
PeBeM – Auf einen Blick
- Was bedeutet PeBeM? PeBeM steht für Personalbemessung in der Pflege. Das wissenschaftlich entwickelte Verfahren soll den Personalbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen stärker am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner ausrichten.
- Welche Ziele verfolgt PeBeM? PeBeM soll Pflegefachkräfte gezielter entlasten und vorhandene Personalressourcen sinnvoller einsetzen. Dafür werden Aufgaben stärker nach Qualifikation und Kompetenz im Pflegeteam verteilt.
- Wie wird der Personalbedarf nach PeBeM berechnet? Maßgeblich sind die Anzahl der Bewohner, ihre Pflegegrade und bundeseinheitliche Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI. Daraus ergibt sich eine individuelle Personalausstattung für jede Einrichtung.
- Was verändert sich durch PeBeM im Pflegealltag? Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte übernehmen klarer abgegrenzte Aufgaben. Dadurch gewinnen Dienstplanung, Delegation, Qualifizierung und kompetenzorientierte Arbeitsorganisation an Bedeutung.
- Bis wann muss PeBeM umgesetzt werden? Seit dem 1. Juli 2023 können vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine höhere Personalausstattung vereinbaren. Einen einheitlichen Stichtag für die vollständige organisatorische Umsetzung gibt es derzeit nicht.
Was ist PeBeM?
PeBeM steht für Personalbemessung in der Pflege und bezeichnet ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viele Mitarbeitende mit welchen Qualifikationen notwendig sind, um pflegebedürftige Menschen bedarfsgerecht zu versorgen.
Entwickelt wurde das Personalbemessungsverfahren auf Grundlage einer wissenschaftlichen Studie der Universität Bremen. Grundlage ist die Annahme, dass nicht jede pflegerische Aufgabe dieselbe Qualifikation erfordert. Statt Personal nur über pauschale Vorgaben zu planen, berücksichtigt PeBeM deshalb den konkreten Pflegebedarf der Bewohner sowie den passenden Qualifikationsmix im Team.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen schafft PeBeM damit eine fundiertere Grundlage für die Personalausstattung. Fachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte sollen entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden.
Das Ziel von Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege
PeBeM soll die Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen stärker am tatsächlichen Bedarf der Bewohner ausrichten. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels geht es dabei nicht nur um mehr Personal, sondern auch um einen gezielteren Einsatz der vorhandenen Kompetenzen.
Pflegefachkräfte sollen sich stärker auf Aufgaben konzentrieren, für die ihre Qualifikation erforderlich ist, beispielsweise Planung, Evaluation, Anleitung, Delegation und fachliche Steuerung. Qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte übernehmen dagegen verstärkt Tätigkeiten, die ihrem jeweiligen Kompetenzniveau entsprechen. So entsteht ein bedarfsgerechter Qualifikationsmix im Pflegeteam.
Ziel ist eine Pflegeorganisation, die vorhandene Personalressourcen sinnvoller nutzt, Fachkräfte entlastet, die Qualität steigert und zugleich eine verlässliche Versorgung der Bewohner unterstützt. Der konkrete Personalmix fällt dabei nicht in jeder Pflegeeinrichtung gleich aus, sondern orientiert sich unter anderem an Pflegegraden, Personalbedarf und Aufgabenverteilung.
PeBeM löst die starre 50-Prozent-Fachkraftquote schrittweise ab. Eine höhere Fachkraftquote verbessert die Versorgungsqualität und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten. Seit 2025 gelten weiter angepasste Vorgaben zur Personalbemessung, die auf eine noch höhere Fachkraftquote abzielen, um die Pflegequalität zu steigern.
Die Kernelemente von PeBeM
PeBeM verbindet Personalplanung, Qualifikationsmix und Aufgabenverteilung. Drei Elemente sind für die praktische Umsetzung besonders wichtig:
- Klare Aufgabenverteilung: Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte übernehmen Tätigkeiten entsprechend ihrer Kompetenzen. Vorbehaltene Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz bleiben Pflegefachpersonen zugeordnet.
- Bedarfsorientierte Personalplanung: Der Personaleinsatz richtet sich stärker nach dem individuellen Pflegebedarf der Bewohner und ihrer Pflegegradverteilung. Starre Quoten oder reine Bewohnerzahlen reichen als Grundlage nicht mehr aus.
- Nachvollziehbare Qualifikationen: Pflegeeinrichtungen sollten dokumentieren, welche Kompetenzen im Team vorhanden sind und wie Mitarbeitende entsprechend ihres Qualifikationsniveaus eingesetzt werden. Das schafft Transparenz und erleichtert die Überprüfung der Personalorganisation.
Was verändert sich durch PeBeM in der Pflege?
PeBeM verändert die Personalplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundlegend. Statt ausschließlich mit starren Quoten zu arbeiten, rücken der tatsächliche Pflegebedarf der Bewohner, ihre Pflegegrade und die vorhandenen Qualifikationen im Team stärker in den Mittelpunkt. Für die ambulante oder häusliche Pflege gelten andere Rahmenbedingungen.
Im Pflegealltag bedeutet das vor allem: Aufgaben werden genauer danach verteilt, welche Kompetenz dafür erforderlich ist. Pflegefachkräfte übernehmen insbesondere fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene Tätigkeiten. Qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte werden gezielter in die Versorgung eingebunden und entlasten das Team dort, wo ihre Qualifikation ausreicht.
Für Pflegeeinrichtungen ergeben sich daraus mehrere Veränderungen:
- Bedarfsgerechter Personaleinsatz: Die Personalplanung orientiert sich stärker an Pflegegraden und individuellem Unterstützungsbedarf.
- Neuer Qualifikationsmix: Fachkräfte, Assistenzkräfte und Hilfskräfte übernehmen klarer abgegrenzte Aufgaben.
- Mehr Verantwortung für Organisation: Dienstplanung, Delegation und Zusammenarbeit im Team müssen neu abgestimmt werden.
- Stärkere Kompetenzorientierung: Qualifikationen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden sollten nachvollziehbar erfasst und im Alltag passend eingesetzt werden.
- Mehr Weiterbildungsbedarf: Fortbildungen und Qualifizierungen gewinnen an Bedeutung, damit neue Rollen sicher ausgefüllt werden können.
PeBeM ist damit mehr als ein neuer Personalschlüssel. Das Verfahren bietet Pflegeeinrichtungen die Chance, Personalplanung, Aufgabenverteilung und Pflegequalität langfristig besser miteinander zu verbinden.
§ 113c SGB XI: Bis wann muss PeBeM umgesetzt werden?
Für PeBeM gibt es derzeit keine einheitliche Übergangsfrist, zu der alle vollstationären Pflegeeinrichtungen das Verfahren vollständig organisatorisch umgesetzt haben müssen. Seit dem 1. Juli 2023 können vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Basis bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte und auf Grundlage von § 113c SGB XI eine deutlich höhere Personalausstattung vereinbaren, wobei die Personalanhaltswerte die maximal zulässige Anzahl an Pflegekräften pro Pflegegrad definieren.
Die bundeseinheitlichen Personalanhaltswerte schaffen dabei einen gemeinsamen Rahmen. Die konkrete Umsetzung in den Einrichtungen kann jedoch weiterhin von landesrechtlichen Vorgaben, Vereinbarungen und der praktischen Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern beeinflusst werden.
Schrittweise Umsetzung in der Praxis
Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Praxis erfolgt in sechs aufeinander aufbauenden Schritten, die von der Analyse der Pflegegradstruktur und vom Personalstamm bis zur Etablierung von Steuerungsinstrumenten reichen. Darauf aufbauend lassen sich Dienstplanung, Aufgabenverteilung, Delegation und Qualifizierungsbedarf anpassen.
Moderne Pflegeeinrichtungen integrieren digitale Systeme, um PeBeM-relevante Kennzahlen direkt in die Touren- und Dienstplanung zu implementieren, die unterbesetzte Schichten in Echtzeit anzeigt. PeBeM wird von digitalen Pflegesoftware-Anbietern als essenzielles Modul integriert. So wird PeBeM nicht nur als rechnerisches Verfahren genutzt, sondern auch als Steuerungsinstrument für Personal, Organisation und Pflegequalität.
Das vom GKV-Spitzenverband begleitete Modellprogramm zur Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens wurde Anfang 2026 abgeschlossen. Seitdem stehen Pflegeeinrichtungen Arbeitshilfen und Schulungsmaterialien zur Verfügung, die bei der Umsetzung einer kompetenz- und bewohnerorientierten Arbeitsorganisation unterstützen.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
- 1. Juli 2023: Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI können in Pflegesatzvereinbarungen berücksichtigt werden.
- Januar 2026: Abschluss des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Personalbemessung.
- Seit 2026: Pflegeeinrichtungen können Unterstützungsmaterialien für die schrittweise Umsetzung nutzen.
- Fortlaufend: Einrichtungen passen Personalaufbau, Qualifikationsmix, Dienstplanung und Arbeitsorganisation an die neuen Möglichkeiten an.
Wie funktioniert PeBeM?
PeBeM berechnet den Personalbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen stärker anhand der tatsächlichen Bewohnerstruktur. Die Personalberechnung orientiert sich vor allem daran, wie viele Menschen mit den jeweiligen Pflegegraden in einer Einrichtung versorgt werden. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto mehr Personal kann grundsätzlich eingeplant werden.
Dabei wird nicht nur die Anzahl der benötigten Mitarbeitenden betrachtet. PeBeM unterscheidet auch danach, welche Qualifikation für die jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
Der Personalschlüssel
Der Personalschlüssel beschreibt, wie viel Personal für die Versorgung der Bewohner eingeplant werden kann. Bei PeBeM wird dieser Bedarf nicht pauschal für alle Pflegeeinrichtungen festgelegt. Entscheidend sind vor allem die Anzahl der Bewohner, ihre Pflegegrade und die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden.
Bewohner mit einem höheren Pflegegrad (beispielsweise Pflegegrad 4) benötigen in der Regel mehr Unterstützung. Deshalb steigt der rechnerische Personalbedarf, wenn in einer Einrichtung viele Menschen mit einem umfangreichen Pflegebedarf versorgt werden. Gleichzeitig wird unterschieden, welche Tätigkeiten Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte oder Hilfskräfte übernehmen können.
Die Grundlage bilden bundeseinheitliche Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI. Sie schaffen einen Rahmen dafür, welche Personalausstattung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung vereinbart werden kann. Der konkrete Personalschlüssel wird somit einrichtungsspezifisch berechnet und bildet nicht nur die Anzahl der Mitarbeitenden, sondern auch den notwendigen Qualifikationsmix ab.
Die Personalquote in der Pflege: Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI
Die Personalanhaltswerte sind in § 113c SGB XI geregelt und definieren für jede Qualifikationsstufe und jeden Pflegegrad eine bestimmte Menge an Personal in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit durchschnittlicher Pflegegradverteilung kann dadurch rechnerisch bis zu 46,17 Vollzeitäquivalente je 100 Bewohner für Pflege und Betreuung vereinbaren; das entspricht einem Zuwachs von 5,84 VZÄ.
§ 113c SGB XI unterscheidet dabei zwischen mehreren Qualifikationsgruppen:
- Hilfskraftpersonal ohne einschlägige Ausbildung
- Hilfskraftpersonal mit mindestens einjähriger Helfer- oder Assistenzausbildung
- Pflegefachkräfte
Für jede Gruppe gelten unterschiedliche Personalanhaltswerte je Pflegegrad. So können beispielsweise für eine Person mit Pflegegrad 1 bis zu 0,0872 Vollzeitäquivalente an Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung berücksichtigt werden. Bei höheren Pflegegraden steigen die jeweiligen Werte.
Die konkrete Personalausstattung hängt deshalb nicht allein von der Anzahl der Bewohner ab. Entscheidend sind auch Pflegebedarf, Pflegegrade und der erforderliche Qualifikationsmix. So entsteht für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung eine individuelle Berechnungsgrundlage. Hilfs- und Assistenzkräfte können durch die Etablierung neuer Qualifikationsstufen gezielt zu Pflegefachassistenten weitergebildet werden.
Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet PeBeM?
PeBeM steht für Personalbemessung in der Pflege. Das wissenschaftlich entwickelte Verfahren soll den Personalbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bedarfsgerechter abbilden. Dabei werden unter anderem Pflegegrade, Personalanhaltswerte und die Qualifikationen der Mitarbeitenden berücksichtigt.
Was ist PeBeM in der Pflege?
PeBeM ist ein Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege. Es hilft dabei, die benötigte Personalausstattung nicht nur nach der Zahl der Bewohner zu planen, sondern stärker am tatsächlichen Pflegebedarf auszurichten. Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte und Hilfskräfte sollen entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden.
Bis wann muss PeBeM umgesetzt werden?
Seit dem 1. Juli 2023 können vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Grundlage von § 113c SGB XI eine höhere Personalausstattung vereinbaren. Einen einheitlichen Stichtag für die vollständige organisatorische Umsetzung gibt es derzeit nicht. Die Anpassung von Personalmix, Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation erfolgt schrittweise und sollte an die bestehenden Abläufe der jeweiligen Einrichtung anschließen.
Häufige Fragen und Antworten
Telematikinfrastruktur?
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