher und schneller wird.

Was ist der Unterschied zwischen Heilmitteln und Hilfsmitteln?

Heilmittel sind therapeutische Maßnahmen, die von Fachpersonal erbracht werden (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie). Hilfsmittel hingegen sind medizinische Geräte oder Produkte, die Patienten selbst nutzen, um eine Beeinträchtigung auszugleichen (z.B. Rollstuhl, Hörgerät).