Ab wann braucht man eine Krankmeldung? Alles rund um Krankschreibung und eAU

16.6.2026 2:00 PM

Ab wann braucht man eine Krankmeldung? Alles rund um Krankschreibung und eAU
Ab wann braucht man eine Krankmeldung? Alles rund um Krankschreibung und eAU

Ab wann braucht man eine Krankmeldung? – Auf einen Blick

  • Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen? Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald feststeht, dass sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Das gilt bereits ab dem ersten Krankheitstag.
  • Wann ist eine ärztliche Krankschreibung erforderlich? Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis notwendig. Der Arbeitgeber kann das Attest aber auch früher verlangen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung? Die Krankmeldung ist die persönliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Die Krankschreibung ist dagegen der ärztliche Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, der heute häufig als eAU übermittelt wird.
  • Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Die Arztpraxis sendet die eAU digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten dort elektronisch ab. Die persönliche Krankmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
  • Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld? In der Regel zahlt zunächst der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach fort, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld.

Ab wann muss man sich beim Arbeitgeber krankmelden?

Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Die Krankmeldung sollte also erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Arbeit zur vorgesehenen Arbeitszeit nicht aufgenommen werden kann. Das gilt bereits ab dem ersten Krankheitstag.

Davon zu unterscheiden ist die ärztliche Krankschreibung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie ärztlich festgestellt werden. Die Bescheinigung ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag erforderlich. Der Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest jedoch auch früher verlangen, z.B. bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung.

Für gesetzlich Versicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch übermittelt. Die Arztpraxis sendet die eAU an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort digital ab. Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber trotzdem weiterhin selbst rechtzeitig über die Krankmeldung informieren.

Der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung

Krankmeldung und Krankschreibung werden im Alltag häufig gleichgesetzt, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Schritte. Die Krankmeldung richtet sich an den Arbeitgeber: Arbeitnehmer müssen mitteilen, dass sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Diese Information ist bereits am ersten Krankheitstag erforderlich.

Die Krankschreibung ist dagegen der ärztliche Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Sie wird auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder AU-Bescheinigung bezeichnet. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist dieser Nachweis spätestens am darauffolgenden Arbeitstag notwendig. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung aber auch früher verlangen, etwa bereits ab dem ersten Tag.

Eine verspätete Krankmeldung kann zu einer Abmahnung führen, da der Arbeitnehmer seine Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit nach dem Arbeitsrecht verletzt hat. Eine wiederholte verspätete Krankmeldung kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Solange die erforderliche ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt wird, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zudem nach § 7 EFZG vorübergehend zurückhalten.

Wie viele Tage darf man ohne ärztliches Attest fehlen?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer bis zu drei Tage krankheitsbedingt fehlen, ohne eine ärztliche Krankschreibung vorlegen zu müssen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

Der Arbeitgeber kann ein Attest jedoch auch früher verlangen, beispielsweise bereits ab dem ersten Krankheitstag. Beschäftigte sollten deshalb prüfen, welche Vorgaben im Arbeits- oder Tarifvertrag gelten.

Ab wann zahlt die Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit zahlt zunächst in der Regel der Arbeitgeber den Lohn weiter. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich für bis zu sechs Wochen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach weiterhin, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt und lückenlos dokumentiert wird. Seit 2023 übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten in der Regel elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die eAU dort digital ab.

Wichtig: Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber weiterhin selbst unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Die elektronische Übermittlung ersetzt also nicht die persönliche Krankmeldung.

Was darf man während der Krankschreibung?

Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch Bettruhe. Erlaubt sind Aktivitäten, die den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen, etwa Einkaufen, Spaziergänge oder ein Kinobesuch. Maßgeblich ist immer, ob die Aktivität mit der Genesung vereinbar ist.

Auch Reisen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollten bei körperlicher Belastung aber ärztlich abgeklärt werden. Wer Krankengeld bezieht, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Abstimmung mit der Krankenkasse notwendig ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist außerdem kein absolutes Arbeitsverbot. Wer sich wieder arbeitsfähig fühlt, darf an den Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt und ersetzt den gelben Schein in Papierform. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird durch die Arztpraxis direkt an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt und erspart damit den früheren Papierkram. Der Arbeitgeber kann durch die elektronische Krankmeldung die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abrufen und profitiert so von einer einfacheren Verwaltung.

Für Beschäftigte entfällt damit grundsätzlich die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst beim Arbeitgeber einzureichen. Die persönliche Krankmeldung bleibt jedoch weiterhin erforderlich: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert.

In einigen Ausnahmefällen bleibt ein Nachweis in Papierform notwendig, z.B. bei Privatversicherten, Minijobbern in Privathaushalten oder wenn die elektronische Übermittlung technisch nicht möglich ist. Auch für die eigenen Unterlagen können Patienten weiterhin einen Ausdruck erhalten.

So erfolgt die Krankschreibung

Die Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich festgestellt. In der Regel erfolgt das nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Krankschreibung jedoch auch per Videosprechstunde oder telefonisch möglich. Ob das im Einzelfall ausreicht, entscheidet der behandelnde Arzt.

Schritt 1: Elektronische Übermittlung an die Krankenkasse
Nach dem Arztgespräch erstellt die Praxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Praxisverwaltungssystem. Die eAU wird digital signiert und sicher über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse übermittelt. Auf Wunsch erhalten Patienten zusätzlich einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen.

Schritt 2: Elektronischer Abruf durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ihn zuvor über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer weiterhin unverzüglich mitteilen.

Kommt es bei der Übermittlung zu technischen Problemen, bleibt die Versorgung gesichert. Die Daten können nachträglich versendet werden. Ist eine digitale Übermittlung nicht möglich, stellt die Praxis die notwendigen Nachweise in Papierform bereit.

Voraussetzungen für die elektronische AU-Bescheinigung

Für die Erstellung und Übermittlung der eAU benötigen Arztpraxen:

Die Komponenten sollten technisch aufeinander abgestimmt und aktuell gehalten werden. Bei Störungen sind Ersatzverfahren vorgesehen.

Wichtig zu wissen: Seit Anfang 2026 wird die TI-Verschlüsselung von RSA auf ECC umgestellt: RSA-only-Konnektoren sind dementsprechend nicht mehr zukunftsfähig, als Alternative dient ein TI-Gateway. eHBA- und SMC-B-Karten müssen bis Mitte 2026 ECC-fähig sein, sonst lassen sich eAU, eRezept und ePA nicht mehr übermitteln.

Wer kann alles eine eAU ausstellen?

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Regel von Ärzten ausgestellt, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Dazu gehören insbesondere:

Privatärzte und andere Ärzte ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung können ebenfalls ein ärztliches Attest ausstellen. Die Bescheinigung wird jedoch häufig nicht über das reguläre eAU-Verfahren übermittelt. In diesem Fall erhalten Patienten einen Nachweis in Papierform.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer leichten Erkältung, ist eine Krankschreibung bis zu fünf Tagen auch telefonisch oder per Videosprechstunde möglich, vorausgesetzt, sie sind der Praxis auch persönlich bekannt. Ob eine persönliche Untersuchung notwendig ist, entscheidet der Arzt im Einzelfall.

Häufige Fragen und Antworten

Was hat die Telematikinfrastruktur (TI) mit der Krankschreibung zu tun?

Die TI ist das geschützte digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens. Über sie wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicher von der Arztpraxis an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Ohne TI-Anbindung kann eine Praxis die eAU nicht im regulären Verfahren versenden.

Kann ich 3 Tage ohne Krankmeldung zuhause bleiben?

Nein. Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Ohne ärztliche Krankschreibungen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu drei Kalendertage fehlen, sofern der Arbeitgeber keinen früheren Nachweis verlangt.

Brauche ich ab dem ersten Tag eine Krankmeldung?

Ja. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber ist bereits am ersten Krankheitstag erforderlich. Ein ärztliches Attest ist gesetzlich erst notwendig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, also erst ab Tag 4. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung jedoch auch früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag.

Wie lange darf man auf der Arbeit ohne Krankmeldung fehlen?

Arbeitnehmer dürfen keinen Krankheitstag ohne Krankmeldung fehlen. Sobald feststeht, dass die Arbeit krankheitsbedingt nicht aufgenommen werden kann, muss der Arbeitgeber informiert werden. Davon zu unterscheiden ist die Krankschreibung als ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Reicht es, sich per E-Mail krankzumelden?

Eine Krankmeldung per E-Mail kann ausreichen, wenn sie den Arbeitgeber rechtzeitig erreicht und im Unternehmen kein anderer Kommunikationsweg vorgeschrieben ist. Je nach betrieblicher Regelung kann beispielsweise ein telefonischer Anruf verlangt werden. Beschäftigte sollten deshalb prüfen, welche Vorgaben im Arbeitsvertrag oder im Betrieb gelten.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

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