Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mehr als ein Versicherungsnachweis

September 15, 2026

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mehr als ein Versicherungsnachweis
Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mehr als ein Versicherungsnachweis

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Auf einen Blick

  • Was ist die elektronische Gesundheitskarte? Die eGK ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat, die gesetzlich Versicherten als Versicherungsnachweis und Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen dient.
  • Wer benötigt die eGK? Gesetzlich Krankenversicherte verwenden sie als vorgeschriebenen Nachweis, wenn sie medizinische Leistungen in Arztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen beanspruchen.
  • Welche Daten sind auf der eGK gespeichert? Der Chip enthält verpflichtende Versichertenstammdaten sowie auf Wunsch freiwillige Informationen wie Notfalldaten oder einen elektronischen Medikationsplan.
  • Wie wird die eGK in der Telematikinfrastruktur genutzt? Sie ermöglicht den sicheren Stammdatenabgleich und dient als Zugangsschlüssel für Services wie zum Beispiel das E-Rezept und die elektronische Patientenakte.
  • Welche Vorteile bietet die Gesundheitskarte? Aktuelle Daten, weniger Verwaltungsaufwand und schnell verfügbare medizinische Informationen unterstützen eine sichere und effiziente Versorgung.

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Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, ist der Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland. Die Versichertenkarte im Scheckkartenformat bestätigt die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und stellt die administrativen Daten bereit, die für die Behandlung und Abrechnung in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und bei weiteren Leistungserbringern benötigt werden.

Beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal wird die Gesundheitskarte in der Regel eingelesen. Über eine gesicherte Verbindung gleicht das Versichertenstammdatenmanagement die gespeicherten Angaben mit den Daten der Krankenkasse ab. Dadurch lassen sich Änderungen übernehmen und ungültige, verlorene oder gestohlene Karten erkennen. Aktuelle Angaben erleichtern zudem das korrekte Ausstellen von Rezepten, Überweisungen und weiteren medizinischen Dokumenten.

Eine elektronische Gesundheitskarte ist höchstens fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit erhalten Versicherte eine neue Karte von ihrer Krankenkasse.

Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte entspricht in Größe und Form einer gewöhnlichen Scheckkarte. Auf der Vorderseite befindet sich ein Chip, über den die Karte eingelesen und für verschiedene Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden kann. Ein Lichtbild hilft dabei, Verwechslungen und eine unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu verhindern. Ausnahmen von der Fotopflicht gelten unter anderem für Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die bei der Erstellung eines Lichtbildes nicht mitwirken können.

Auf der Vorderseite sind folgende Angaben und Merkmale zu finden:

  • die Bezeichnung „Gesundheitskarte“,
  • Name und Lichtbild der versicherten Person,
  • Name, Kennnummer und Logo der Krankenkasse,
  • die Krankenversichertennummer,
  • das Symbol für die NFC-Technologie sowie
  • die sechsstellige Kartenzugangsnummer, auch Card Access Number oder CAN genannt.

Das NFC-Symbol kennzeichnet Karten, die eine kontaktlose Datenübertragung unterstützen. Die Kartenzugangsnummer wird benötigt, um bestimmte digitale Funktionen sicher zu nutzen. Auf der Rückseite befindet sich in der Regel die European Health Insurance Card (EHIC). Sie dient als Versicherungsnachweis für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in vielen europäischen Ländern.

Welche Daten werden auf der eGK gespeichert?

Verpflichtend auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind ausschließlich die Versichertenstammdaten. Sie dienen dazu, die versicherte Person eindeutig zuzuordnen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen und die Abrechnung medizinischer Leistungen zu ermöglichen.

Zu den gespeicherten Stammdaten gehören:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht und Adresse,
  • Krankenversichertennummer,
  • Versichertenstatus, beispielsweise Mitglied oder familienversichert,
  • Beginn und gegebenenfalls Ende des Versicherungsschutzes sowie
  • Institutskennzeichen der Krankenkasse.

Darüber hinaus können Versicherte freiwillig medizinische Informationen wie Notfalldaten oder einen elektronischen Medikationsplan auf der eGK hinterlegen lassen. Der Zugriff ist gesetzlich geregelt und nur berechtigten Leistungserbringern gestattet. Für den elektronischen Medikationsplan wird grundsätzlich die persönliche PIN benötigt, während Notfalldaten im Ernstfall ohne PIN ausgelesen werden können. Dokumente aus der elektronischen Patientenakte und E-Rezepte werden dagegen nicht direkt auf dem Kartenchip gespeichert.

Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte dient nicht nur als Versicherungsnachweis. Sie ermöglicht den Abgleich der Versichertenstammdaten, kann freiwillige medizinische Informationen bereitstellen und eröffnet den Zugang zu verschiedenen digitalen Anwendungen des Gesundheitssystems.

Zu den wichtigsten Funktionen der eGK gehören:

  • Versicherungsnachweis: Die Karte bestätigt den Versicherungsschutz und stellt die erforderlichen Stammdaten für die Behandlung und Abrechnung bereit.
  • Notfalldaten: Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder aktuellen Diagnosen können auf der eGK gespeichert werden. In einem Notfall darf berechtigtes medizinisches Personal ohne PIN darauf zugreifen. Außerhalb eines Notfalls ist die Freigabe durch die versicherte Person erforderlich.
  • Hinweise auf wichtige Dokumente: Auf dem Chip lässt sich hinterlegen, wo sich eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht befindet. Die Dokumente selbst werden nicht auf der Karte gespeichert.
  • Elektronischer Medikationsplan: Der eMP enthält verordnete und auf Wunsch auch rezeptfreie Medikamente. Ärzte sowie Apotheken können ihn mit Zustimmung der versicherten Person aktualisieren, damit mögliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten leichter erkannt werden.
  • Elektronische Patientenakte: Die eGK kann zusammen mit der zugehörigen PIN zur Anmeldung in der ePA-App genutzt werden. Die Inhalte der Patientenakte liegen jedoch nicht auf dem Kartenchip.
  • E-Rezept: Versicherte können ein elektronisches Rezept mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Auch hierbei fungiert die Karte als Zugangsschlüssel, während die Rezeptdaten im E-Rezept-Fachdienst gespeichert sind.

Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte in der Telematikinfrastruktur

Innerhalb der TI dient die elektronische Gesundheitskarte als persönlicher Versicherungs- und Berechtigungsnachweis. Wird sie in ein stationäres E-Health-Kartenterminal eingesteckt, kann das Primärsystem die Karte auslesen. Die medizinische Einrichtung weist sich dabei über ihre Institutionskarte SMC-B aus und stellt über einen Konnektor oder das TI-Gateway eine geschützte Verbindung zu den benötigten Fachdiensten her.

Eine zentrale TI-Funktion ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt eines Quartals werden die auf der eGK hinterlegten Angaben sicher mit der Krankenkasse abgeglichen. Adressänderungen oder ein veränderter Versichertenstatus können dabei aktualisiert und ungültige Karten erkannt werden.

Darüber hinaus eröffnet die Gesundheitskarte den Zugang zu Gesundheitsservices wie dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA). In der Apotheke dient die eGK dazu, hinterlegte E-Rezepte aus dem zentralen Fachdienst abzurufen. Zusammen mit der persönlichen PIN kann sie außerdem zur Anmeldung in der ePA-App genutzt werden. Die jeweiligen Rezept- und Patientendaten befinden sich dabei nicht auf der Karte, sondern in den geschützten Diensten der TI.

Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte verbindet den Nachweis des Versicherungsschutzes mit digitalen Funktionen für eine effizientere medizinische Versorgung. Davon profitieren sowohl Patienten als auch Leistungserbringer.

Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Zuverlässiger Versicherungsnachweis: Die eGK bestätigt die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und stellt die benötigten Abrechnungsdaten bereit.
  • Aktuelle Versichertenstammdaten: Änderungen an Adresse oder Versichertenstatus können beim Kartenlesen übernommen werden. Eine neue Gesundheitskarte ist deshalb nicht bei jeder Änderung erforderlich.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Der digitale Abgleich reduziert manuelle Eingaben, erleichtert die Pflege von Patientendaten und hilft dabei, ungültige Karten frühzeitig zu erkennen.
  • Unterstützung im Notfall: Freiwillig hinterlegte Angaben zu Erkrankungen, Allergien, Medikamenten und Kontaktpersonen können medizinischem Personal schnell wichtige Hinweise für die Behandlung geben.
  • Mehr Medikationssicherheit: Der elektronische Medikationsplan schafft einen Überblick über verordnete und rezeptfreie Arzneimittel. Dadurch lassen sich mögliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten leichter erkennen.
  • Einfacher Zugang zu TI-Anwendungen: E-Rezepte können mit der Gesundheitskarte ohne Smartphone in der Apotheke eingelöst werden. Zusammen mit der PIN kann die eGK zudem als Zugang zur ePA-App dienen.
  • Versicherungsschutz im europäischen Ausland: Die EHIC auf der Rückseite erleichtert die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in vielen europäischen Ländern.

Gleichzeitig bleiben sensible Gesundheitsdaten besonders geschützt. Auf freiwillige medizinische Anwendungen dürfen nur berechtigte Leistungserbringer zugreifen. Je nach Anwendung erfolgt die Freigabe durch die versicherte Person oder mithilfe einer persönlichen PIN.

Häufige Fragen und Antworten

Ist die neue elektronische Gesundheitskarte Pflicht?

Ja, die elektronische Gesundheitskarte ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich der vorgeschriebene Nachweis, um Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Wird von der Krankenkasse eine neue eGK ausgestellt, sollte nur noch diese verwendet werden, da die vorherige Karte ihre Gültigkeit verliert.

Kann ich die elektronische Gesundheitskarte ablehnen?

Eine dauerhafte Ablehnung der eGK als regulärer Versicherungsnachweis ist für gesetzlich Versicherte nicht vorgesehen. Frei entscheiden können sie jedoch über die Nutzung freiwilliger Funktionen und die Speicherung medizinischer Informationen wie Notfalldaten oder des elektronischen Medikationsplans. Ist die Karte vorübergehend nicht verfügbar, kann der Versicherungsschutz über eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse nachgewiesen werden.

Wie sieht die E-Gesundheitskarte aus?

Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat. Auf der Vorderseite befinden sich unter anderem der Name, ein Lichtbild, die Versichertennummer, Angaben zur Krankenkasse sowie bei neueren Karten das NFC-Symbol und die sechsstellige Kartenzugangsnummer. Die Rückseite enthält in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte.

Lisa Küpper

Lisa Küpper

Business Development Spezialist

Telekonnekt GmbH

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

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