
CardLink – Auf einen Blick
- Was ist CardLink? CardLink ist ein Verfahren zur digitalen Einlösung von E-Rezepten, bei dem Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte per Smartphone nutzen, ohne diese physisch in einer Apotheke vorlegen zu müssen.
- Wofür wird CardLink eingesetzt? CardLink wird eingesetzt, um die orts- und zeitunabhängige Einlösung von E-Rezepten zu ermöglichen, und erleichtert insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen den Zugang zur Arzneimittelversorgung.
- Wie erfolgt die Authentifizierung bei CardLink? Die Authentifizierung bei CardLink erfolgt über das kontaktlose Auslesen der eGK per NFC, die Eingabe der Card Access Number (CAN) und eine zeitlich begrenzte SMS-PIN zur zusätzlichen Absicherung.
- Wie ist CardLink in die Telematikinfrastruktur eingebunden? CardLink ist als mobiler Produkttyp in die Telematikinfrastruktur eingebunden und stellt eine sichere Verbindung zwischen Smartphone, elektronischer Gesundheitskarte und dem E-Rezept-Fachdienst her.
- Wie lange wird CardLink noch genutzt? CardLink ist als Übergangslösung konzipiert und soll schrittweise durch das neue PoPP-Verfahren ersetzt werden, das ab Mitte 2026 eingeführt wird und CardLink bis Ende 2026 ablöst.
Definition: Was ist CardLink?
CardLink (auch eHealth CardLink genannt) ist ein Verfahren, mit dem Versicherte ihr E-Rezept zeit- und ortsunabhängig über das Smartphone mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen und einlösen können. Voraussetzung ist eine App sowie ein NFC-fähiges Smartphone, das die Gesundheitskarte / Versichertenkarte kontaktlos ausliest.
Technisch übernimmt das Smartphone dabei die Rolle eines mobilen Kartenlesegeräts mit eingeschränktem Funktionsumfang. Die gematik-Spezifikation sieht vor, dass die eGK während einer kurzen Sitzung über die CardLink-Infrastruktur geprüft wird (Versichertenstammdaten-Prüfnachweis, VSDM). Erst nach erfolgreicher Prüfung können die E-Rezeptdaten aus der Telematikinfrastruktur abgerufen werden.
Innerhalb einer solchen Sitzung lassen sich mehrere Gesundheitskarten nacheinander validieren, sodass E-Rezepte auch durch bevollmächtigte Personen wie Angehörige oder Pflegekräfte eingelöst werden können. Jede eGK muss dafür separat an das Smartphone gehalten werden.
CardLink Funktion: Wie funktioniert das CardLink Verfahren?
Das CardLink-Verfahren ermöglicht die E-Rezept-Einlösung über Smartphone und elektronische Gesundheitskarte, ohne dass die Karte physisch in ein Kartenterminal gesteckt werden muss. Voraussetzung sind ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige eGK sowie eine App, die CardLink unterstützt.
Der Ablauf für Versicherte gestaltet sich wie folgt:
- Ausstellung des E-Rezepts: In der Arztpraxis wird das E-Rezept wie gewohnt erstellt und der elektronischen Gesundheitskarte zugeordnet.
- Auswahl der Apotheke in der App: Versicherte öffnen ihre App und wählen eine angebundene Apotheke aus, an die das E-Rezept übermittelt werden soll.
- Kontaktlose Kartenprüfung per Smartphone: Die eGK wird an das Smartphone gehalten. Über NFC kommunizieren Karte und Gerät miteinander.
- Verifizierung des Zugriffs: Zur Freigabe geben Versicherte die Card Access Number (CAN) der eGK ein und bestätigen den Vorgang mit einer SMS-PIN, die für 15 Minuten gültig ist.
- Übermittlung der Rezeptdaten: Nach erfolgreicher Prüfung werden die E-Rezeptdaten über die Telematikinfrastruktur an die ausgewählte Apotheke übertragen. Für die Nutzerinnen und Nutzer ist der Prozess damit abgeschlossen.
eHealth CardLink als Teil der Telematikinfrastruktur
eHealth CardLink ist als eigenständiger Produkttyp innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) konzipiert und verbindet Smartphone, elektronische Gesundheitskarte und TI-Dienste miteinander. Ziel ist es, Versicherten einen sicheren Zugriff auf E-Rezepte zu ermöglichen, ohne dass ein klassisches Kartenterminal erforderlich ist.
Technisch fungiert der eHealth CardLink (eH-CL) als Gateway zwischen der eGK des Versicherten und dem TI-Konnektor eines Leistungserbringers, etwa einer Apotheke. Über diese Verbindung kann ein Versichertenstammdaten-Prüfnachweis erzeugt werden, der es der Apotheke erlaubt, die zugehörigen Verordnungen aus dem E-Rezept-Fachdienst abzurufen. Die unterschiedlichen Übertragungsprotokolle werden dabei vom eH-CL zusammengeführt und sicher vermittelt.
Für Versicherte bedeutet das: E-Rezepte lassen sich per Smartphone und App einlösen, ohne dass die eGK physisch in der Apotheke gesteckt oder eine PIN eingegeben werden muss. Der Zugriff erfolgt ausschließlich nach vorheriger Authentifizierung im CardLink-Verfahren und ist auf den jeweiligen Nutzungsvorgang begrenzt.
Der eH-CL selbst wird zentral in einem Rechenzentrum betrieben. Im Unterschied zu einem klassischen eHealth-Kartenterminal verfügt er weder über ein Display noch über ein PIN-Pad oder kontaktbehaftete Kartenslots. Diese reduzierte Ausprägung ist bewusst gewählt und unterstreicht die Rolle von CardLink als ergänzende, mobile TI-Komponente für ausgewählte Anwendungsfälle wie die E-Rezept-Einlösung.
PoPP – die Zukunft der E-Rezept-Einlösung
PoPP steht für Proof of Patient Presence und beschreibt ein neues Verfahren, mit dem Versicherte ihre Anwesenheit und Einwilligung zur Nutzung von Gesundheitsdaten rein digital nachweisen können. Ziel ist es, die E-Rezept-Einlösung ohne CardLink zu ermöglichen, z.B. über eine GesundheitsID auf dem Smartphone, und damit einen weiteren Schritt in Richtung medienbruchfreier Prozesse zu gehen.
Im Kern bestätigt PoPP, dass ein Versicherter aktiv mit einer Apotheke oder einem anderen Leistungserbringer interagieren möchte. Für einen begrenzten Zeitraum erhält die Apotheke dadurch die Berechtigung, auf relevante Gesundheitsdaten wie ein E-Rezept zuzugreifen. Versicherte können künftig wählen, ob sie ihr E-Rezept weiterhin per elektronischer Gesundheitskarte oder vollständig digital über PoPP einlösen.
Umsetzung durch RISE
Die Umsetzung des neuen PoPP-Dienstes übernimmt die RISE, die hierfür den Zuschlag erhalten hat. Der Projektstart ist bereits erfolgt, aktuell befindet sich die erste von zwei geplanten Umsetzungsstufen in Entwicklung.
Geplant ist, die erste Umsetzungsstufe bis Mitte des Jahres abzuschließen. Perspektivisch soll PoPP das bisherige Verfahren auf Basis des VSDM++-Prüfnachweises ablösen und gleichzeitig zur Stabilisierung des E-Rezept-Betriebs beitragen. Ab Ende 2026 ist zudem der Einsatz von PoPP in der Fernversorgung vorgesehen.
Die Vorteile von PoPP gegenüber CardLink
Im Vergleich zu CardLink verzichtet PoPP auf das bisherige SMS-Verfahren. Das beschleunigt den Ablauf, reduziert Fehlerquellen und kommt ohne die Abfrage oder Speicherung einer Mobilfunknummer aus. Gleichzeitig erfolgt der Identitätsnachweis dezentral und gemäß europäischen Vorgaben, was PoPP langfristig skalierbarer macht.
Die gematik plant, erste PoPP-Komponenten ab Mitte 2026 in den Feldbetrieb zu überführen. CardLink bleibt parallel noch zugelassen, soll jedoch bis Ende 2026 schrittweise abgelöst werden.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist CardLink?
CardLink ist ein Verfahren zur digitalen Einlösung von E-Rezepten, bei dem Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte per Smartphone nutzen können. Das Verfahren ermöglicht den Zugriff auf E-Rezepte, ohne die eGK physisch in der Apotheke vorlegen zu müssen.
Wie funktioniert CardLink?
Versicherte halten ihre NFC-fähige Gesundheitskarte an ein Smartphone, authentifizieren sich mit der Card Access Number (CAN) und einer zeitlich begrenzten SMS-PIN. Nach erfolgreicher Prüfung werden die E-Rezeptdaten über die Telematikinfrastruktur an die ausgewählte Apotheke übermittelt.
Was ist der Unterschied zwischen CardLink und PoPP?
CardLink nutzt die elektronische Gesundheitskarte und eine SMS-PIN zur Authentifizierung, während PoPP (Proof of Patient Presence) den Zugriff auf E-Rezepte rein digital, etwa über eine GesundheitsID, ermöglicht. PoPP kommt ohne SMS-Verfahren aus, gilt als leistungsfähiger und soll CardLink schrittweise bis Ende 2026 ablösen.
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