TI-Anbindung: Der sichere Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung

11/19/2025 11:40

TI-Anbindung: Der sichere Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung
TI-Anbindung: Der sichere Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung

TI-Anbindung – Auf einen Blick

  • Was bedeutet die TI-Anbindung? Die TI-Anbindung ist der technische Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), dem digitalen Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht Leistungserbringern den sicheren Austausch medizinischer Daten sowie den Zugriff auf digitale Anwendungen wie die ePA.
  • Wer ist zur TI-Anbindung verpflichtet? Die Anschlussverpflichtung gilt stufenweise für alle Leistungserbringergruppen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind bereits angebunden. Für Heil- und Hilfsmittelerbringer soll der bisherige Stichtag 1. Januar 2026 laut aktuellem Gesetzesentwurf auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Für die TI-Anbindung werden zertifizierte Komponenten benötigt: ein Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals, eine VPN-Verbindung, sowie ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und eine Institutionskarte (SMC-B).
  • Welche Anwendungen stehen über die TI zur Verfügung? Über die Telematikinfrastruktur können Einrichtungen zentrale digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder den TI-Messenger (TIM) nutzen.
  • Warum lohnt sich die frühzeitige Anbindung? Auch ohne gesetzliche Pflicht profitieren Leistungserbringer, die sich frühzeitig anbinden, von einem digitalen Vorsprung. Sie sichern sich effiziente Abläufe, schnellere Kommunikation und sind optimal auf kommende Anwendungen wie die elektronische Heilmittelverordnung (eVerordnung) vorbereitet.

Definition: Was ist eine TI-Anbindung?

Die TI-Anbindung beschreibt den technischen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) – dem digitalen Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht den sicheren Austausch medizinischer Daten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Leistungserbringern.

Über diesen Zugang können wichtige TI-Anwendungen wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA) oder der Kommunikationsdienst KiM genutzt werden. Gleichzeitig dient die TI-Anbindung zur digitalen Identifikation von Einrichtungen und Fachpersonal, z.B. über den elektronischen Heilberufsausweis oder die SMC-B-Karte.

Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Leistungserbringer

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für nahezu alle Akteure im Gesundheitswesen gesetzlich vorgeschrieben, allerdings mit unterschiedlichen Fristen je nach Leistungserbringergruppe. Ziel ist eine einheitlich vernetzte, digitale Kommunikation zwischen Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten im Gesundheitssystem.

Auch wenn die Pflicht für einige Berufsgruppen noch nicht greift, lohnt sich der frühzeitige Anschluss an die TI: Praxen, die schon jetzt digital arbeiten, profitieren von effizienteren Prozessen, sicherer Kommunikation und sind bestens auf die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) vorbereitet.

Apotheken

Für Apotheken besteht die Pflicht zur TI-Anbindung bereits seit 2020. Über die Telematikinfrastruktur können sie digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder den sicheren Kommunikationsdienst KiM (Kommunikation im Medizinwesen) nutzen.

Ärzte

Ärzte haben die Möglichkeit zur TI-Anbindung bereits seit 2018. Sie bildet die Grundlage für wichtige Anwendungen im Praxisalltag – von der elektronischen Patientenakte (ePA) über das E-Rezept bis hin zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Betriebsärzte

Seit dem 1. Januar 2025 können auch Betriebsärzte die die Vorteile der TI nutzen und so aktiv an der digitalen Gesundheitsversorgung teilnehmen. Die TI-Anbindung wird über die TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) finanziert, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Dentallabore

Seit dem 1. Juli 2024 können Dentallabore offiziell an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, inklusive Refinanzierungspauschale für die erforderliche technische Ausstattung. Die Kosten für den Anschluss werden rückwirkend ab diesem Datum über die TI-Pauschale beim GKV-Spitzenverband erstattet.

Hebammen

Hebammen sind bereits seit 2021 berechtigt, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – ohne Mehrkosten, da die Finanzierung ebenfalls über die TI-Pauschale des GKV-Spitzenverbands erfolgt.

Die TI-Anbindung ermöglicht Hebammen eine sichere und effiziente Kommunikation mit Frauenärzten, Geburtshäusern, Krankenhäusern und anderen beteiligten Fachkräften. Über den Kommunikationsdienst KiM lassen sich Rückfragen und Befundübermittlungen schnell und datenschutzkonform klären.

Heilmittelerbringer

Für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergo-, Logo- und Podologen gilt nach aktueller Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2026 die Pflicht zur Anbindung an die TI. Ein Änderungsantrag der Bundesregierung sieht jedoch vor, diesen Termin auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben.

Hilfsmittelerbringer

Hilfsmittelerbringer, darunter Sanitätshäuser, Augenoptiker, Hörakustiker und orthopädische Schuhtechniker, werden schrittweise an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die gesetzliche Anschlusspflicht soll nach aktuellem Stand ab dem 1. Januar 2026 gelten, könnte jedoch ebenfalls auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden.

Krankenhäuser

Krankenhäuser sind seit 2021 gesetzlich zur TI-Anbindung verpflichtet. Die Kosten für Einrichtung und Betrieb werden über die Refinanzierungspauschale des GKV-Spitzenverbands erstattet, die seit dem 1. Juli 2023 angepasst wurde.

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist bereits seit 2021 an die Telematikinfrastruktur angebunden und kann die Digitalisierung des Gesundheitswesens aktiv mitgestalten. Über eine Refinanzierung beim GKV-Spitzenverband lassen sich die Kosten für Ausstattung und Betrieb vollständig erstatten.

Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen sind seit 2021 berechtigt, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – seit dem 1. Juli 2025 ist die Anbindung verpflichtend. Dank der TI-Pauschale des GKV-Spitzenverbands ist der Anschluss mehrkostenfrei möglich.

Physiotherapeuten

Auch für Physiotherapeuten wird die Anbindung an die TI zukünftig verpflichtend – nach aktuellem Stand voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2027. Der entsprechende Änderungsantrag befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Privatärzte

Seit dem 1. Januar 2024 können sich Privatärzte freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen. Für bestimmte Fachrichtungen ist die Anbindung jedoch bereits verpflichtend – insbesondere für Ärzte, die Brustimplantate oder Endoprothesen einsetzen.

Die Dokumentation im Implantateregister Deutschland (IRD) erfolgt über die TI:

  • Für Brustimplantate ist die Meldung seit dem 1. Juli 2024 Pflicht.
  • Für Endoprothesen von Hüfte und Knie gilt die Verpflichtung ab dem 1. Januar 2025, weitere Implantatgruppen folgen schrittweise.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können sich bereits seit 2021 freiwillig an die TI anschließen und seit dem 1. Juli 2023 eine Refinanzierung über die TI-Pauschale beantragen. Der Anschluss ist damit mehrkostenfrei möglich und eröffnet zahlreiche Vorteile für die tägliche Arbeit und die Patientenversorgung.

Zahnärzte

Zahnärzte sind bereits seit 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden und können diese dank der TI-Pauschale der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) ohne zusätzliche Kosten nutzen. Die TI unterstützt Zahnarztpraxen dabei, Behandlungsabläufe effizienter und sicherer zu gestalten.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet die Abkürzung TI?

Die Abkürzung TI steht für Telematikinfrastruktur. Sie beschreibt das digitale Netzwerk, das alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet. Ziel ist ein effizienter, datenschutzkonformer Informationsaustausch für eine bessere Patientenversorgung.

Was ist eine TI-Anbindung?

Die TI-Anbindung ist der technische Anschluss einer Praxis, Klinik oder Einrichtung an die Telematikinfrastruktur. Über diesen Zugang können Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, der KiM-E-Mail-Dienst oder der TI-Messenger (TIM) genutzt werden. Sie bildet die Grundlage für die sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen und gewährleistet eine reibungslose Versorgung der Patienten.

Wer übernimmt die Kosten für die Anbindung an die TI?

Die Kosten für die TI-Anbindung werden über die TI-Pauschale refinanziert. Leistungserbringer erhalten monatliche Zuschüsse, die Anschaffung, Installation und Betrieb der TI-Komponenten abdecken. Die Höhe und Auszahlung der Pauschale erfolgt je nach Berufsgruppe über den GKV-Spitzenverband oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Wer ist an die TI angeschlossen?

An die TI sind bereits Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Hebammen und Pflegeeinrichtungen angeschlossen. Schrittweise folgen weitere Gruppen wie Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer, Sanitätshäuser und Reha-Einrichtungen. Langfristig soll die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland über die Telematikinfrastruktur sicher vernetzt werden.

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