
VSDM 2.0 – Auf einen Blick
- Was ist VSDM 2.0? VSDM 2.0 ist die Weiterentwicklung des Versichertenstammdatenmanagements. Primärsysteme rufen aktuelle Stammdaten künftig direkt bei den Krankenkassen ab.
- Wie unterscheidet sich VSDM 2.0 von VSDM 1.0? Der Datenabruf erfolgt nicht mehr über die eGK und den Konnektor. Zusätzlich werden die Gesundheits-ID und mobile Versorgungsszenarien unterstützt.
- Wann beginnt die Umstellung? Die gestaffelte Pilotierung ist am 1. September 2026 gestartet. Bis zum vollständigen bundesweiten Rollout bleiben beide VSDM-Versionen parallel verfügbar.
- Welche Rolle spielt die TI 2.0? Die TI 2.0 bildet die technische Grundlage für VSDM 2.0. Ihre Zero-Trust-Architektur prüft jede Anfrage und Berechtigung einzeln.
- Was leistet PoPP? Proof of Patient Presence (PoPP) bestätigt den gemeinsamen Versorgungskontext durch einen kryptografisch gesicherten Token. Dadurch wird ein sicherer und ortsunabhängiger Datenzugriff ermöglicht.
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VSDM – Das Versichertenstammdatenmanagement
Das Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM, gehört zu den ersten Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur. Die gesetzliche Pflichtanwendung prüft, ob gesetzlich Versicherte Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung beanspruchen dürfen, und hält die hinterlegten Versichertendaten aktuell.
Zu den Versichertenstammdaten gehören insbesondere:
- persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschlecht,
- Informationen zur Krankenversicherung sowie
- Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.
Beim bisherigen VSDM 1.0 lesen die Arztpraxen die elektronische Gesundheitskarte beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt eines Quartals ein. Anschließend werden die gespeicherten Daten über die TI mit der Krankenkasse abgeglichen und bei Änderungen auf der eGK aktualisiert. Die Prüfung ist für Praxen verpflichtend, während die jeweilige Krankenkasse für Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege der Daten verantwortlich ist.
Mit VSDM 2.0 verändert sich dieser Ablauf grundlegend: Die Versichertenstammdaten werden künftig direkt beim Fachdienst der Krankenkasse abgerufen. Eine Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis ist dann nicht mehr erforderlich.
VSDM 2.0: Die wichtigsten Änderungen
VSDM 2.0 löst den bisherigen kartenbasierten Abgleich schrittweise durch einen direkten Onlineabruf ab. Versichertendaten werden künftig über die Fachdienste der Krankenkassen bereitgestellt und von den Primärsystemen der Leistungserbringer abgerufen. Dadurch sollen aktuelle Informationen einfacher verfügbar und zusätzliche Versorgungsszenarien unterstützt werden.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Direkter Datenabruf statt Kartenabgleich: Die benötigten Versichertenstammdaten werden direkt beim Fachdienst der Krankenkasse abgerufen. Änderungen wie eine neue Adresse müssen deshalb nicht mehr zunächst auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben werden.
- Unterstützung der Gesundheits-ID: Versicherte können sich neben der eGK auch über ihre digitale Gesundheits-ID authentifizieren. Der Zugriff auf die Daten ist damit nicht mehr zwingend an die physische Karte gebunden.
- Einfachere mobile Nutzung: Versichertenstammdaten lassen sich künftig auch außerhalb klassischer Praxisumgebungen abrufen. Dies unterstützt beispielsweise Hausbesuche, ambulante Pflege und weitere mobile Aufnahme- oder Behandlungssituationen.
- Architektur der TI 2.0: VSDM 2.0 ist als erste Fachanwendung auf Basis der TI 2.0 vorgesehen. Deren Zero-Trust-Ansatz verlangt, dass jede Anfrage und jeder Zugriff ausdrücklich geprüft und autorisiert wird.
Die Weiterentwicklung betrifft somit nicht nur den technischen Datenabruf. Sie schafft zugleich mehr Flexibilität für Leistungserbringer und bildet eine Grundlage für digitale Versorgungsprozesse, die unabhängig von einem stationären Kartenterminal funktionieren. Weniger fehlerhafte Einlesevorgänge führen zu einem reduzierten Verwaltungsaufwand.
VSDM 1.0 vs. VSDM 2.0
Bei VSDM 1.0 sind die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Beim Einlesen der eGK gleicht der Konnektor die Angaben über die Telematikinfrastruktur mit dem Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse ab. Änderungen werden auf der Karte aktualisiert und die geprüften Daten anschließend in das Primärsystem übernommen.
VSDM 2.0 löst diesen kartenbasierten Ablauf ab. Das Primärsystem ruft die Versichertenstammdaten direkt beim Fachdienst der Krankenkasse ab. Eine Aktualisierung der eGK in der Praxis ist nicht mehr erforderlich. Als erste Anwendung der TI 2.0 nutzt die neue Version außerdem eine Zero-Trust-Architektur, bei der jede Anfrage geprüft und autorisiert wird.
Der direkte Abruf unterstützt auch mobile Versorgungsszenarien. Patienten können sich neben der eGK über ihre Gesundheits-ID authentifizieren, sodass die Datenabfrage nicht mehr an eine physische Karte oder ein stationäres Kartenterminal gebunden ist. VSDM 2.0 nutzt den FHIR-Standard für Datenübertragung.
Einführung von VSDM 2.0: Wann kommt die Umstellung?
Die Umstellung auf VSDM 2.0 läuft seit dem 1. September 2026, erfolgt derzeit aber noch nicht flächendeckend. Zunächst startet eine kontrollierte Pilotierung mit einer großen Krankenkasse und mindestens einem Primärsystem. Anschließend sollen schrittweise weitere Krankenkassen und Systeme hinzukommen. Die Implementierung erfolgt über standardisierte Schnittstellen.
Der bundesweite Rollout beginnt erst, wenn die Pilotierung erfolgreich verlaufen ist und alle Krankenkassen VSDM 2.0 anbieten können. Während dieser Übergangsphase bleiben VSDM 1.0 und VSDM 2.0 parallel nutzbar. Für die Abschaltung der bisherigen Version steht bislang kein verbindlicher Termin fest.
Leistungserbringer müssen daher nicht kurzfristig mit einem Ausfall von VSDM 1.0 rechnen. Die Umstellung ist dennoch verbindlich und sollte frühzeitig mit dem Hersteller des eingesetzten Primärsystems vorbereitet werden. Dadurch lassen sich notwendige Updates rechtzeitig einplanen und neue Möglichkeiten wie der Abruf per Gesundheits-ID oder die mobile Nutzung gezielt vorbereiten. Ab 2026 ist der Zugriff ohne Kartenstecken möglich.
TI 2.0 als Basis für VSDM 2.0
Die TI 2.0 schafft die technische Grundlage für einen stärker dienst- und identitätsbasierten Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Statt Zugriffe allein über lokale Komponenten und physische Karten abzusichern, werden Identitäten, Berechtigungen und einzelne Anfragen nach dem Zero-Trust-Prinzip geprüft. Dadurch sollen TI-Anwendungen flexibler und ortsunabhängiger nutzbar werden.
VSDM 2.0 ist als erste Fachanwendung auf Basis dieser neuen Architektur vorgesehen. Primärsysteme rufen die Versichertenstammdaten direkt bei den Fachdiensten der Krankenkassen ab. Versicherte können sich weiterhin mit ihrer eGK oder künftig mit ihrer Gesundheits-ID authentisieren. Insbesondere bei Nutzung der digitalen Identität ist der Abruf nicht mehr an das Kartenstecken vor Ort gebunden. Das erleichtert mobile Einsätze, beispielsweise in der ambulanten Pflege oder bei Hausbesuchen.
PoPP: Proof of Patient Presence
Der Proof of Patient Presence, kurz PoPP, weist einen gemeinsamen Versorgungskontext zwischen einer versicherten Person und einer medizinischen Einrichtung nach. Dafür erzeugt der Plattformdienst einen kryptografisch gesicherten PoPP-Token. Dieser bestätigt gegenüber TI‑Anwendungen, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs eine konkrete Behandlungs- oder Beratungssituation besteht.
Vor der Ausstellung des Tokens müssen sich sowohl die medizinische Einrichtung als auch die versicherte Person eindeutig authentisieren. Dies kann auf Seiten der Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte oder die Gesundheits-ID erfolgen. Der Versorgungskontext lässt sich dabei auch durch einen digitalen Nachweis wie einen Data-Matrix-Code bestätigen.
Der PoPP-Token wird künftig unter anderem für den Zugriff auf Versichertendaten in VSDM 2.0 benötigt. Gleichzeitig ermöglicht der Dienst einen ortsunabhängigen Zugang zu weiteren Anwendungen wie der ePA oder dem E-Rezept. Davon profitieren insbesondere Hausbesuche, mobile Behandlungssituationen und Videosprechstunden.
Häufige Fragen und Antworten
Was versteht man unter VSDM?
VSDM steht für Versichertenstammdatenmanagement. Die verpflichtende TI-Anwendung prüft beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt eines Quartals die Leistungsberechtigung und gleicht Angaben wie Name, Adresse, Krankenversicherung und Versicherungsschutz mit der Krankenkasse ab.
Was ist der Unterschied zwischen VSDM 1.0 und VSDM 2.0?
Bei VSDM 1.0 werden die Daten von der elektronischen Gesundheitskarte gelesen und über den Konnektor abgeglichen. VSDM 2.0 ruft die Versichertenstammdaten direkt beim Fachdienst der Krankenkasse ab. Dadurch werden auch eine Authentifizierung per Gesundheits-ID und mobile Nutzungsszenarien unterstützt.
Wann wird auf VSDM 2.0 umgestellt?
Die gestaffelte Pilotierung ist am 1. September 2026 mit einer großen Krankenkasse und mindestens einem Primärsystem gestartet. Weitere Kassen und Systeme sollen schrittweise hinzukommen. Bis zum vollständigen bundesweiten Rollout bleiben VSDM 1.0 und VSDM 2.0 parallel verfügbar.
Welche Rolle spielt die TI 2.0 für VSDM 2.0?
Die TI 2.0 bildet die technische und sicherheitsbezogene Grundlage für VSDM 2.0. Ihre Zero-Trust-Architektur prüft jede Anfrage und Berechtigung einzeln. Der Plattformdienst PoPP bestätigt zusätzlich den Versorgungskontext und ermöglicht einen sicheren, ortsunabhängigen Zugriff auf die Versichertendaten.
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