
BEEP-Gesetz – Auf einen Blick
- Was regelt das BEEP-Gesetz? Das BEEP-Gesetz regelt die Befugniserweiterung von Pflegefachpersonen und sorgt gleichzeitig für spürbare Entbürokratisierung in der Pflege, indem es Prozesse vereinfacht, digitale Anwendungen stärkt und zentrale Pflegestrukturen modernisiert.
- Warum wurde das BEEP-Gesetz eingeführt? Das BEEP-Gesetz wurde eingeführt, um die Pflege als eigenständigen Heilberuf weiterzuentwickeln, berufliche Handlungsspielräume zu erweitern und Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten,
- Was ändert sich für Pflegefachpersonal? Pflegefachpersonen dürfen künftig mehr Leistungen eigenverantwortlich erbringen, teilweise auch solche, die bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten waren, wodurch die Versorgung schneller, flexibler und fachlich autonomer wird.
- Welche Rolle spielt der Bürokratieabbau? Der Bürokratieabbau reduziert Dokumentationspflichten, vereinfacht Qualitätsprüfungen und optimiert Antragsverfahren, sodass Pflegeeinrichtungen administrativ entlastet und Versorgungsprozesse spürbar beschleunigt werden.
- Wer profitiert vom BEEP-Gesetz? Vom BEEP-Gesetz profitieren insbesondere Pflegefachpersonen und Pflegebedürftige, aber auch Kommunen, Ärzte sowie die Pflegeversicherung, da die Reform langfristig effizientere, stabilere und besser vernetzte Versorgungsstrukturen schafft.
Definition: Was ist das BEEP-Gesetz?
Das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) ist der aktuelle Reformrahmen, mit dem das Bundesgesundheitsministerium die Pflege strukturell neu ausrichten möchte. Es ersetzt das ursprünglich geplante Pflegekompetenzgesetz und kombiniert dessen Inhalte mit weiteren Regelungen – unter anderem dem Sparpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kern des Gesetzes ist die Stärkung von Pflegefachpersonen: Sie sollen mehr berufliche Eigenständigkeit erhalten und bestimmte, bisher ärztliche Aufgaben künftig selbstständig übernehmen können. Außerdem enthält das Gesetz verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Modernisierung der Versorgungsstrukturen und zur Stärkung kommunaler Verantwortung.
Ziel des BEEP-Gesetzes
Zentrales Ziel des BEEP-Gesetzes ist es, die Pflege zu einem eigenständigen Heilberuf weiterzuentwickeln und die Attraktivität des Berufs dauerhaft zu erhöhen. Durch erweiterte Befugnisse und klar definierte Verantwortungsbereiche sollen Pflegekräfte stärker in die Versorgung eingebunden werden – abgestuft nach Ausbildung, Studium oder qualifizierter Weiterbildung.
Parallel verfolgt das Gesetz das Ziel, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und Versorgungsstrukturen flexibler zu gestalten. Langfristig soll dadurch nicht nur das Pflegepersonal entlastet werden, sondern auch die ärztliche Versorgung, z.B. durch den Wegfall unnötiger Doppelkontakte oder formaler Zwischenschritte.
Inhalt des BEEP-Gesetzes
Das BEEP-Gesetz umfasst ein breites Maßnahmenpaket, das die Pflege in Deutschland fachlich stärken, Prozesse vereinfachen und die Versorgungsstrukturen modernisieren soll. Dabei kombiniert es neue Befugnisse für Pflegefachpersonen mit gezielten Entlastungen im Verwaltungsbereich. Viele Regelungen greifen ineinander und sollen schrittweise ein flexibles und effizienteres Pflegesystem ermöglichen.
Maßnahmen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung
Ein Kernbestandteil des Gesetzes ist die Ausweitung der pflegerischen Verantwortungsbereiche. Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich Leistungen erbringen können, die bislang ausschließlich Ärzten vorbehalten waren, bspw. auf Basis einer vorausgehenden ärztlichen Diagnose oder, in klar definierten Fällen, sogar allein auf Grundlage einer pflegerischen Diagnostik.
Um den Transfer in die Praxis zu beschleunigen, wurden im parlamentarischen Verfahren die Fristen deutlich verkürzt, innerhalb derer die Selbstverwaltung entsprechende Tätigkeiten definieren muss.
Weitere Maßnahmen unterstützen eine modernere Versorgung:
- Pflegebedürftige in häuslicher Pflege sollen z.B. einfacher Zugang zu Präventionsangeboten erhalten, weil Beratungen und Empfehlungen künftig direkt durch Pflegefachpersonen erfolgen können.
- Zudem werden innovative gemeinschaftliche Wohnformen besser in das Leistungsrecht eingebunden und erhalten erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch sektorenübergreifende Vertragsmodelle.
- Auch Kommunen werden stärker beteiligt – mit mehr Mitwirkungsrechten sowie besseren Datengrundlagen für die regionale Pflegeplanung.
Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Neben den fachlichen Befugniserweiterungen zielt das Gesetz auf eine deutliche Entlastung im administrativen Bereich. Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das „notwendige Maß“ begrenzt, und dieses Prinzip wird zusätzlich für den Bereich der Qualitätsprüfungen verankert. Prüfungen durch den Medizinischen Dienst sollen künftig früher angekündigt werden, besser mit der Heimaufsicht abgestimmt sein und Doppelprüfungen weitgehend vermeiden.
Ambulante und teilstationäre Einrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau nachweisen, erhalten längere Prüfintervalle: Statt jährlich soll nur noch alle zwei Jahre geprüft werden. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, werden die verpflichtenden Beratungsbesuche reduziert – künftig reicht ein halbjährlicher Kontakt, wobei bei Bedarf weiterhin häufigere Beratungen möglich sind.
Auch die Verfahren rund um Pflegeleistungen werden effizienter gestaltet. Anträge und Formulare sollen vereinfacht werden; dafür wird beim GKV-Spitzenverband ein neues Kooperationsgremium eingerichtet.
Weitere strukturelle Anpassungen im Gesundheits- und Pflegebereich
Neben der Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen enthält das BEEP-Gesetz eine Reihe weiterer Regelungen, die Strukturen im Gesundheits- und Pflegewesen anpassen und vereinfachen sollen.
Ein zentraler Punkt ist die Stärkung der Pflegeberufsvertretung auf Bundesebene. Künftig sollen maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe eine Geschäftsstelle einrichten, deren Aufgabe es ist, eine systematische Beschreibung der pflegerischen Aufgaben – einschließlich erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten – zu erarbeiten.
Finanziell bringt das Gesetz mittelfristig eine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung. Zusätzlich nimmt das BEEP-Gesetz mehrere Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, um bestehende Strukturen praxistauglicher zu gestalten. Dazu gehört eine Anpassung des § 81 SGB V, damit kassenärztliche Vereinigungen ihren vertragsärztlichen Notdienst rechtssicher organisieren können.
Auch die Finanzierung der ambulanten Versorgung wird angepasst: Die KVen erhalten mehr Flexibilität beim Einsatz der Mittel aus dem Strukturfonds.
Digitalisierung in der Pflege
Im Bereich der Digitalisierung präzisiert das Gesetz Ausnahmen für das Füllen der elektronischen Patientenakte (ePA), z.B. aus therapeutischen Gründen oder zum Schutz Dritter. Zudem entfällt die Pflicht, den elektronischen Heilberufsausweis als zusätzliches Zugriffserfordernis für das E-Rezept zu nutzen, was die Nutzung vereinfacht und Kosteneinsparungen ermöglichen soll.
Ergänzend wird die Prüffrist für die sogenannte Manipulationsbremse im Risikostrukturausgleich (RSA) künftig auf 15 Jahre begrenzt, um Verfahren transparenter und handhabbarer zu machen.
Auswirkungen des BEEP-Gesetzes in der Praxis
Das BEEP-Gesetz verändert die pflegerische Versorgung spürbar. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste können künftig häufiger ohne ärztliche Anordnung tätig werden und Leistungen eigenverantwortlich erbringen, sofern eine pflegerische Diagnostik den Bedarf bestätigt. Das verkürzt Abläufe, stärkt die berufliche Autonomie und entlastet gleichzeitig die ärztliche Versorgung, weil weniger Rücksprachen und erneute Konsultationen notwendig sind.
In der Praxis zeigen sich jedoch auch offene Fragen. Ein zentraler Punkt ist die Vergütung der erweiterten Leistungen: Wie eigenverantwortlich erbrachte pflegerische Tätigkeiten künftig abgerechnet werden, muss noch abschließend geregelt werden. Ohne klare Honorierungsmodelle bleibt die wirtschaftliche Umsetzung für viele Einrichtungen unsicher.
Insgesamt macht das BEEP-Gesetz deutlich, wohin sich die Pflege entwickeln soll – hin zu mehr Autonomie, weniger Bürokratie, flexibleren Versorgungsstrukturen und einer stärkeren Rolle der Pflegefachpersonen. Für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis wird jedoch entscheidend sein, wie schnell offene Fragen zu Diagnostik, Vergütung und Schnittstellen geklärt werden.
Häufige Fragen und Antworten
Was steht im BEEP-Gesetz, ehemals Pflegekompetenzgesetz?
Das BEEP-Gesetz enthält umfangreiche Regelungen zur Befugniserweiterung von Pflegefachpersonen, zur Entbürokratisierung und zur Modernisierung der Pflegestrukturen. Es ermöglicht Pflegefachkräften, bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenverantwortlich zu übernehmen, reduziert Dokumentationsaufwand und stärkt kommunale, digitale und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
Wer profitiert von dem BEEP-Gesetzentwurf?
Profitieren sollen vor allem Pflegefachpersonen, die mehr Handlungsspielräume erhalten, und Pflegebedürftige, deren Versorgung schneller, flexibler und weniger bürokratisch erfolgt. Auch Ärzte werden entlastet, Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielraum, und die Pflegeversicherung soll langfristig finanziell stabilisiert werden.
Häufige Fragen und Antworten
Telematikinfrastruktur?

