Digitale Patientenrechnung (DiPag): E-Rechnung für Kostenerstattungsleistungen in der TI

3.3.2026 2:00 PM

Digitale Patientenrechnung (DiPag): E-Rechnung für Kostenerstattungsleistungen in der TI
Digitale Patientenrechnung (DiPag): E-Rechnung für Kostenerstattungsleistungen in der TI

DiPag – Auf einen Blick

  • Was ist die digitale Patientenrechnung (DiPag)? Die digitale Patientenrechnung ist eine elektronische Abrechnung von Kostenerstattungsleistungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, bei der Rechnungsdaten strukturiert, maschinenlesbar und revisionssicher übermittelt und gespeichert werden.
  • Welche Leistungen sind betroffen? Die DiPag betrifft medizinische Leistungen außerhalb des Sachleistungsprinzips, die Versicherte zunächst selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung bei ihrem Kostenträger einreichen.
  • Welche Rechtsgrundlage gilt? Die digitale Patientenrechnung ist in § 359a SGB V verankert und damit im Sozialgesetzbuch geregelt, während die allgemeine E-Rechnungspflicht auf handelsrechtlichen Vorgaben für B2B-Transaktionen basiert.
  • Wer darf auf die Abrechnungsdaten zugreifen? Zugriff erhalten ausschließlich berechtigte Leistungserbringer, deren Gehilfen, Verrechnungsstellen sowie Kostenträger – jeweils zweckgebunden zur Abrechnung und Prüfung der erbrachten Leistungen.
  • Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich? Für die Nutzung der DiPag sind eine TI-Anbindung, eine kompatible Praxisverwaltungssoftware sowie die Umsetzung der gematik-Spezifikationen einschließlich FHIR-Standards erforderlich.

Was ist die digitale Patientenrechnung (DiPag)?

Die digitale Patientenrechnung (DiPag) ist eine elektronische Rechnung im Gesundheitswesen, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, übermittelt, verarbeitet und archiviert wird. Im Unterschied zur klassischen Papierrechnung erfolgt der gesamte Abrechnungsprozess digital – von der Erstellung in der Praxissoftware bis zur Weiterverarbeitung durch Versicherte oder Kostenträger.

Grundlage der digitalen Rechnung sind strukturierte Datenformate, beispielsweise XML-basierte Standards. Diese ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung durch IT-Systeme. Rechnungsinformationen müssen dabei rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit. Nur so gelten sie als rechtskonformer Nachweis.

Im Kontext der Telematikinfrastruktur wird die digitale Patientenrechnung als eigenständige Anwendung etabliert. Sie betrifft insbesondere Leistungen außerhalb des Sachleistungsprinzips, also medizinische Leistungen, die Versicherte zunächst selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung einreichen. Im Zusammenhang mit anderen TI-Anwendungen wie dem eRezept oder der ePA bildet die digitale Patientenrechnung ein weiteres digitales Element auf der Basis standardisierter Datenstrukturen.

Ziel ist eine standardisierte, sichere und medienbruchfreie Übermittlung von Kostenerstattungsleistungen zwischen Leistungserbringern und Versicherten.

Allgemeine Verpflichtung zur E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine allgemeine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz. Unternehmen müssen Rechnungen bei geschäftlichen Transaktionen elektronisch empfangen und verarbeiten können.

Die Verpflichtung richtet sich an Unternehmen im B2B-Bereich und betrifft steuerrechtliche Anforderungen einschließlich der umsatzsteuerlichen (MwSt.) Dokumentation. Der Unterschied zur digitalen Patientenrechnung liegt im rechtlichen Rahmen und im Anwendungsbereich innerhalb des Sozialrechts.

Die digitale Patientenrechnung (DiPag) im Gesundheitswesen basiert auf § 359a SGB V und wurde durch das Digital-Gesetz (DigiG) eingeführt. Hier steht nicht der klassische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen im Fokus, sondern die elektronische Abrechnung medizinischer Leistungen, die von Versicherten zunächst selbst getragen werden.

Während die allgemeine E-Rechnung branchenübergreifend für B2B-Transaktionen verpflichtend wird, betrifft die digitale Patientenrechnung ausschließlich den Bereich der Kostenerstattungsleistungen im Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Versicherten. Sie ist technisch in die Telematikinfrastruktur eingebunden und folgt damit anderen organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen als die handelsrechtliche E-Rechnung im Wirtschaftsverkehr.

Zugriff und Datenspeicherung der DiPag

Die digitale Patientenrechnung enthält sensible Abrechnungsdaten und unterliegt daher klar definierten Zugriffsregelungen. Zugriff erhalten ausschließlich berechtigte Personen und Institutionen, und auch nur zu einem eindeutig festgelegten Zweck. Dazu zählen die behandelnden Ärzte sowie deren berufliche Gehilfen. Ebenso können Verrechnungsstellen, die im Auftrag der Leistungserbringer tätig sind, auf die Daten zugreifen.

Auch Krankenkassen und andere Kostenträger sind zugriffsberechtigt. Der Zugriff ist jedoch strikt auf die Prüfung und Abrechnung der erbrachten Leistungen beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht vorgesehen. Die Zweckbindung der Daten ist damit ein zentrales Prinzip der digitalen Patientenrechnung innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Für die Speicherung der Abrechnungsdaten gelten ebenfalls klare Vorgaben. Die Daten dürfen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in der Telematikinfrastruktur gespeichert werden – vorausgesetzt, die versicherte Person hat der Speicherung ausdrücklich zugestimmt. Diese Frist entspricht den üblichen Aufbewahrungsregelungen im Gesundheitswesen.

Die Kombination aus zweckgebundenem Zugriff, begrenzter Speicherdauer und Einwilligungserfordernis schafft einen rechtlich strukturierten Rahmen für den Umgang mit Abrechnungsdaten. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Versicherte als auch Kostenträger bei Bedarf auf relevante Informationen zugreifen können, etwa im Zusammenhang mit Rückfragen, Prüfungen oder Korrekturen.

Besonderheiten der digitalen Patientenrechnung

Die digitale Patientenrechnung weist mehrere strukturelle und rechtliche Besonderheiten auf, die sie klar von der allgemeinen E-Rechnung unterscheiden.

Zentrale Merkmale:

  • Eigenständige TI-Anwendung: Die digitale Patientenrechnung ist ein Fachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur und keine handelsrechtliche Standard-E-Rechnung.
  • Anwendungsbereich: Sie betrifft ausschließlich Leistungen an Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips.
  • Rechtsgrundlage: Die Regelung erfolgt über § 359a SGB V und ist im Sozialgesetzbuch verankert.
  • Einwilligungsprinzip: Die Nutzung ist freiwillig und setzt die ausdrückliche Zustimmung der versicherten Person voraus.
  • Standardisierte Spezifikationen: Die gematik hat mit der „Spezifikation Digitale Patientenrechnung Fachdienst“ sowie einer FHIR-Spezifikation verbindliche technische Vorgaben definiert.
  • Integration in Praxissoftware: Hersteller von Praxisverwaltungssystemen müssen diese Spezifikationen implementieren, um eine regelkonforme Nutzung zu ermöglichen.
  • Stufenweise Einführung: Die flächendeckende Verfügbarkeit des Moduls für Ärzte ist ab 2026 vorgesehen; einzelne Anbieter haben die Funktion bereits umgesetzt.

Vorteile der digitalen Patientenrechnung

Die digitale Patientenrechnung (DiPag) strukturiert und vereinfacht Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen durch standardisierte elektronische Abläufe.

Organisatorische und wirtschaftliche Vorteile:

  • Reduzierter Papieraufwand: Druck, Versand und physische Archivierung entfallen weitgehend.
  • Automatisierte Verarbeitung: Strukturierte, maschinenlesbare Daten ermöglichen eine direkte Integration in Abrechnungs- und Verwaltungssysteme.
  • Weniger Fehlerquellen: Manuelle Übertragungsfehler werden reduziert, da Rechnungsdaten nicht mehr händisch erfasst werden müssen.
  • Beschleunigte Abläufe: Elektronische Übermittlung verkürzt Durchlaufzeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
  • Verbesserte Transparenz: Abrechnungsinformationen sind digital dokumentiert und nachvollziehbar archiviert.
  • Revisionssichere Speicherung: Die elektronische Archivierung entspricht den geltenden Aufbewahrungsanforderungen im Gesundheitswesen.

Gleichzeitig setzt die Einführung technische Anpassungen voraus. Praxisverwaltungssysteme müssen TI-kompatibel sein und die gematik-Spezifikationen erfüllen. Die Sicherheitsanforderungen werden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiert, um ein hohes Schutzniveau für Gesundheitsdaten zu gewährleisten.

Häufige Fragen und Antworten

Sind Ärzte zur E-Rechnung verpflichtet?

Eine generelle Verpflichtung für Ärzte zur Nutzung der digitalen Patientenrechnung besteht nicht. Die Regelung nach § 359a SGB V betrifft ausschließlich die elektronische Abrechnung von Kostenerstattungsleistungen innerhalb der Telematikinfrastruktur und setzt die Einwilligung der versicherten Person voraus.

Für wen gilt die digitale Rechnung?

Die digitale Patientenrechnung gilt für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die Leistungen außerhalb des Sachleistungsprinzips erbringen und diese gegenüber Versicherten abrechnen. Sie betrifft insbesondere Rechnungen, die von Versicherten zunächst selbst beglichen und anschließend zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Was brauche ich, um E-Rechnungen zu empfangen?

Für den Empfang elektronischer Rechnungen sind geeignete IT-Systeme erforderlich, die strukturierte, maschinenlesbare Datenformate verarbeiten können. Im Kontext der digitalen Patientenrechnung setzt dies eine kompatible Praxisverwaltungssoftware sowie eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur voraus.

Was versteht man unter der Spezifikation „Digitale Patientenrechnung Fachdienst“ von der gematik?

Die Spezifikation „Digitale Patientenrechnung Fachdienst“ der gematik beschreibt die verbindlichen fachlichen und technischen Anforderungen für die Umsetzung der digitalen Patientenrechnung innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie legt fest, wie Abrechnungsdaten strukturiert, übermittelt, verarbeitet und gespeichert werden müssen.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

This is some text inside of a div block.