Elektronischer Medikationsplan / Elektronische Medikationsliste

Elektronischer Medikationsplan / Elektronische Medikationsliste
Elektronischer Medikationsplan / Elektronische Medikationsliste

eMP / eML – Auf einen Blick

  • Definition: Der E-Medikationsplan ist ein digitaler Überblick über alle regelmäßig eingenommenen Medikamente. Er wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann z.B. von behandelnden Ärzten, Apotheken und Kliniken eingesehen werden (mit Einwilligung des Patienten).
  • Zugang & Nutzung: Voraussetzung ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), ein E-Health-Kartenterminal, ein elektronischer Heilberufsausweis sowie ein Primärsystem. Der Zugriff erfolgt über die eGK des Versicherten und seine PIN.
  • Vorteile: Der E-Medikationsplan schafft mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie, etwa bei Wechselwirkungen, Unverträglichkeiten oder Notfällen. Er kann jederzeit aktualisiert und auf Wunsch ausgedruckt werden.
  • Ablösung durch eML: Seit April 2025 wird die elektronische Medikationsliste (eML) schrittweise als neue, ePA-basierte Lösung eingeführt (als langfristiger Ersatz für den bisherigen eMP).
  • eML in der ePA: Die eML ist eine integrierte Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) und bietet Behandlern einen zentralen Überblick über verschriebene Arzneimittel.

Definition: Was ist der elektronische Medikationsplan (eMP)?

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des seit 2016 bekannten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Ziel ist es, bei der gleichzeitigen Einnahme mehrerer Medikamente einen verlässlichen Überblick über Wirkstoffe, Dosierungen und Einnahmezeiten zu schaffen.

Ab drei systemisch wirksamen, ärztlich verordneten Arzneimitteln, die über mindestens 28 Tage eingenommen werden sollen, haben gesetzlich Versicherte gemäß § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan. Der eMP überträgt diesen Anspruch in ein modernes, digitales Format.

Im Unterschied zur Papierform wird der elektronische Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen können dann bei entsprechender Einwilligung des Patienten auf diese Daten zugreifen. So entsteht ein transparenter, stets aktueller Überblick über die gesamte Medikation.

Funktion des elektronischen Medikationsplans (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird auf Wunsch der Versicherten erstellt und dient als digitaler, strukturierter Überblick über die verordnete Medikation. In der Regel erfolgt die Erstanlage durch die Hausarztpraxis, kann aber auch von Fachärzten, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern gepflegt und aktualisiert werden.

Für die Nutzung des eMP sind bestimmte technische Voraussetzungen notwendig – dazu zählen:

  • ein e-Health-Konnektor.
  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA).
  • ein angeschlossenes Primärsystem.

Sobald die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) im Kartenterminal stecken, kann der Medikationsplan im System geöffnet, bearbeitet oder neu erstellt werden. Der eMP wird direkt auf der eGK gespeichert und ist standardmäßig durch eine persönliche PIN geschützt.

Der Zugriff erfolgt also ausschließlich mit Patientenzustimmung. Über die Gesundheitskarte und gegebenenfalls die Eingabe der PIN erhalten berechtigte Behandelnde Zugriff auf die aktuelle Medikation. So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Informationsstand arbeiten – ein wichtiger Schritt in Richtung sicherer und vernetzter Versorgung.

Vorteile des elektronischen Medikationsplans (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie dessen Datenmanagement (AMTS Datenmanagement) und schafft Transparenz in der Versorgung, insbesondere dann, wenn mehrere Fachrichtungen und Versorgungseinrichtungen eingebunden sind.

Alle Behandelnden (z.B. Allgemeinmediziner oder auch Zahnärzte) erhalten über den eMP einen einheitlichen Überblick über alle aktuell eingenommenen Arzneimittel.

Das ist besonders hilfreich, wenn:

  • rezeptfreie Medikamente zusätzlich eingenommen werden sollen,
  • neue Verordnungen geplant oder Dosierungen angepasst werden sollen,
  • ein Wiederholungsrezept benötigt wird,
  • Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten vermieden werden sollen,
  • Handelsnamen von Präparaten wechseln oder Nebenwirkungen auftreten.

Der eMP kann strukturiert in bestehende digitale Prozesse integriert werden. So wird nicht nur die Medikamentenübersicht besser verwaltet, sondern auch die Pflegedokumentation effizienter, etwa im Zusammenspiel mit digitalen Pflegeassessments oder der digitalen Leistungsdokumentation.

Zusätzlich leistet der eMP einen entscheidenden Beitrag zur rechtssicheren Kommunikation über die Telematikinfrastruktur (TI), etwa in Verbindung mit KIM-Nachrichten oder eRezepte. Dadurch lassen sich Rückfragen und Doppeldokumentationen vermeiden.

Was ist die elektronische Medikationsliste (eML)?

Die elektronische Medikationsliste (eML) ist die moderne Nachfolgerin des elektronischen Medikationsplans (eMP) und seit April 2025 ein fester Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA). Ziel ist es, Medikationsinformationen sektorenübergreifend, aktuell und digital verfügbar zu machen.

Im Gegensatz zum eMP, der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert wurde, ist die eML zentral in der ePA abgelegt und damit Karten-unabhängig zugänglich.

Die eML enthält eine strukturierte Übersicht aller verschriebenen Medikamente, inklusive Dosierung und Einnahmehinweisen. Alle E-Rezepte fließen automatisch in die Medikationsliste ein. Auch manuelle Ergänzungen, etwa bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder individuellen Hinweisen, sind möglich.

Funktion der elektronischen Medikationsliste (eML) in der ePA

Die elektronische Medikationsliste (eML) bildet die Grundlage für einen zukunftsfähigen, digital unterstützten Medikationsprozess und ist damit ein zentrales Element in der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie verknüpft die Informationen aus E-Rezepten, Arztverordnungen und pharmazeutischen Empfehlungen zu einem zentral gepflegten Datensatz, auf den alle Beteiligten in der Behandlung zugreifen können.

Häufige Fragen und Antworten

Ist die elektronische Medikationsliste Pflicht?

Nein. Die Nutzung der elektronischen Medikationsliste (eML) ist aktuell freiwillig, sowohl für Versicherte als auch für Leistungserbringer. Die Daten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patientinnen und Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt. Wer die Vorteile der digitalen Übersicht nutzen möchte, kann die eML jedoch jederzeit über eine Arztpraxis oder Apotheke aktivieren lassen. In Zukunft ist vorgesehen, dass die eML schrittweise den elektronischen Medikationsplan (eMP) ersetzt.

Wo bekomme ich eine Medikationsliste her?

Eine Medikationsliste erhalten Sie entweder digital als eML, über Ihre elektronische Patientenakte (ePA), oder klassisch in Papierform, etwa beim Hausarzt oder in der Apotheke. Anspruch besteht, wenn Sie mindestens drei systemisch wirkende Medikamente über mindestens 28 Tage einnehmen (§ 31a SGB V).

Was ist ein digitaler Medikamentenplan?

Ein E-Medikationsplan ist die moderne, elektronische Version des bekannten Papierplans, inklusive aktueller Medikation, Dosierung, Einnahmezeiten und begleitender Informationen wie Allergien oder Wechselwirkungen. In der Regel ist damit entweder der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der Gesundheitskarte oder die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA gemeint.