
Palliativpflege – Auf einen Blick
- Definition: Die Palliativpflege begleitet schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase. Ziel ist es, Symptome zu lindern und den Schwerstkranken seelische Unterstützung zu leisten.
- Versorgungsorte: Palliativpflege kann zuhause, im Pflegeheim, im Hospiz oder auf einer Palliativstation im Krankenhaus erfolgen, ganz individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse des Patienten bzw. Sterbenden.
- Zielsetzung: Im Mittelpunkt steht ein würdevolles Leben bis zuletzt. Schmerzfreiheit, Symptomkontrolle und psychosoziale Unterstützung haben Vorrang vor kurativen Maßnahmen.
- Anspruch & Voraussetzungen: Voraussetzung für Palliativpflege ist eine unheilbare, fortschreitende Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung. Die Verordnung erfolgt durch den Hausarzt oder ein Krankenhaus.
- TI-Vorteile: Über die Telematikinfrastruktur (TI) können Palliativpflegekräfte, Ärzte und Pflegedienste sicher digital kommunizieren. Anwendungen wie die ePA, KIM und das Notfalldatenmanagement verbessern die Versorgung nachhaltig.
Definition: Was versteht man unter Palliativpflege?
Palliativpflege unterstützt Menschen mit unheilbaren Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Im Zentrum steht nicht mehr die Heilung, sondern das Lindern von Symptomen, die Erhaltung von Selbstbestimmung und die Begleitung von Angehörigen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Palliative Care als Maßnahme zur „Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind.“
Gemeint sind alle Formen der Linderung, beispielsweise durch frühzeitige Schmerzbehandlung, seelischen Beistand oder praktische Unterstützung im Alltag.
Palliativpflege ist ein eigenständiger Bereich innerhalb der Pflege, der eng mit Palliativmedizin, Hospizarbeit, Sterbebegleitung und psychosozialer Begleitung verknüpft ist. Sie findet dort statt, wo Patienten sich gut aufgehoben fühlen – beispielsweise zuhause, im Pflegeheim oder auf einer spezialisierten Palliativstation mit Palliative Care Teams.
Pflegearten und Versorgungsorte
Palliativpflege ist ein flexibles Versorgungskonzept, das sich an den Wünschen und Möglichkeiten der Palliativpatienten orientiert. Manche Menschen wünschen sich, in vertrautem Umfeld zu bleiben. Andere benötigen stationäre Unterstützung.
Damit Angehörige, Pflegekräfte und Ärzte gut zusammenarbeiten können, braucht es abgestimmte Versorgungsstrukturen. Genau hier spielt die Telematikinfrastruktur (TI) eine zunehmend wichtigere Rolle: Sie unterstützt die sektorenübergreifende Kommunikation, beispielsweise über die elektronische Patientenakte (ePA), das Notfalldatenmanagement oder über individuelle digitale Medikationspläne.
Typische Versorgungsorte für Palliativpflege sind:
- Zuhause: mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste oder spezialisierter Palliative-Care-Teams.
- Pflegeheim oder Altenheim: oft mit zunehmend besser etablierten Konzepten für die Begleitung am Lebensende.
- Hospiz: wenn intensive psychosoziale Begleitung und eine ruhige Umgebung im Vordergrund stehen.
- Krankenhaus (palliativmedizinische Station): bei komplexen medizinischen Symptomen oder Krisensituationen.
Ambulante Palliativpflege & spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die ambulante Palliativpflege ermöglicht schwerkranken Menschen, ihren letzten Lebensabschnitt in vertrauter Umgebung zu verbringen. Je nach Bedarf kommen dabei allgemeine (AAPV) oder spezialisierte Versorgungsformen (SAPV) zum Einsatz. Gemeinsam mit Hausärzten, Hospizdiensten und psychosozialen Diensten entsteht so ein Netzwerk, das die Betroffenen und ihre Angehörigen entlastet.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Hier übernehmen examinierte Pflegekräfte die pflegerische Versorgung zuhause. Viele Pflegedienste und Anbieter setzen jedoch zunehmend auf geschulte Fachkräfte mit Weiterbildung in Palliative Care, um der Situation mit noch mehr Kompetenz und Empathie zu begegnen. Typische Leistungen sind:
- Schmerz- und Symptomkontrolle.
- Versorgung von Portsystemen und Tumorwunden.
- Psychosoziale Begleitung und Angehörigenberatung.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Wenn die Pflege besonders komplex ist, kommt ein multiprofessionelles Palliative-Care-Team zum Einsatz, bestehend aus spezialisierten Ärzten, Pflegefachkräften und Therapeuten. Die SAPV umfasst unter anderem eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, Notfalleinsätze und eng abgestimmte psychosoziale Betreuung.
Gesetzlicher Anspruch auf SAPV: Laut § 37b SGB V haben Menschen mit einer nicht heilbaren, lebensverkürzenden Erkrankung Anspruch auf SAPV, wenn eine besonders aufwendige Versorgung nötig ist. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die Krankenkasse.
Digitale Unterstützung durch die TI: Gerade bei der Koordination ambulanter Palliativversorgung ist eine reibungslose Kommunikation entscheidend. TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte ermöglichen es, wichtige Informationen sicher und schnell zwischen Hausarztpraxis, SAPV-Team und Pflegekräften zu übermitteln, auch im Akutfall. So bleiben Versorgungsabbrüche erspart und Doppeluntersuchungen werden vermieden.
Stationäre Palliativpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Nicht jeder Mensch kann in der letzten Lebensphase zum Ende hin zuhause betreut werden. In diesen Fällen bietet die stationäre Palliativversorgung einen geschützten Rahmen für Begleitung, Pflege und Würde. Sie findet in spezialisierten Einrichtungen wie Hospizen, Palliativstationen in Kliniken oder auch in entsprechenden Pflegeeinrichtungen statt.
Hospize – Lebensqualität bis zum Schluss: Hospize sind Orte der Fürsorge für unheilbar erkrankte Menschen. Statt Heilung steht hier die Linderung von Schmerzen und Symptomen sowie die psychosoziale und spirituelle Begleitung im Fokus.
Kinderhospize – Fürsorge für die ganze Familie: Kinderhospize begleiten Familien mit unheilbar kranken Kindern, oft über einen längeren Zeitraum. Neben der medizinischen Versorgung stehen emotionale Stabilität und familiäre Entlastung im Zentrum. Auch Geschwisterkinder werden aktiv in das Unterstützungsangebot einbezogen.
Palliativpflege im Pflegeheim: Viele Pflegeheime entwickeln zunehmend strukturierte Konzepte zur Sterbebegleitung. Ob ein Pflegeheim palliativ begleitet oder eher klinikorientiert überweist, hängt häufig von Trägerschaft, Leitung und Qualifizierungsgrad ab.
Digitale Unterstützung durch die Telematikinfrastruktur (TI): Auch in der stationären Palliativversorgung ist ein digital vernetztes Gesundheitssystem essenziell. Anwendungen wie der elektronische Medikationsplan (eMP) sorgen dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer Zugang zu aktuellen Behandlungsdaten haben. Gerade in akuten Situationen ermöglicht dies eine sichere, symptomorientierte Versorgung ohne Zeitverlust.
Die Therapieziele in der Palliativmedizin & Ziele in der Palliativpflege
Diese Grundziele prägen die Palliativpflege:
- Lebensqualität verbessern: Die Pflege soll helfen, soziale Kontakte, Alltagsstrukturen und persönliche Vorlieben zu erhalten. Das können kleine Rituale sein oder das einfache Gefühl, gehört und verstanden zu werden.
- Schmerzlinderung und Symptomkontrolle: Palliativmedizin nutzt individuell angepasste Schmerzkonzepte, um körperliche Beschwerden wie Atemnot, Übelkeit oder Erschöpfung gezielt zu behandeln. Wichtig ist eine regelmäßige Dokumentation und schnelle Anpassung der Medikation, wobei die TI mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) einen wichtigen Beitrag leistet.
- Psychologische Begleitung: Pflegekräfte und psychosoziale Fachkräfte helfen Betroffenen und Angehörigen, mit Ängsten, Trauer oder Verwirrtheit umzugehen. Auch Seelsorge oder externe Unterstützung (z.B. Psychoonkologen) können eingebunden werden.
- Spirituelle Unterstützung: Palliativversorgung respektiert individuelle Werte, Weltanschauungen und spirituelle Bedürfnisse und gibt Raum für Abschied, Glauben und Sinnfragen.
- Begleitung der Angehörigen: Nicht nur Patienten, sondern auch ihre Familien stehen unter hoher emotionaler Belastung. Beratung, Krisenintervention und kontinuierliche Information stärken und entlasten in dieser herausfordernden Phase.
Gerade in der Palliativversorgung sind Verfügbarkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen entscheidend. TI-Anwendungen wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglichen eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hausärzten, Pflegekräften, SAPV-Teams und Apotheken.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Palliativpflege?
Palliativpflege gilt nicht als „letzter Ausweg“, es handelt sich um ein gezieltes Angebot für Menschen mit unheilbaren Erkrankungen. Sie beginnt demnach nicht erst in den letzten Lebenstagen vor dem Tod, sondern dann, wenn Therapien zur Heilung nicht mehr möglich sind, aber Lebensqualität weiterhin im Fokus steht.
Ein gesetzlich definierter Anspruch auf palliative Versorgung besteht, wenn:
- eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung vorliegt,
- keine heilende Behandlung mehr möglich ist,
- die Lebenserwartung begrenzt ist
- oder eine besondere Versorgungssituation vorliegt (z.B. durch belastende Symptome, Schmerzen oder psychosoziale Belastung).
Typische Diagnosen in der Palliativpflege sind Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium, ALS, Demenz, Herzinsuffizienz oder Parkinson im Endstadium.
Die medizinische Indikation stellt in der Regel der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt. Bei komplexen Fällen erfolgt die Verordnung durch ein Krankenhaus, z.B. zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V.
Wer zahlt die Kosten für die Palliativpflege?
Palliativpflege soll für Betroffene und Angehörige nicht zur finanziellen Belastung werden. Deshalb ist die Kostenübernahme gesetzlich geregelt, durch die Krankenkasse und ggf. durch die Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung, z.B. durch:
- den Hausarzt oder Palliativmediziner.
- die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
- pflegerische Maßnahmen im Rahmen der Behandlungspflege.
Rechtsgrundlage gemäß § 37b SGB V: Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung bei unheilbarer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Vor der Versorgung ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
Pflegeversicherung ergänzt bei anerkanntem Pflegegrad
Ist ein Pflegegrad vorhanden, können ergänzende Leistungen nach SGB XI beantragt werden, etwa:
- Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Hilfe.
Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Palliativpflege?
Palliativpflege unterstützt Menschen mit unheilbaren Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Ziel ist es, Schmerzen, Leiden und Beschwerden zu lindern, Ängste zu nehmen und die Lebensqualität zu verbessern, unabhängig davon, ob die Pflege zuhause, im Pflegeheim oder im Hospiz stattfindet.
Wird die Palliativpflege vom Pflegegeld bezahlt?
Ja, bei vorhandenem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten. Zusätzlich zur medizinischen Versorgung durch die Krankenkasse können bei häuslicher Pflege Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden, abhängig davon, ob Angehörige oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen. Auch für stationäre Palliativversorgung können Leistungen der Pflegekasse greifen.
Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur in der Palliativpflege?
Die Telematikinfrastruktur (TI) erleichtert eine koordinierte, interdisziplinäre Palliativversorgung. In der letzten Lebensphase sind viele Akteure beteiligt, wie beispielsweise Hausärzte, Fachärzte, Pflegekräfte, Hospizdienste, Seelsorge.
Mit digitalen TI-Anwendungen wie KIM (sichere Kommunikation), der ePA (elektronische Patientenakte) und der eVerordnung können relevante Informationen schnell und sicher geteilt werden. Das verbessert nicht nur die Zusammenarbeit, sondern reduziert auch bürokratische Hürden für eine Versorgung in der Pflege, die sich ganz auf den Menschen konzentriert.