Heilmittelkatalog: Grundlage für die Verordnung von Heilmitteln

Heilmittelkatalog: Grundlage für die Verordnung von Heilmitteln
Heilmittelkatalog: Grundlage für die Verordnung von Heilmitteln

Heilmittelkatalog – Auf einen Blick

  • Was ist der Heilmittelkatalog? Der Heilmittelkatalog ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und legt fest, welche Heilmittel bei welchen Diagnosen in welcher Menge verordnet werden dürfen. Er gilt als Nachschlagewerk für Vertragsärzte und Heilmittelerbringer.
  • Welche Bedeutung hat der Heilmittelkatalog? Ärztinnen, Ärzte und Heilmittelerbringer nutzen den Katalog als Nachschlagewerk für korrekte Verordnungen und zur Abrechnung mit Krankenkassen und Kostenträgern.
  • Wie ist der Heilmittelkatalog aufgebaut? Grundlage sind sogenannte Diagnosegruppen, die typische Krankheitsbilder abbilden und passende Therapien zuordnen. Jede Diagnosegruppe enthält Angaben zu Leitsymptomen, zur voraussichtlichen Behandlungsdauer, zu möglichen Heilmitteln sowie zu den Höchstverordnungsmengen.
  • Welche Heilmittelbereiche umfasst der Katalog? Der Katalog umfasst fünf Bereiche: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie.
  • Wie unterstützt die Digitalisierung? Mit der Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) über die Telematikinfrastruktur (TI) wird die Anwendung erleichtert, Fehler werden reduziert und der Verwaltungsaufwand wird gesenkt.

Definition: Was ist der Heilmittelkatalog?

Der Heilmittelkatalog ist ein zentraler Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und dient als Leitfaden für die Verordnung von Heilmitteln. Er legt fest, welche Heilmittel bei welchen Diagnosen (sogenannten Diagnosegruppen) in welcher Menge verordnet werden dürfen, damit eine medizinisch angemessene und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet ist.

Dabei orientiert sich der Katalog am „Regelfall“, also am typischen Krankheitsverlauf eines Patienten. Auf dieser Grundlage können Ärzte sowie Therapeuten nachvollziehen, welche Maßnahmen notwendig und erstattungsfähig sind.

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind medizinische Behandlungsmaßnahmen, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Sie dienen nicht nur der Heilung von Krankheiten, sondern auch der Linderung von Beschwerden, der Vorbeugung von Behinderungen und der Verbesserung der Lebensqualität.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 32 SGB V) zählen dazu fünf große Therapiebereiche:

  • Physiotherapie: etwa Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Bewegungstherapie.
  • Podologische Therapie: medizinische Fußbehandlungen, z.B. bei diabetischem Fußsyndrom.
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: logopädische Behandlungen bei Stimm- oder Sprachstörungen.
  • Ergotherapie: Förderung der Handlungsfähigkeit im Alltag, z.B. bei neurologischen Erkrankungen.
  • Ernährungstherapie: spezialisierte Beratung und Begleitung bei Stoffwechselstörungen oder chronischen Erkrankungen.

Arzneimittel gehören ausdrücklich nicht zu den Heilmitteln, auch wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch oft gemeinsam genannt werden.

Mit der Digitalisierung wird die Verordnung von Heilmitteln einfacher: Über die Telematikinfrastruktur können Ärzte Heilmittelverordnungen elektronisch ausstellen.

Der Heilmittelkatalog als Teil der Heilmittel-Richtlinie

Der Heilmittelkatalog ist fester Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie, die die Grundlage für die Verordnung von Heilmitteln in Deutschland bildet. Die Richtlinie regelt verbindlich, bei welchen Erkrankungen oder Schädigungen Heilmittel eingesetzt werden dürfen, in welchem Umfang sie verordnet werden und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

Sie legt zudem die Grundsätze und Voraussetzungen der Verordnung fest, darunter die Abgrenzung, wann ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt und welche Verordnungsbedarfe berücksichtigt werden müssen.

Dabei gilt: Heilmittel sind Sachleistungen, die von den Kostenträgern (in der Regel den gesetzlichen Krankenkassen) übernommen werden.

Um eine einheitliche Versorgung sicherzustellen, definiert die Heilmittel-Richtlinie nicht nur die möglichen Heilmittel, sondern auch Grundsätze zur Verordnung, die Rolle der Ärzte sowie die Pflichten der Heilmittelerbringer.

Es existieren zwei Varianten:

  • Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL): für Vertragsärzte, die das gesamte Spektrum von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie verordnen können.
  • Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ): für Vertragszahnärzte, die ausschließlich physikalische Therapie (Physiotherapie) sowie Sprech- und Sprachtherapie verordnen dürfen.

Beschlossen wird die Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Sie ist für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Heilmittelerbringer verbindlich und basiert auf den Vorgaben des § 32 und § 92 SGB V.

Die Heilmittelbereiche im Überblick

Der Heilmittelkatalog unterscheidet fünf zentrale Heilmittelbereiche, die den therapeutischen Alltag strukturieren und für eine einheitliche Versorgung sorgen. Jeder Heilmittelbereich umfasst spezifische Maßnahmen, die im Heilmittelkatalog verordnet und abgerechnet werden können.

  • Ergotherapie: Sie stärkt die Handlungsfähigkeit von Menschen, die in Selbstversorgung, Produktivität oder Freizeit eingeschränkt sind. Dazu gehören motorisch-funktionelle Behandlungen, sensomotorisch-perzeptive Übungen, psychisch-funktionelle Ansätze oder Hirnleistungstraining.
  • Physiotherapie: Als eine der ältesten Heilformen wird sie präventiv, kurativ und rehabilitativ eingesetzt. Typische Maßnahmen sind Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massagen, Thermotherapie (Kälte oder Wärme) und manuelle Lymphdrainage.
  • Podologie: Medizinische Fußbehandlungen verhindern Folgeschäden, etwa beim diabetischen Fußsyndrom oder bei sensomotorischen Neuropathien.
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie): Ziel ist es, Kommunikationsfähigkeit und Schluckfunktion wiederherzustellen oder zu verbessern. Dazu gehören Stimmtherapie bei Stimmbildungsstörungen, Sprechtherapie bei Redeflussstörungen, Sprachtherapie zur Förderung des Sprachverständnisses sowie Schlucktherapie bei Dysphagie.
  • Ernährungstherapie: Sie wird bei seltenen Stoffwechselerkrankungen wie Phenylketonurie oder Mukoviszidose eingesetzt. Voraussetzung ist, dass sie medizinisch notwendig und alternativlos ist, um schwere gesundheitliche Folgen zu vermeiden.

Für Ärzte und Heilmittelerbringer schafft die klare Struktur des Heilmittelkatalogs Sicherheit bei der Auswahl und Dokumentation von Behandlungen. Über die Telematikinfrastruktur können Verordnungen fehlerfrei ausgestellt und direkt mit Krankenkassen abgestimmt werden.

Verordnung von Heilmitteln aus dem Heilmittelkatalog

Die Verordnung von Heilmitteln aus dem Heilmittelkatalog erfolgt durch Vertragsärzte. Auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können in definierten Fällen, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Physiotherapie oder Ergotherapie verordnen.

Voraussetzung für die erste Heilmittelverordnung ist stets eine persönliche Untersuchung in der Praxis oder im Hausbesuch, um die medizinische Notwendigkeit festzustellen. Folgeverordnungen dürfen, sofern der Patient der Praxis bekannt ist, auch über die Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.

Die Ausstellung erfolgt auf dem Formular Muster 13 (einheitlicher Verordnungsvordruck), das folgende Angaben enthalten muss:

  • Diagnose (mit ICD-10-Code)
  • Heilmittelart laut Heilmittelkatalog
  • Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
  • Behandlungsmenge und Frequenz
  • Ausstellungsdatum und Unterschrift des Arztes

Mit der Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) über die Telematikinfrastruktur werden die Angaben künftig direkt digital erfasst, was Fehlerquellen reduziert und den Verwaltungsaufwand senkt.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Heilmittelkatalog?

Der Heilmittelkatalog ist Teil der Heilmittel-Richtlinie und definiert, welche Heilmittel bei welchen Diagnosen in welcher Menge verordnet werden dürfen. Er dient Ärzten und Heilmittelerbringern als Leitfaden und sorgt für eine einheitliche, wirtschaftliche Versorgung der Patienten. Die Telematikinfrastruktur unterstützt die Ausstellung elektronischer Verordnungen (eVerordnung).

Welche Abkürzungen gibt es im Heilmittelkatalog für Physiotherapie?

Im Heilmittelkatalog für Physiotherapie werden Abkürzungen wie KG (Krankengymnastik), MT (Manuelle Therapie), MLD (Manuelle Lymphdrainage) oder KMT (Klassische Massagetherapie) verwendet. Diese Kürzel erleichtern die Dokumentation auf Verordnungsvordrucken und sind im Alltag der Physiotherapiepraxen fest etabliert.

Welche Heilmittel gibt es?

Zu den Heilmitteln zählen fünf große Bereiche: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie), Podologie und Ernährungstherapie. Innerhalb dieser Bereiche gibt es zahlreiche spezifische Maßnahmen, die je nach Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog aufgeführt sind.

Was ist eine Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog?

Eine Diagnosegruppe beschreibt eine Gruppe von Erkrankungen oder funktionellen Schädigungen, für die bestimmte Heilmittel verordnet werden können. Sie ist im Heilmittelkatalog festgelegt und dient als Grundlage für die Wahl der passenden Therapie. So wird sichergestellt, dass die Versorgung medizinisch notwendig, nachvollziehbar und von den Krankenkassen anerkannt ist.