Physiotherapie Abrechnung: Von der Verordnung bis zur digitalen Abrechnung über die TI

Physiotherapie Abrechnung: Von der Verordnung bis zur digitalen Abrechnung über die TI
Physiotherapie Abrechnung: Von der Verordnung bis zur digitalen Abrechnung über die TI

Physiotherapie Abrechnung – Auf einen Blick

  • Wie funktioniert die Abrechnung in der Physiotherapie? Physiotherapeuten rechnen ihre Leistungen entweder mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) oder mit Privatpatienten ab. Grundlage ist stets eine gültige ärztliche Verordnung, die Art, Umfang und Dauer der Behandlung festlegt. Die Abrechnung kann klassisch in Papierform oder zunehmend digital über zertifizierte Systeme erfolgen.
  • Wie läuft die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ab? Für die GKV-Abrechnung wird eine Heilmittelverordnung (Muster 13 oder 9) benötigt, die alle erforderlichen Angaben korrekt enthält. Die Praxis übermittelt die Abrechnungsdaten an die Krankenkassen – direkt oder über einen Abrechnungspartner. Patienten leisten dabei eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % plus 10 Euro Rezeptgebühr.
  • Was gilt bei der Privatabrechnung? In der Privatabrechnung werden die Leistungen direkt mit den Patienten abgerechnet, auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrags. Die Preise sind frei vereinbar und orientieren sich häufig an einem Vielfachen der GKV-Sätze.
  • Wie hilft die Telematikinfrastruktur (TI) bei der Abrechnung? Die TI sorgt für eine sichere, digitale Vernetzung im Gesundheitswesen und vereinfacht künftig auch die Abrechnung. Mit der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) ab 2027 werden Rezepte digital übermittelt und Abrechnungen automatisiert geprüft.
  • Was ist die elektronische Abrechnung – und welche Vorteile hat sie? Die elektronische Abrechnung (eAbrechnung) ersetzt schrittweise die papiergebundene Abwicklung. Sie spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und beschleunigt den Zahlungseingang.

Was bedeutet die Abrechnung in der Physiotherapie?

Die Abrechnung in der Physiotherapie beschreibt den gesamten Prozess der Leistungsvergütung für physiotherapeutische Behandlungen – sowohl gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch gegenüber Privatpatienten. Dabei geht es um die korrekte Übermittlung, Prüfung und Auszahlung der erbrachten Leistungen, entweder auf Papier oder zunehmend digital über die Telematikinfrastruktur (TI).

Die Abrechnung umfasst die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen gegenüber Krankenkassen und Privatpatienten. Grundlage ist stets eine ärztliche Verordnung. Jede Leistung wird mit Positionsnummern und festgelegten Preisen abgerechnet, Zuzahlungen erfolgen gemäß § 32 SGB V.

Heilmittel-Richtlinie: Die GKV-Heilmittelverordnung Physiotherapie

Für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist eine ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung zwingende Voraussetzung. Sie bildet die Grundlage jeder physiotherapeutischen Behandlung und entscheidet darüber, ob eine Leistung abrechnungsfähig ist.

Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, müssen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten jede Verordnung auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass eine Verordnung nicht anerkannt wird oder Nachforderungen entstehen.

Die drei Formen der Heilmittelverordnung in der Physiotherapie

  1. Ärztliche Heilmittelverordnung – Muster 13
    Dieses Formular ist die Standardverordnung in der Physiotherapie. Es wird von Ärzten verschiedener Fachrichtungen, z.B. Orthopädie, Neurologie oder Allgemeinmedizin, ausgestellt. Die Verordnung erfolgt auf einem hellblauen DIN-A5-Vordruck (oder rosafarbenem Spezialpapier mit Barcode) und muss den Heilmittel-Richtlinien, dem Heilmittelkatalog und dem GKV-Rahmenvertrag entsprechen.
  2. Entlassmanagement Heilmittelverordnung – Muster 13 mit Wasserzeichen
    Diese Variante wird im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt, z.B. von Krankenhaus- oder Rehabilitationsärzten, um eine direkte Anschlussbehandlung nach stationärem Aufenthalt zu ermöglichen. Sie trägt ein rotes, diagonales Wasserzeichen „Entlassmanagement“. Auch hier gelten die Regelungen des Musters 13, allerdings mit verkürzten Fristen und geringerer Verordnungsmöglichkeit.
  3. Zahnärztliche Heilmittelverordnung – Muster 9
    Bei Funktionsstörungen des Kiefergelenks oder nach kieferchirurgischen Eingriffen kann eine zahnärztliche Heilmittelverordnung (Muster 9) ausgestellt werden. Diese wird von Zahnärzten, Kieferorthopäden oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ausgestellt und im DIN-A4-Format verwendet. Auch hier sind die Vorgaben der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie und des GKV-Rahmenvertrags Physiotherapie verbindlich.

Gesetzliche Zuzahlung in der GKV-Abrechnung

Bei der Kassenabrechnung physiotherapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen Patienten grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Diese Eigenbeteiligung ist in § 32 SGB V geregelt und soll dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitssystem fair zu verteilen.

Die Zuzahlung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • 10 % der gesamten Behandlungskosten (bezogen auf die verordneten Leistungen)
  • + 10 Euro Verordnungsblattgebühr pro ausgestelltem Rezept

Die Praxis ist verpflichtet, diese Zuzahlung direkt von den Patienten einzuziehen, sofern keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vorliegt. Eine solche Befreiung kann beispielsweise bei chronischen Erkrankungen oder einer nachgewiesenen finanziellen Belastungsgrenze bestehen und muss durch die Krankenkasse bestätigt werden.

Die Privatabrechnung in der Physiotherapie

Bei der Privatabrechnung rechnen Physiotherapeuten ihre Leistungen direkt mit den Patienten ab – unabhängig davon, ob diese privat versichert sind oder als Selbstzahler gelten. In beiden Fällen basiert die Behandlung auf einem individuellen Vertrag mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung, die vor Therapiebeginn abgeschlossen wird.

Die Praxis legt die Preise dabei eigenständig fest, meist orientiert an einem Vielfachen der GKV-Sätze oder an regional üblichen Honoraren. Diese Preisgestaltung bietet einen gewissen Spielraum, erfordert jedoch Transparenz: Patienten müssen vorab klar über Leistungen, Kosten und Zahlungsmodalitäten informiert werden. So lassen sich Missverständnisse auf der Rechnung und spätere Erstattungsprobleme für Privatrezepte vermeiden.

Die elektronische Abrechnung für Physiotherapeuten

Die Abrechnung in der Physiotherapie befindet sich im Wandel und wirkt gegen die Bürokratie: weg von Papierformularen, hin zu digitalen und automatisierten Prozessen. Spätestens mit der Einführung der Telematikinfrastruktur und der kommenden elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) wird die elektronische Abrechnung zum Standard. Sie ermöglicht einen sicheren, effizienten und nachvollziehbaren Datenaustausch zwischen Heilmittelerbringern, Krankenkassen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.

Die elektronische Abrechnung kann auf zwei Wegen erfolgen: über einen Abrechnungspartner oder in Eigenregie mit zertifizierter Software. Beide Varianten haben ihre Vorteile – entscheidend ist, welche Ressourcen und technischen Voraussetzungen in der Praxis vorhanden sind.

Telematikinfrastruktur (TI) & eVerordnung

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das digitale Fundament des deutschen Gesundheitswesens. Sie vernetzt alle Leistungserbringer und ermöglicht den sicheren Austausch medizinischer Daten.

Zentrale TI-Komponenten sind:

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Dient zur sicheren Identifikation von Patientinnen und Patienten.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Speichert Befunde, Diagnosen und Behandlungsdokumente an einem zentralen Ort.
  • Elektronische Heilmittelverordnung (eVerordnung): Ersetzt ab 2027 das Papierrezept für Heilmittelerbringer und wird direkt digital übermittelt.

Mit der Einführung der eVerordnung wird die Abrechnung deutlich einfacher: Verordnungen müssen nicht mehr manuell eingereicht werden, sondern werden verschlüsselt über die TI an die Krankenkassen übermittelt. Das senkt das Fehlerrisiko bei der Heilmittelversorgung und beschleunigt die Zahlungsprozesse erheblich.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist die elektronische Abrechnung für Physiotherapeuten?

Die elektronische Abrechnung ermöglicht Therapiepraxen, ihre Leistungen digital und sicher an die Krankenkassen zu übermitteln. Alle relevanten Daten wie Verordnungen, Zuzahlungen und Behandlungspositionen werden dabei über eine zertifizierte Software oder einen Abrechnungspartner übertragen. Ab 2027 wird mit der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) die vollständige digitale Rezeptabrechnung über die Telematikinfrastruktur (TI) möglich sein.

Welche Vorteile hat die elektronische Abrechnung gegenüber der Papierabrechnung?

Die elektronische Abrechnung spart Zeit und Verwaltungsaufwand, da alle Prozesse automatisiert und digital ablaufen. Sie gibt die Möglichkeiten für eine schnellere Vergütung durch die Krankenkassen und reduziert Fehler durch automatische Plausibilitätsprüfungen. Zudem sorgt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für maximale Sicherheit (Schutz der Daten) und Zukunftsfähigkeit.