Privatrezept: Verordnung für Privatpatienten, Selbstzahler und Sonderfälle

10.3.2026 2:10 PM

Privatrezept: Verordnung für Privatpatienten, Selbstzahler und Sonderfälle
Privatrezept: Verordnung für Privatpatienten, Selbstzahler und Sonderfälle

Privatrezept – Auf einen Blick

  • Was ist ein Privatrezept? Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Arzneimittel oder Heilmittel, deren Kosten nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, sondern zunächst selbst getragen und anschließend im Rahmen der Kostenerstattung eingereicht werden.
  • Wer erhält ein Privatrezept? Ein Privatrezept erhalten Privatversicherte, Selbstzahler oder gesetzlich Versicherte bei nicht erstattungsfähigen Leistungen, wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt oder keine Kassenzulassung vorliegt.
  • Wie lange ist ein Privatrezept gültig? Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, wobei im Basistarif oder Notlagentarif privater Krankenversicherungen verkürzte Fristen von 30 beziehungsweise zehn Tagen gelten können.
  • Wie erfolgt die Erstattung eines Privatrezepts? Die Erstattung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung, indem die versicherte Person das Arzneimittel in der Apotheke bezahlt und das abgestempelte Rezept samt Rechnung bei der privaten Krankenversicherung einreicht.
  • Kann ein Privatrezept digital ausgestellt werden? Ein Privatrezept kann, sofern die technischen Voraussetzungen und eine TI-Anbindung vorliegen, auch als E-Rezept erstellt und über die App der privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden, eine gesetzliche Pflicht besteht derzeit jedoch nicht.

Was ist ein Privatrezept?

Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Arzneimittel oder Heilmittel, deren Kosten nicht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt durch den Patienten oder – im Fall von Privatversicherten – im Rahmen der Kostenerstattung über die private Krankenversicherung.

Ein Privatrezept wird in unterschiedlichen Situationen ausgestellt. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Privatversicherte Personen: Der Arzt verordnet ein verschreibungspflichtiges Medikament oder ein Heilmittel. Die Rechnung wird zunächst selbst beglichen und anschließend bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht.
  • Nicht erstattungsfähige Leistungen bei gesetzlich Versicherten: Bestimmte Medikamente oder Produkte werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. In solchen Fällen erfolgt die Verordnung ebenfalls auf Privatrezept, die Kosten tragen Versicherte selbst.
  • Fehlende Kassenzulassung: Verfügt ein Arzt über keine Kassenzulassung, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich privat. Auch hier wird ein Privatrezept ausgestellt.

Neben approbierten Ärzten dürfen auch andere Heilmittelerbringer Privatrezepte ausstellen. Allerdings sind diese nicht berechtigt, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen. Das Privatrezept dient somit als formale Verordnung und als Nachweis gegenüber Apotheken, Versicherungen oder Behörden.

Der Unterschied zwischen normalem Rezept und Privatrezept

Der wichtigste Unterschied zwischen einem normalen Rezept, häufig als Kassenrezept bezeichnet, und einem Privatrezept liegt in der Abrechnung und der Gültigkeit. Beide Rezepte dienen der ärztlichen Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln, unterscheiden sich jedoch in ihrer Einbindung in das System der Krankenversicherung.

Beim Kassenrezept (Muster 16, rosa Vordruck) erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Apotheke und gesetzlicher Krankenkasse. Versicherte leisten in der Regel lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung. Die Gültigkeit beträgt üblicherweise 28 bis 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

Ein Privatrezept wird dagegen ausgestellt, wenn die Kosten nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Das betrifft Privatversicherte ebenso wie gesetzlich Versicherte bei nicht erstattungsfähigen Leistungen. Die Kosten werden zunächst vollständig selbst getragen und gegebenenfalls im Rahmen der Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. In der Praxis wird das Privatrezept häufig auf blauem oder weißem Vordruck ausgestellt.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Gültigkeitsdauer. Während das Kassenrezept zeitlich auf etwa einen Monat begrenzt ist, bleibt ein Privatrezept in der Regel bis zu drei Monate gültig. Apotheken orientieren sich hierbei an den üblichen Fristen für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, sofern keine speziellen arzneimittelrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.

Rechtliche Vorgaben für ein Privatrezept

Für das Privatrezept existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Form oder Farbe. In der Praxis wird häufig ein blauer Vordruck verwendet, vorgeschrieben ist dieser jedoch nicht. Ein Privatrezept kann grundsätzlich auch auf einem weißen Formular oder in elektronischer Form erstellt werden, sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Seit dem 1. Januar 2024 ist für gesetzlich versicherte Personen das E-Rezept verpflichtend. Für Privatversicherte besteht hingegen keine generelle Pflicht zur Nutzung eines digitalen Verfahrens. Das Privatrezept kann weiterhin in Papierform ausgestellt oder elektronisch bereitgestellt werden.

Unabhängig von der äußeren Form gelten verbindliche inhaltliche Vorgaben. Maßgeblich ist die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Danach muss ein Privatrezept folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis
  • Datum der Ausstellung
  • Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
  • Bezeichnung des Arzneimittels oder Medikaments, einschließlich Wirkstärke und Darreichungsform
  • Mengenangabe
  • Unterschrift der verordnenden Ärzte

Diese Angaben sind erforderlich, damit die Apotheke das Arzneimittel ordnungsgemäß abgeben kann. Sie dienen zudem als Grundlage für die spätere Kostenerstattung durch eine private Krankenversicherung oder andere Kostenträger. Fehlende oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass eine Abgabe oder Erstattung nicht möglich ist.

Erstattung des Privatsrezepts

Wird ein Privatrezept ausgestellt, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich im Rahmen der Kostenerstattung. Die versicherte Person begleicht die Kosten für das verordnete Arzneimittel oder Heilmittel zunächst selbst in der Apotheke. Das Rezept wird dort entsprechend gekennzeichnet oder abgestempelt und dient anschließend als Nachweis gegenüber der privaten Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle.

Im nächsten Schritt wird das Privatrezept zusammen mit der Apothekenrechnung bei der zuständigen Krankenversicherung eingereicht. Je nach Tarif erfolgt eine vollständige oder anteilige Erstattung. Der konkrete Erstattungsumfang hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab, insbesondere von vereinbarten Selbstbehalten oder Leistungsausschlüssen.

Wird das Privatrezept elektronisch ausgestellt, können Belege digital übermittelt werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Rechnungsunterlagen über eine E-Rezept-App oder eine Versicherten-App einzureichen. Alternativ können Belege als PDF heruntergeladen oder papiergebundene Nachweise digital erfasst und anschließend elektronisch oder postalisch übermittelt werden.

Mehr Komfort mit E-Rezept und TI-Anbindung

Mit der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur wird auch das Privatrezept zunehmend digital nutzbar. Erste private Krankenversicherungen haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit Privatversicherte E-Rezepte verwenden können. Eine gesetzliche Pflicht besteht im PKV-Bereich derzeit nicht, dennoch gewinnt die elektronische Verordnung an Bedeutung.

Das E-Rezept bietet gegenüber dem klassischen Rezept auf Papier mehrere organisatorische Vorteile. Folgerezepte können digital übermittelt werden, wodurch zusätzliche Wege in die Praxis entfallen. Zudem lassen sich Rezeptcodes elektronisch weiterleiten und Kostenbelege strukturiert erfassen. Die Einreichung zur Kostenerstattung kann dadurch vereinfacht werden.

Für Praxen und Apotheken setzt die Nutzung eine entsprechende TI-Anbindung sowie ein aktualisiertes Praxissystem voraus. Ob ein System E-Rezepte für Privatversicherte bereits unterstützt, hängt vom jeweiligen Softwareanbieter ab. Grundlage ist die technische Integration in die bestehende Infrastruktur.

Beim Ausstellen eines elektronischen Privatrezepts wird die Krankenversichertennummer benötigt. Diese kann über einen digitalen Online-Check-in sicher übermittelt werden. Nach Ausstellung wird das Rezept in der E-Rezept-App der privaten Krankenversicherung angezeigt. Auf Wunsch kann zusätzlich ein Ausdruck mit Rezeptcode erstellt werden.

In der Apotheke erfolgt die Einlösung entweder durch digitale Übermittlung über die App oder durch Vorlage des Rezeptcodes. Die Bezahlung erfolgt weiterhin nach den für Privatversicherte üblichen Verfahren. Für die spätere Kostenerstattung wird ein digitaler Kostenbeleg erzeugt, der in der App bereitgestellt oder alternativ ausgedruckt werden kann.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen Rezept und einem Privatrezept?

Der Unterschied zwischen einem normalen Rezept (Kassenrezept) und einem Privatrezept liegt vor allem in der Abrechnung und der Gültigkeit. Ein Privatrezept wird ausgestellt, wenn die Kosten nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Kosten werden zunächst vollständig selbst getragen und anschließend im Rahmen der Kostenerstattung eingereicht. Die Gültigkeit beträgt üblicherweise bis zu drei Monate.

Wer darf ein Privatrezept ausstellen?

Ein Privatrezept darf von approbierten Ärzten ausgestellt werden. Voraussetzung ist eine gültige Approbation sowie die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Auch andere Heilberufe können Privatrezepte ausstellen. Diese dürfen jedoch keine verschreibungspflichtigen Arznei- oder Heilmittel verordnen.

Werden Privatrezepte auch digital?

Privatrezepte können inzwischen auch digital ausgestellt werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Erste private Krankenversicherungen ermöglichen die Nutzung des E-Rezepts für Privatversicherte. Voraussetzung ist eine entsprechende TI-Anbindung der Praxis sowie ein kompatibles Praxisverwaltungssystem.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

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