KHZG: Krankenhauszukunftsgesetz zur Förderung und Modernisierung für digitale Krankenhäuser

21.7.2026 2:30 PM

KHZG: Krankenhauszukunftsgesetz zur Förderung und Modernisierung für digitale Krankenhäuser
KHZG: Krankenhauszukunftsgesetz zur Förderung und Modernisierung für digitale Krankenhäuser

KHZG – Auf einen Blick

  • Was bedeutet KHZG? KHZG steht für Krankenhauszukunftsgesetz. Es soll die Digitalisierung, technische Modernisierung und IT-Sicherheit deutscher Krankenhäuser gezielt voranbringen.
  • Wie wird das KHZG finanziert? Über den Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bund trägt davon 3 Milliarden Euro und damit 70 Prozent der Investitionskosten. Die restlichen 30 Prozent, also bis zu 1,3 Milliarden Euro, übernehmen Länder und Krankenhausträger.
  • Welche Vorhaben fördert das KHZG? Das Gesetz umfasst elf Fördertatbestände, darunter Patientenportale, digitale Dokumentation, Medikationsmanagement, Telemedizin, Cloud-Systeme sowie IT- und Cybersicherheit.
  • Welche Ziele verfolgt das KHZG? Das KHZG soll bundesweite Standards, interoperable Systeme und eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen fördern. Digitale Prozesse sollen Mitarbeitende entlasten und die Patientenversorgung verbessern.
  • Welche Fristen und Folgen sind relevant? Für geförderte Projekte gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und Förderbescheids. Davon unabhängig prüfen die Krankenkassen seit dem Stichtag 31. Dezember 2025 bei allen Krankenhäusern, ob die digitalen Dienste aus den Fördertatbeständen 2 bis 6 bereitgestellt und genutzt werden. Fehlt der Nachweis, greift ein Digitalisierungsabschlag von bis zu 2 Prozent je voll- und teilstationärem Fall, erstmals budgetwirksam im Jahr 2026.

Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde 2020 beschlossen, um den Investitionsstau bei der Digitalisierung deutscher Krankenhäuser abzubauen. Der Krankenhauszukunftsfonds umfasst dafür ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro.

Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit, während Länder und Krankenhausträger bis zu 1,3 Milliarden Euro beziehungsweise 30 % der jeweiligen Investitionskosten übernehmen. Mindestens 15 % der Fördermittel müssen für IT-Sicherheit verwendet werden. Der Krankenhauszukunftsfonds wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet und wird dort verwaltet.

Gefördert werden insbesondere Investitionen in:

  • moderne Notfallkapazitäten
  • Patientenportale für Aufnahme, Behandlung und Entlassung
  • elektronische Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • digitales Medikationsmanagement
  • sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Schutz von Patientendaten

Das KHZG ist in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan eingebettet und Teil eines umfassenden Investitionsprogramms zur Krankenhausdigitalisierung und Modernisierung.

Ziele des KHZG

Das Krankenhauszukunftsgesetz soll die digitale Modernisierung der Krankenhäuser beschleunigen und die Voraussetzungen für eine sicherere, effizientere und besser vernetzte Gesundheitsversorgung schaffen. Ziel der Förderung sind der Ausbau digitaler Strukturen, einfachere Prozesse für Patienten sowie Mitarbeitende und die Entlastung von Ärzteschaft und Pflege. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an IT-Infrastruktur, Datenschutz, Ausfallkonzepte sowie die Beschaffung und Integration von Hard- und Software.

Zu den wichtigsten Zielen des KHZG gehören:

  • Modernisierung der stationären Notfallversorgung
  • Digitalisierung der Krankenhäuser nach bundesweiten Standards
  • Stärkere Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens
  • Verbesserung der Patientenversorgung
  • Nutzung international anerkannter Standards beim Austausch medizinischer Daten
  • Einrichtungsinterne und einrichtungsexterne Interoperabilität digitaler Dienste
  • Übertragung relevanter Patientendokumente in die elektronische Patientenakte

Eine wichtige Grundlage für diese Vernetzung ist die Telematikinfrastruktur (TI). Sie verbindet Krankenhäuser sicher mit Arztpraxen, Apotheken und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Anwendungen wie KiM, die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und der TI-Messenger unterstützen den digitalen Austausch von Dokumenten, Behandlungsdaten, Verordnungen und kurzen Rückfragen.

Inhalt des KHZG

Das Krankenhauszukunftsgesetz schafft den rechtlichen Rahmen für Investitionen in moderne Notfallstrukturen, digitale Prozesse und IT-Sicherheit. Welche Vorhaben über den Krankenhauszukunftsfonds gefördert werden können, ist in elf Fördertatbeständen nach § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung festgelegt.

Die Förderschwerpunkte und -tatbestände des KHZG im Überblick:

  • Fördertatbestand 1: Modernisierung der technischen Ausstattung von Notaufnahmen
  • Fördertatbestand 2: Patientenportale für Aufnahme, Behandlung sowie Entlass- und Überleitungsmanagement
  • Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation einschließlich automatisierter und sprachbasierter Dokumentation
  • Fördertatbestand 4: Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
  • Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung innerhalb des Krankenhauses
  • Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung zwischen Krankenhäusern und Cloud-Computing-Systeme
  • Fördertatbestand 8: Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten
  • Fördertatbestand 9: Telemedizinische Netzwerke sowie informations-, kommunikationstechnische und robotikbasierte Systeme
  • Fördertatbestand 10: Maßnahmen zur IT- und Cybersicherheit
  • Fördertatbestand 11: Anpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungsformen im Fall einer Epidemie

Herausforderungen bei der Umsetzung des KHZG

Die Umsetzung des KHZG ist für Krankenhäuser anspruchsvoll, weil Digitalisierungsprojekte parallel zum laufenden Klinikbetrieb geplant und realisiert werden müssen. Neben der technischen Einführung neuer Systeme geht es häufig auch darum, Prozesse neu zu gestalten, Schnittstellen zu schaffen und Mitarbeitende in die Veränderungen einzubeziehen.

Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören:

  • Komplexität der Projekte: Die Einführung digitaler Lösungen erfordert eine klare Planung, technische Expertise und ein abgestimmtes Projektmanagement.
  • Begrenzte Personalressourcen: Qualifizierte IT-Fachkräfte und Projektverantwortliche sind im Gesundheitswesen häufig nur eingeschränkt verfügbar.
  • Kostenkontrolle: Fördermittel, Eigenanteile und laufende Betriebskosten müssen transparent geplant und überwacht werden.
  • Integration bestehender Systeme: Neue Anwendungen müssen mit Krankenhausinformationssystemen, Dokumentationslösungen und vorhandenen Schnittstellen kompatibel sein.
  • Akzeptanz im Klinikalltag: Digitale Prozesse entfalten ihren Nutzen nur, wenn sie Mitarbeitende entlasten und durch eine verständliche Einführung sowie gezielte Schulung begleitet werden.

Eine erfolgreiche Umsetzung setzt deshalb voraus, dass Krankenhäuser Technik, Prozesse, Finanzierung und Change-Management gemeinsam betrachten. Klare Zuständigkeiten, realistische Zeitpläne und eine frühzeitige Einbindung von Medizin, Pflege, Verwaltung und IT helfen dabei, Förderprojekte nachhaltig in den Krankenhausalltag zu überführen.

Gesetzliche Fristen des KHZG

Mit dem Inkrafttreten im Oktober 2020 schuf das Krankenhauszukunftsgesetz die Grundlage für den Krankenhauszukunftsfonds und die anschließende Förderung. Die Antragsphase für Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds endete bereits am 31. Dezember 2021.

Für den Abschluss geförderter Projekte und die Einreichung der Schlussverwendungsnachweise gelten die Fristen des jeweiligen Bundeslandes und Förderbescheids. Ein Vorhaben gilt als abgeschlossen, wenn Hardware beschafft, Software installiert und die verbindlichen Muss-Kriterien erfüllt sind.

Der Digitalisierungsabschlag folgt einem eigenen Zeitplan, und zwar für jedes Krankenhaus. Ob ein Haus Fördermittel beantragt oder erhalten hat, spielt dabei keine Rolle: § 5 Absatz 3h KHEntgG gilt unabhängig von der Förderung. Auch Krankenhäuser, die ihre Digitalisierung vollständig aus Eigenmitteln finanziert haben, müssen die Verfügbarkeit und Nutzung der fünf Pflichtanwendungen nachweisen.

Folgende Termine sind maßgeblich:

  • 31. Dezember 2025: Die Verfügbarkeit der digitalen Dienste aus den Fördertatbeständen 2 bis 6 wird erstmals ermittelt. Für 2025 und 2026 reicht es grundsätzlich aus, wenn die Umsetzung nachweislich beauftragt wurde. Der mögliche Abschlag wird erstmals 2026 budgetwirksam.
  • 31. Dezember 2026: Auch für die Ermittlung des Abschlags im Jahr 2027 steht zunächst die Verfügbarkeit im Mittelpunkt. Die Beauftragung der erforderlichen digitalen Dienste muss durch geeignete Nachweise belegt werden.
  • 31. Dezember 2027: Neben der Verfügbarkeit wird erstmals auch die tatsächliche Nutzung berücksichtigt. Liegt sie über 60 %, entfällt der nutzungsbezogene Anteil des Abschlags.
  • 31. Dezember 2028: Für den nutzungsbezogenen Anteil gilt eine Schwelle von mehr als 70 %.
  • 2029 bis 2031: Die Nutzung der relevanten digitalen Dienste muss jeweils über 80 % liegen, damit kein nutzungsbezogener Abschlag entsteht.

Der Digitalisierungsabschlag kann insgesamt bis zu 2 % des Rechnungsbetrags je voll- und teilstationärem Fall betragen. Krankenhäuser sollten deshalb nicht nur die technische Bereitstellung planen, sondern auch sicherstellen, dass die digitalen Dienste dauerhaft in den Klinikalltag integriert und tatsächlich genutzt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet KHZG?

KHZG steht für Krankenhauszukunftsgesetz. Das Gesetz soll die digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und technische Ausstattung deutscher Krankenhäuser modernisieren. Dazu wurde der Krankenhauszukunftsfonds, kurz KHZF, eingerichtet.

Was besagt das Krankenhauszukunftsgesetz?

Das Krankenhauszukunftsgesetz schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung moderner Notfallkapazitäten und digitaler Strukturen im Krankenhaus. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Patientenportale, digitale Dokumentation, Medikationsmanagement, Telemedizin, Interoperabilität sowie IT- und Cybersicherheit.

Welche Fördertatbestände gibt es im KHZG?

Das KHZG umfasst elf Fördertatbestände. Dazu gehören Notaufnahmen, Patientenportale, Pflege- und Behandlungsdokumentation, Entscheidungsunterstützung, Medikationsmanagement, digitale Leistungsprozesse, Cloud-Systeme, Bettennachweise, Telemedizin, IT-Sicherheit und die Anpassung von Patientenzimmern bei Epidemien.

Gilt der Digitalisierungsabschlag auch ohne KHZG-Förderung?

Ja. Der Abschlag nach § 5 Absatz 3h KHEntgG knüpft nicht an die Förderung an, sondern an die Bereitstellung und Nutzung der digitalen Dienste. Auch Krankenhäuser, die keine Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt oder erhalten haben, müssen die Anforderungen erfüllen. Andernfalls kürzen die Krankenkassen den Rechnungsbetrag je voll- und teilstationärem Fall um bis zu zwei Prozent.

Wie hoch ist der Digitalisierungsabschlag konkret?

Der Abschlag beträgt maximal zwei Prozent des Rechnungsbetrags je voll- und teilstationärem Fall. Die tatsächliche Höhe berechnet sich krankenhausindividuell danach, wie viele der Muss-Anforderungen aus den Fördertatbeständen 2 bis 6 erfüllt sind. Für die Erhebung stellen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband ein Erhebungsinstrument als Anhang zur Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung bereit.

Bis wann müssen Krankenhäuser digitalisiert werden?

Für die vollständige Digitalisierung von Krankenhäusern gibt es keinen einheitlichen Stichtag. Bei geförderten Projekten gelten die Fristen des jeweiligen Förderbescheids und Bundeslandes; für bestimmte digitale Dienste aus den Fördertatbeständen 2 bis 6 greifen zusätzlich Regelungen zum Digitalisierungsabschlag. Digitalisierung bleibt daher ein fortlaufender Prozess.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

Mehr zur TI

Erhalte tiefere Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Anwendungen und Herausforderungen der Telematikinfrastruktur. Entdecke unsere weiteren Blogartikel.

This is some text inside of a div block.