
Intensivpflege – Auf einen Blick
- Definition: Die Intensivpflege ist eine Form der Pflege für Menschen mit lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden chronischen Erkrankungen mit engmaschiger medizinischer Überwachung rund um die Uhr.
- Formen der Versorgung: Sie kann ambulant oder stationär erfolgen, je nach Gesundheitszustand und Lebenssituation.
- Voraussetzungen: Ein Anspruch besteht bei nachgewiesener Schwerstpflegebedürftigkeit, etwa bei Beatmungspflicht, neurologischen Ausfällen oder Wachkoma, auf ärztliche Verordnung gemäß § 37 SGB V.
- Kostenübernahme: Die Behandlungspflege trägt die Krankenversicherung, Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung werden von der Pflegekasse finanziert (abhängig vom Pflegegrad).
- Digitale Unterstützung durch TI: Anwendungen wie der eArztbrief, der KIM-Dienst, das eRezept, digitale Leistungsnachweise und die strukturierte Pflegeplanung erleichtern die Koordination, Dokumentation und Versorgung im TI-gestützten Pflegealltag.
Definition: Was versteht man unter Intensivpflege?
Intensivpflege bezeichnet die durchgehende medizinisch-pflegerische Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden chronischen Erkrankungen. Ziel ist, Vitalfunktionen aufrechtzuerhalten, Komplikationen frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall sofort eingreifen zu können (beispielsweise bei Beatmungspflicht, neurologischen Ausfällen oder schweren Lähmungen).
Im klinischen Bereich erfolgt die Intensivpflege meist auf spezialisierten Stationen (Intensivstation), insbesondere nach Operationen oder schweren Unfällen.
Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch eine sogenannte außerklinische Intensivpflege möglich, beispielsweise im eigenen Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften. Dabei übernehmen speziell geschulte Pflegefachkräfte die lückenlose Versorgung.
Der gesetzliche Rahmen ist klar definiert: Laut Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gehört die außerklinische Intensivpflege zu den besonders anspruchsvollen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege mit entsprechend hohen Qualitätsanforderungen.
Welche Formen der Intensivpflege gibt es?
Intensivpflege ist nicht nur auf das Krankenhaus beschränkt. Je nach Gesundheitszustand, familiärer Situation und persönlichem Wunsch der Betroffenen kann sie in unterschiedlichen Versorgungsformen organisiert werden – stationär oder außerklinisch, einzeln oder gemeinschaftlich.
Grundsätzlich gilt in Deutschland der Leitsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet: Wenn es medizinisch vertretbar ist, soll die Pflege in der eigenen Wohnung oder in einer wohnähnlichen Umgebung erfolgen.
Die wichtigsten Versorgungsformen im Überblick:
- Ambulante Intensivpflege / außerklinische Intensivpflege
- Intensivpflege im Pflegeheim
- Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft
Ambulante Intensivpflege / außerklinische Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht schwer kranken Menschen ein Leben in vertrauter Umgebung bei maximaler medizinischer Sicherheit. Sie findet im häuslichen Umfeld oder in betreuten Wohngemeinschaften statt und folgt dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Im Zentrum steht dabei immer die 1:1-Betreuung: Eine Pflegefachkraft ist ausschließlich für eine Patientin oder einen Patienten zuständig, und zwar rund um die Uhr.
Die Anforderungen an das Pflegepersonal sind hoch: Eine dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft ist Pflicht, ebenso wie regelmäßige Fortbildungen in der Intensivmedizin, beispielsweise zur außerklinischen Beatmung oder Notfallversorgung. Viele Fachkräfte verfügen zusätzlich über eine Spezialisierung in Anästhesie- oder Intensivpflege.
Gerade in der häuslichen Intensivpflege ist eine lückenlose Kommunikation mit Ärzten, Apotheken und anderen Leistungserbringern entscheidend. Über Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder das eRezept lassen sich Informationen (z.B. zu Beatmungsplänen oder zur Medikation) sicher teilen.
Pflegekräfte haben somit dank der Telematikinfrastruktur jederzeit Zugriff auf relevante Daten und können Veränderungen schneller und zielgerichteter dokumentieren.
Intensivpflege im Pflegeheim
Pflegeheime mit intensivpflegerischer Versorgung schließen oft die Lücke zwischen Klinik und häuslicher Betreuung. Sie bieten eine stationäre Alternative für Patienten, die dauerhaft auf komplexe medizinische Versorgung angewiesen sind.
Einige Pflegeeinrichtungen sind auch speziell auf die Intensivpflege ausgerichtet, andere verfügen über eigene Fachabteilungen mit entsprechend geschultem Personal.
Die Versorgung umfasst dabei unter anderem:
- 24-Stunden-Überwachung von Vitalparametern
- Versorgung bei künstlicher Beatmung
- Medikamentengabe und Infusionstherapien
- Enge ärztliche Begleitung
Über die Telematikinfrastruktur können Pflegeeinrichtungen schnell und digital auf wichtige Informationen zugreifen. Auch die Kommunikation mit Haus- und Fachärzten, Apotheken oder Kliniken läuft über gesicherte Verbindungen, beispielsweise per KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen).
Die digitale Pflegeplanung auf Basis strukturierter Pflegemodelle lässt sich TI-gestützt effizient dokumentieren und mit anderen Beteiligten teilen.
Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft
Intensivpflege-WGs bieten schwerstpflegebedürftigen Menschen eine wohnliche, zugleich medizinisch eng betreute Alternative zum klassischen Pflegeheim oder zur 1:1-Betreuung zuhause. In diesen Wohngemeinschaften leben mehrere intensivpflichtige Patienten unter einem Dach, betreut von einem professionellen Pflegedienst, der rund um die Uhr anwesend ist.
Typische Merkmale einer Intensivpflege-WG:
- 24-Stunden-Versorgung durch examinierte Pflegekräfte
- Beatmungs- und Tracheostomaversorgung (Versorgung bei künstlicher Beatmung)
- Medikamenten- und Infusionstherapie
- Individuelle Alltagsgestaltung, je nach Zustand
- Sozialer Kontakt in familiärer Atmosphäre
Angehörige werden durch eine Intensivpflege-WG spürbar entlastet, während Bewohner soziale Teilhabe und Selbstbestimmung erfahren. Gleichzeitig lassen sich Ressourcen bündeln, was die Versorgung oft effizienter macht als in der Einzelbetreuung.
Auch in betreuten Wohneinrichtungen spielt die Telematikinfrastruktur eine zentrale Rolle. Über KIM-Dienste und die ePA haben Pflegekräfte Zugriff auf aktuelle medizinische Daten, Medikationspläne und ärztliche Verordnungen. So lassen sich Notfallsituationen besser beherrschen und Absprachen mit Haus- oder Fachärzten klar dokumentieren.
Das Leistungsspektrum der Intensivpflege
Intensivpflege bedeutet weit mehr als klassische Grundpflege – sie erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, technische Kompetenz und ein hohes Maß an Verantwortung. Ob ambulant, in der WG oder im Pflegeheim: Die Leistungen und Aufgaben orientieren sich am konkreten Gesundheitszustand und den individuellen Bedürfnissen der Patienten.
Typische Aufgaben im Rahmen der Intensivpflege sind:
- Kontinuierliche Überwachung der Vitalwerte und gezielte Intervention bei Abweichungen (z.B. Reanimation).
- Sicherer Umgang mit Medizintechnik wie Beatmungsgeräten, Infusions- oder Monitoring-Systemen.
- Verabreichung von Infusionen und Injektionen, inklusive Medikamentendokumentation.
- Wundversorgung nach operativen Eingriffen oder bei chronischen Wunden.
- Umfassende Körperpflege und Mobilisation, inklusive Lagerung bei Bettlägerigkeit.
- Einbindung und Anleitung von Angehörigen, z.B. zur Beatmungspflege oder zur Hygieneversorgung.
Gerade bei komplexen Maßnahmen kommt es auf lückenlose Informationen und exakte Dokumentation an. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder strukturierte Pflegeplanungssysteme ermöglichen dabei:
- Zugriff auf aktuelle Medikationspläne und ärztliche Anordnungen.
- Schnelle, sichere Kommunikation über KIM mit behandelnden Ärzten und Therapeuten.
- Dokumentation nach standardisierten Modellen (z.B. ABEDL) für mehr Transparenz und Qualität.
- Interoperable Systeme für eine reibungslose Abstimmung im Pflegeteam.
Wann hat man Anspruch auf Intensivpflege?
Intensivpflege kommt nur dann infrage, wenn eine medizinisch besonders aufwendige Versorgung notwendig ist, meist als Alternative zum Krankenhaus.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 37 SGB V:
- Demnach besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die Pflege zuhause vermieden oder verkürzt werden kann.
Ein Anspruch auf Intensivpflege besteht in der Regel bei:
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- dauerhafter Abhängigkeit von medizinischer Überwachung (z.B. Beatmung)
- komplexem Pflegebedarf, der über die Regelversorgung hinausgeht
Die ärztliche Verordnung ist dabei zwingend notwendig und wird von der Krankenkasse geprüft. Häufig erfolgt die Versorgung nach einem Klinikaufenthalt, beispielsweise bei Wachkomapatienten oder schweren neurologischen Erkrankungen.
Wer zahlt die Kosten für Intensivpflege?
Die Intensivpflege schwerstkranker Menschen ist mit hohen Kosten verbunden. Die Finanzierung übernimmt je nach Leistungsart die Kranken- und Pflegekasse. Ergänzend kann auch Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Leistungen wie Beatmung, Überwachung, Infusionen oder der Umgang mit Medizintechnik zählen zur sogenannten Behandlungspflege. Diese wird durch eine ärztliche Verordnung festgelegt und fällt in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkasse.
Maßnahmen wie Körperpflege, Mobilisierung oder Ernährung gehören zur Grundpflege und werden von der Pflegeversicherung übernommen – vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor.
Je nach Ausgestaltung erhalten Versicherte:
- Pflegegeld (bei Versorgung durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch Pflegedienst)
- Entlastungsleistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene außerdem ergänzende Leistungen nach SGB XII beantragen.
Häufige Fragen und Antworten
Was versteht man unter Intensivpflege?
Unter Intensivpflege versteht man eine besonders engmaschige Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankungen. Sie kann sowohl stationär (z.B. auf einer Intensivstation) als auch ambulant, also außerhalb des Krankenhauses, erfolgen.
Ziel ist es, die Intensivpflege-Patienten rund um die Uhr medizinisch zu überwachen und ihnen trotz schwerster Umstände ein Höchstmaß an medizinischer Versorgung und entsprechender Lebensqualität zu ermöglichen.
Welche Voraussetzungen braucht man für Intensivpflege?
Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Schwerstpflegebedürftigkeit, etwa durch ein Koma, eine Beatmungspflicht oder schwere neurologische Erkrankungen. Bei ambulanter Intensivpflege muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder vermeidbar ist (§ 37 SGB V).
Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur in der Intensivpflege?
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen und schafft so digitale Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Intensivpflege.
Besonders relevant sind in diesem Kontext z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) zur einrichtungsübergreifenden Einsicht in Behandlungsverläufe oder auch der elektronische Leistungsnachweis, um Pflegezeiten, Leistungen und Abrechnungen nachvollziehbar zu erfassen.