Hilfsmittelerbringer

Leistungserbringer

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Hilfsmittelerbringer die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Hier erfahren Sie alles zu den benötigten Komponenten, der Antragstellung und dem zeitlichen Ablauf.

Höhe der Rückvergütung

Derzeit sind die genauen Details bezüglich der Refinanzierung für Hilfsmittelerbringer noch nicht durch den GKV-Spitzenverband beschlossen bzw. veröffentlicht. Sobald sich dies ändert, erfahren Sie es auf dieser Seite.

Benötigte Karten

Hilfsmittelerbringer profitieren dank der Telematikinfrastruktur von den Vorzügen der Digitalisierung wie weniger Bürokratie durch die elektronische Abrechnung, stärkerer Patientenversorgung durch Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und besserer Kommunikation mit Ärzten und Krankenkassen durch KIM.

So beispielsweise die vollständige Digitalisierung von Auftragsdaten sowie eine schnelle, direkte und unkomplizierte Kommunikation zwischen Leistungserbringern via KiM oder Effizienzsteigerung durch Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Ab dem 1. Januar 2026 besteht eine Anbindungspflicht für Hilfsmittelerbringer.

Haben Sie Fragen hierzu?

Betreuen Sie Leistungserbringer als DVO oder IT-/Systembetreuer und haben Interesse an einer Zusammenarbeit? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer Expertise.

So einfach geht's

​Die Telematikinfrastruktur ist der nächste und notwendige Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und gewährleistet einen schnelleren, sicheren und komfortablen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und weiteren Teilnehmern der TI. ​Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

Hilfsmittelerbringer
01.

Hardware

Bestellen Sie in unserem Neukundenshop ein TI-Starterpaket, das den TI-Anschluss über das TK-Gateway und ein eHealth-Kartenterminal enthält. Zusätzlich ist im Paket auch eine KiM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen) enthalten.

Telekonnekt-Tipp: Das TK-Gateway ist sowohl in der Installation als auch in der Wartung erheblich komfortabler für alle Beteiligten.​

02.

Karten

Der elektronische Berufsausweis (eBA) sowie die SMC-B Karte müssen über die jeweilige Handwerkskammer beantragt und im nächsten Schritt bei einem Vertrauensdienstleister wie der D-Trust bestellt werden.

Hier gelangen Sie direkt zum Bestellportal der D-Trust.

03.

Vergütung

Derzeit sind die genauen Details bezüglich der Refinanzierung für Hilfsmittelerbringer noch nicht durch den GKV-Spitzenverband beschlossen bzw. veröffentlicht. Sobald sich dies ändert, erfahren Sie es auf dieser Seite.

Zum Angebot

Über 7 Jahre
TI-Erfahrung

Erfolgreiche Anbindung von mehr als 10.000 Kunden mit über 50 verschiedenen PVS

ATTRAKTIVES PROVISIONSMODELL

Die Telekonnekt bietet jedem Partner ein attraktives und individuelles Provisionsmodell​

Technologie Expertise

Direkter Zugang zum Konnektor-Hersteller RISE, unserem Mutterkonzern

Vom BMBF ausgezeichnetes Shopsystem

Unser Telekonnekt Shop-in-Shop System sorgt für vereinfachte Bestell- und Abrechnungsprozesse

Preisfairness und Preistransparenz​

Faire Preise für den Endkunden, unterhalb der gesetzlichen TI-Vergütung

Die Zukunft der TI

Sichern Sie sich den Zugang zum ersten am Markt zugelassenen TI-Gateway

Telekonnekt

Ihr Experte für TI-Lösungen mit langjähriger Erfahrung und fairen Preisen.​

Vorteilhaft.​

Ärtze profitieren mit der Telematikinfrastruktur von den Vorzügen der Digitalisierung wie einfacherer Datenübertragung, umfangreicher Sicherheit und einheitlicher Kommunikation. ​

Zukunftssicher.​

Mit dem TK-Gateway können Sie schon heute die Vorteile der TI 2.0 genießen. Sichern Sie sich den neuesten Zugangsweg zur Telematikinfrastruktur auf Basis des RISE Highspeedkonnektors  – das erste am Markt zugelassene TI-Gateway.​

Mehrkostenfrei.​

Unsere Preisstruktur ist so aufgebaut, dass sämtliche Kosten innerhalb der TI-Pauschale liegen – und sogar deutlich darunter. Damit bleibt noch ein Überschuss, den Sie zusätzlich sparen oder investieren können.​

Zuverlässig.​

Wir verwenden stets ausfallsichere Technik, die Ihren reibungslosen Arbeitsalltag gewährleisten. Falls doch mal etwas passieren sollte, ist unser Kunden-Service an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar und hilft Ihnen kompetent bei allen Belangen.​

Vielen Dank für die schnelle
Hilfestellung. War positiv überrascht,
dass mir schnell und sehr freundlich
geholfen wurde. Kann ich jederzeit
empfehlen!!!

Der hervorragende Service und die
Kompetenz der Mitarbeiter.

Der Anruf zum vereinbarten
Wartungstermin kam auf die Minute
genau.

Ich war vor Telekonnekt
(Cloudkonnekt) mit einem Konnektor
(KoCoBox) bei der CGM (Erreichbarkeit
bzw. Reaktionsschnelle, Qualität) ein
Unterschied wie Tag und Nacht...

Günstiger Anbieter für
Konnektoren.

Schnelle Erreichbarkeit, strukturierte,
ruhige und sachliche Bearbeitung des
Problems, schnelle Lösung und
wunderbare Hilfe. Perfekte
Mitarbeiter. Vielen Dank für die Hilfe.

Sehr kompetentes und super
freundliches Support Team! Innerhalb
weniger Minuten nach dem Ticket
lösen auf der Website kam der
Rückruf. Bitte weiter so.

Freundlicher! Sehr kompetenter
Servicemitarbeiter.

Sehr fachlich!! Sehr freundlich!! Sehr
schnell erledigt!!!

Über uns

Wir unterstützen Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und weitere Leistungserbringer erfolgreich bei dem Einstieg und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. Unsere Unabhängigkeit von Großkonzernen erlaubt hohe Agilität, einen individuellen Service, kurze Entscheidungszeiträume und Nähe zu Technikern sowie Entscheidern in ganz Deutschland.

Wir unterstützen Viele Leistungserbringer

Apotheken

Apotheken

verpflichtende Anbindung seit 30.09.2020

Ärzte

Ärzte

verpflichtende Anbindung seit 01.07.2019

Betriebsärzte

Betriebsärzte

freiwillige Anbindung seit 01.01.2025

Dentallabore

Dentallabore

freiwillige Anbindung seit 01.07.2024

Hebammen

Hebammen

freiwillige Anbindung seit 01.07.2021

Heilmittelerbringer

Heilmittelerbringer

verpflichtende Anbindung zum 01.01.2026

Krankenhäuser

Krankenhäuser

verpflichtende Anbindung seit 01.01.2022

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Öffentlicher Gesundheitsdienst

freiwillige Anbindung seit 01.01.2021

Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen

verpflichtende Anbindung zum 01.07.2025

Physiotherapeuten

Physiotherapeuten

bisher freiwillig, verpflichtende Anbindung zum 01.01.2026

Privatärzte

Privatärzte

freiwillige Anbindung, seit 01.07.24 verpflichtend für plastische Chirurgen, die mit Brustimplantaten arbeiten

Sanitätshäuser

Sanitätshäuser

verpflichtende Anbindung zum 01.01.2026

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

freiwillige Anbindung seit 2021

Zahnärzte

Zahnärzte

verpflichtende Anbindung seit 01.07.2019

Kontakt

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