
KiM 1.5 – Auf einen Blick
- Wie unterscheidet sich KiM 1.5 von der Vorgängerversion? KiM 1.5 ist die technische Weiterentwicklung des Kommunikationsdienstes im Medizinwesen. Sie bietet ein moderneres Verschlüsselungsverfahren (ECC) und erlaubt erstmals den Versand deutlich größerer Dateien – bis zu 500 MB Größe pro Nachricht.
- Wann muss auf KiM 1.5 umgestellt werden? Die bisherige Version KiM 1.0 wird ab dem 01. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Nur wer bis dahin auf KiM 1.5 aktualisiert, kann den sicheren Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur weiterhin nutzen.
- Welche Neuerungen bringt das Update? Neben der verbesserten Sicherheit ermöglicht KiM 1.5 Abwesenheitsnotizen, Multikonnektor-Unterstützung, Versand an mehrere Empfänger sowie eine vereinfachte Konfiguration im Primärsystem.
- Was müssen Praxen und Einrichtungen tun? Das Update wird bei den meisten Anbietern automatisch eingespielt, z.B. im Rahmen eines regulären Software- oder PVS-Updates. Eine separate Beantragung ist in der Regel nicht erforderlich, die Installation sollte jedoch zeitnah erfolgen.
- Warum ist das Update so wichtig? Nur mit KiM 1.5 bleibt die digitale Kommunikationsfähigkeit innerhalb der TI erhalten. Es schützt vor Honorarkürzungen und gewährleistet den sicheren Versand wichtiger Dokumente wie eAU, eArztbriefen und Befunden.
Definition: Was ist KiM 1.5?
KiM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der offizielle Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht den sicheren, verschlüsselten Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Leistungserbringern. Über KiM werden wichtige medizinische Dokumente wie elektronische Arztbriefe, eAU, Befunde oder Abrechnungsunterlagen digital versendet – direkt aus dem Primärsystem der Einrichtung.
Mit KiM 1.5 hat die gematik die Anwendung technisch weiterentwickelt. Die neue Version bringt unter anderem leistungsfähigere Verschlüsselungsverfahren (ECC), eine verbesserte Nachrichtenverarbeitung und die Möglichkeit, größere Anhänge und Dateien zu versenden.
Gesetzliche Pflichten & Fristen
Die bisherige Version 1.0 wird ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Grund ist die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens von RSA auf ECC (Elliptic Curve Cryptography) – ein moderner Standard, der höhere Sicherheit und bessere Performance bietet.
Für alle medizinischen Einrichtungen, Praxen und sonstigen Leistungserbringer bedeutet das:
Nur wer rechtzeitig auf KiM 1.5 umstellt, kann auch über das Jahr 2025 hinaus weiterhin elektronische Arztbriefe oder Befunde sicher über die TI versenden. Das Upgrade ist damit verpflichtend und sollte möglichst frühzeitig installiert werden, um Kommunikationsausfälle zu vermeiden.
Was ist neu bei KiM (Kommunikation im Medizinwesen) 1.5?
Mit dem Update auf KiM 1.5 wird der Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur technisch und funktional deutlich erweitert. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Praxen, Kliniken und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen noch sicherer, komfortabler und leistungsfähiger zu gestalten.
- Größere Nachrichten bis 500 MB: Während die maximale Nachrichtengröße in der Version KiM 1.0 noch auf 25 MB begrenzt war, erlaubt KiM 1.5 den Versand von Dateien bis zu 500 MB. Damit lassen sich nun auch umfangreiche Befunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe sicher übermitteln.
- Abwesenheitsnachrichten direkt im Primärsystem: Anwender können komfortabel Abwesenheitsnotizen direkt im KiM-Postfach einrichten. Ist die Funktion aktiviert, erhalten Absender automatisch eine Benachrichtigung über die Abwesenheit – ähnlich wie bei klassischen E-Mail-Diensten.
- Multikonnektorfähigkeit: Mit KiM 1.5 wird die Verwaltung mehrerer Konnektoren ermöglicht. Praxen können damit über verschiedene Konnektoren und SMC-B-Karten Nachrichten versenden oder empfangen – ideal für Einrichtungen mit mehreren Standorten oder komplexen IT-Strukturen.
- Vereinfachte Einrichtung und Konfiguration: Die Integration des KiM-Clientmoduls in viele Primärsysteme wurde verbessert. Einstellungen müssen nicht mehr doppelt gepflegt werden, da die Konfiguration automatisch aus dem Primärsystem übernommen wird.
- Neue Funktionen für mehr Übersicht und Automatisierung: Mit der neuen Dienstkennung lassen sich KiM-Nachrichten einfacher zuordnen und automatisiert verarbeiten. Zudem ist der Versand an mehrere Empfänger gleichzeitig möglich.
Installation und Einrichtung von KiM 1.5
Das Update auf KiM 1.5 wird von den meisten Dienstleistern automatisch bereitgestellt und erfordert in der Regel keine separate Beantragung. Die Installation erfolgt, je nach Anbieter, im Rahmen eines Software- oder General-Updates, beispielsweise über das Praxisverwaltungssystem (PVS) oder das genutzte KiM-Clientmodul.
Zukünftig werden KiM-Mail-Adressen bei einigen Anbietern direkt im Verzeichnisdienst der gematik registriert und verwaltet. Dadurch wird die Integration vereinfacht und die Sicherheit der digitalen Kommunikation weiter verbessert.
Wichtig: Praxen sollten die Installation zeitnah durchführen, um die unterbrechungsfreie Nutzung von KiM sicherzustellen – insbesondere für Anwendungen wie die eAU, eArztbriefe oder Befundübermittlungen.
Was verändert sich für Leistungserbringer mit KiM 1.5?
Mit dem Update auf KiM 1.5 stellen Leistungserbringer sicher, dass ihre Praxis oder Einrichtung auch künftig nahtlos an die Telematikinfrastruktur angebunden bleibt. Die neue Version ist vor allem ein technisches Update, das Sicherheit, Stabilität und Leistungsfähigkeit verbessert – ohne den gewohnten Praxisalltag zu verändern.
- Kommunikationsfähigkeit bleibt erhalten: Die bisherige Version KiM 1.0 verliert schrittweise ihre gematik-Zulassung – spätestens zum 1. Januar 2026. Nur mit KiM 1.5 können weiterhin Nachrichten, Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eArztbriefe sicher gesendet und empfangen werden.
- Vermeidung von Honorarkürzungen: KiM ist eine verpflichtende TI-Anwendung. Praxen, die das Update nicht durchführen, riskieren Kürzungen der TI-Pauschale. Das Update ist daher auch wirtschaftlich relevant.
- Mehr Leistungsfähigkeit im Datenversand: Mit KiM 1.5 lassen sich größere Dateien bis 500 MB versenden – ideal für umfangreiche Röntgenbilder, MRT-Daten oder Befundberichte.
- Keine Änderung der Arbeitsabläufe: Der Versand von eAU, eArztbriefen oder Befunden erfolgt weiterhin über das vertraute Praxisverwaltungssystem (PVS). Die Umstellung erfolgt im Hintergrund – das tägliche Arbeiten bleibt unverändert.
- Finanzierung über die TI-Pauschale: Die Kosten für KiM 1.5 sind bereits durch die monatliche TI-Pauschale abgedeckt. Eine zusätzliche Förderung ist nicht notwendig.
Für Leistungserbringer bedeutet KiM 1.5 keine Umstellung im Arbeitsalltag, sondern eine notwendige technische Modernisierung – für mehr Sicherheit, höhere Datenmengen und den fortgesetzten Zugang zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen.
Häufige Fragen und Antworten
Wann wird KiM 1.0 abgeschaltet?
Die bisherige Version KiM 1.0 wird schrittweise durch KiM 1.5 ersetzt und spätestens zum 1. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Ab diesem Zeitpunkt können über KiM 1.0 keine Nachrichten mehr versendet oder empfangen werden. Praxen sollten das Update daher rechtzeitig installieren, um Kommunikationsausfälle und TI-Pauschal-Kürzungen zu vermeiden.
Ist die Nutzung von KiM verpflichtend?
Ja. Der Kommunikationsdienst KiM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine verpflichtende Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Er wird beispielsweise für den Versand von elektronischen Arztbriefen, eAU und Befunden genutzt. Praxen, die KiM nicht einsetzen oder keine aktuelle Version verwenden, verlieren Anspruch auf die volle TI-Pauschale und riskieren Einschränkungen in der digitalen Kommunikation mit anderen Einrichtungen.

