
SAPV – Auf einen Blick
- Ziel der SAPV: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) fördert die Lebensqualität, lindert belastende Symptome und ermöglicht ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter Umgebung.
- Anspruch: Erwachsene mit nicht heilbarer, fortschreitender und weit fortgeschrittener Erkrankung sowie Kinder in Krisensituationen haben Anspruch, wenn spezialisierte palliativmedizinische Betreuung nötig ist.
- Leistungen: SAPV-Teams bieten spezialisierte medizinisch-pflegerische Versorgung, psychosoziale Betreuung, Beratung sowie Koordination aller notwendigen Dienste.
- Digitalisierung: Über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) haben SAPV-Teams die Möglichkeit, sicher zu kommunizieren, E-Rezepte auszustellen und schneller auf wichtige Gesundheitsdaten zuzugreifen.
Was ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) und richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung.
SAPV kommt dann zum Einsatz, wenn die Komplexität oder Schwere der Symptome eine spezialisierte Betreuung durch ein Palliative Care Team erforderlich macht. Solche Teams bestehen aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegefachkräften, die rund um die Uhr erreichbar sind und eine individuelle Versorgung sicherstellen können.
Im Mittelpunkt der Krankenbehandlung stehen spezialisierte ärztliche und pflegerische Beratung, symptomorientierte Behandlung sowie die Koordination weiterer Unterstützungsangebote. Die SAPV kann je nach Bedarf als reine Beratungsleistung, als unterstützende Teilversorgung oder als vollständige Versorgung erbracht werden. Dabei arbeiten die SAPV-Teams eng mit Hausärzten, Pflegediensten, Krankenhäusern und Hospizen zusammen, um eine ganzheitliche und lückenlose Betreuung zu gewährleisten.
Wichtig zu wissen: Leistungen im Rahmen der SAPV konzentrieren sich ausschließlich auf die Palliativmedizin – Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI sind nicht Bestandteil dieses Versorgungsangebots.
Was ist das Ziel der SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verfolgt ein klares Ziel: Sie möchte schwerstkranken Menschen ermöglichen, ihre verbleibende Lebenszeit so selbstbestimmt und würdevoll wie möglich zu gestalten, und das in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.
Im Mittelpunkt stehen die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Lebensqualität. Schmerzen und belastende Symptome sollen durch spezialisierte medizinische und pflegerische Maßnahmen gelindert werden. Gleichzeitig wird auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen, um ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung bis zuletzt zu sichern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der SAPV ist die Unterstützung der An- und Zugehörigen. Sie werden aktiv in die Versorgung einbezogen, fachlich beraten und emotional begleitet. Auf diese Weise trägt die SAPV nicht nur zur Entlastung der Betroffenen bei, sondern stärkt auch das soziale Umfeld als wichtige Ressource im palliativen Alltag.
Wer hat Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung?
Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben Erwachsene mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Voraussetzung ist, dass diese Erkrankung die Lebenserwartung begrenzt und ein besonders aufwendiges, spezialisiertes Versorgungsangebot erfordert, das sich an palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Standards orientiert.
Eine Erkrankung gilt als nicht heilbar, wenn nach aktuellem medizinischem Wissensstand keine therapeutische Maßnahme zur vollständigen Genesung führen kann. Fortschreitend ist sie dann, wenn die Krankheit trotz medizinischer Maßnahmen nicht nachhaltig aufzuhalten ist. Von einer weit fortgeschrittenen Erkrankung spricht man, wenn die Verbesserung von Symptomen, die Erhaltung der Lebensqualität sowie psychosoziale Begleitung im Vordergrund stehen und die Lebenserwartung, aus ärztlicher Sicht, nur noch wenige Tage, Wochen oder Monate beträgt.
Besondere Regelungen gelten bei Kindern und Jugendlichen: Hier kann SAPV auch als Krisenintervention eingesetzt werden, auch wenn die prognostizierte Lebenserwartung länger ist. Entscheidend ist die Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie der individuelle Versorgungsbedarf sowie die Entwicklung des Patienten.
An welchen Orten kann SAPV erbracht werden?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen schwerstkranker Menschen. Grundsätzlich wird SAPV an Orten erbracht, an denen die betroffene Person sich dauerhaft in einer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung aufhält. Dazu zählen:
- der eigene Haushalt oder der Haushalt von Angehörigen,
- stationäre Pflegeeinrichtungen,
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- weitere Orte, sofern eine palliative Versorgung dort dauerhaft und zuverlässig gewährleistet werden kann.
Auch in stationären Hospizen können SAPV-Leistungen als ergänzende Teilleistung erbracht werden. Voraussetzung ist stets, dass andere zuständige Leistungsträger, wie z.B. Krankenhäuser, nicht primär verantwortlich sind.
Anbindung der SAPV-Teams and die TI
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) profitiert zunehmend von der Digitalisierung in der Pflege. SAPV-Teams begleiten schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder Hospizen. Um die Versorgung effizienter, sicherer und besser vernetzt zu gestalten, wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) immer wichtiger.
Für den Zugang zur TI benötigen SAPV-Stützpunkte eine Institutionskarte (SMC-B). Mit dieser Karte können sie zentrale TI-Anwendungen nutzen, wie beispielsweise das Ausstellen elektronischer Rezepte (eRezept), den Zugriff auf elektronische Patientenakten (ePA) oder den Versand sensibler Gesundheitsdaten über das sichere Kommunikationsverfahren KIM. Dadurch wird der Informationsaustausch mit Leistungserbringern wie Hausärzten, Fachärzten, Kliniken und Apotheken erheblich erleichtert, was insbesondere bei komplexen Versorgungssituationen von großem Vorteil ist.
Häufige Fragen und Antworten
Was versteht man unter SAPV?
SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie richtet sich an schwerstkranke Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf und soll deren Lebensqualität und Selbstbestimmung bis zum Lebensende erhalten. Die SAPV ergänzt die allgemeine ambulante Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten, Pflegefachkräften und weiteren Berufsgruppen.
Wann wird SAPV verordnet?
Eine SAPV wird verordnet, wenn eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegt, die eine aufwendige und spezialisierte palliativmedizinische Betreuung erforderlich macht. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Haus- oder Fachärzte und setzt voraus, dass die Versorgung im häuslichen Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden kann.
Ist SAPV Sterbehilfe?
Nein, SAPV ist ausdrücklich keine Form der Sterbehilfe. Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist es, Schmerzen und andere belastende Symptome zu lindern, Lebensqualität zu fördern und psychosoziale Unterstützung zu bieten. SAPV begleitet schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen, ohne den Sterbeprozess aktiv zu verkürzen oder zu beschleunigen.
Wie kann die TI SAPV-Teams unterstützen?
Durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) können SAPV-Teams schnell und sicher auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen, elektronische Rezepte ausstellen, Informationen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) datenschutzkonform austauschen und elektronische Patientenakten (ePA) einsehen. Dies erleichtert die Koordination der Versorgung erheblich und ermöglicht eine effizientere, besser abgestimmte Betreuung.