D1-Rezept: Vorgaben, Dokumentation und Abrechnung

October 7, 2026

D1-Rezept: Vorgaben, Dokumentation und Abrechnung
D1-Rezept: Vorgaben, Dokumentation und Abrechnung

D1-Rezept – Auf einen Blick

  • Was ist ein D1-Rezept? Ein D1-Rezept verordnet eine standardisierte Kombination aus mindestens drei physiotherapeutischen Maßnahmen, die innerhalb einer 60-minütigen Behandlungseinheit durchgeführt werden.
  • Wann wird ein D1-Rezept ausgestellt? Die Verordnung kommt bei komplexen Schädigungsbildern mit erhöhtem Behandlungsbedarf infrage und ist auf höchstens zwölf Einheiten je Verordnungsfall begrenzt.
  • Welche Heilmittel werden kombiniert? Mindestens eine Maßnahme muss Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik am Gerät sein; weitere Heilmittel können beispielsweise Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie umfassen.
  • Was müssen Praxen dokumentieren? Für jeden Behandlungstag sind die tatsächlich erbrachten Heilmittel, das Datum und die Bestätigung der behandelten Person festzuhalten; der Eintrag „D1“ allein genügt nicht.
  • Wie wird das D1-Rezept digitalisiert? Derzeit gilt noch das Papierformular Muster 13; künftig sollen Verordnung, Leistungsnachweise und Bestätigungen über die Telematikinfrastruktur digital verarbeitet werden.

Was ist ein D1-Rezept?

Das D1-Rezept ist eine Verordnung für die standardisierte Heilmittelkombination D1 in der Physiotherapie. Die D1‑Verordnung verbindet mindestens drei Maßnahmen innerhalb einer Behandlungseinheit und richtet sich an Patientinnen und Patienten mit komplexen Beschwerden und erhöhtem Behandlungsbedarf. Aufgrund dieses gebündelten Ansatzes wird sie gelegentlich auch als „Mini Reha“ bezeichnet.

Bei einer spezifizierten Verordnung gibt die Arztpraxis die Heilmittel der Behandlung vor. Sind mehr als drei genannt, wählt die behandelnde Person drei davon aus. Bei einer unspezifizierten Verordnung legt die Physiotherapiepraxis die geeignete Kombination anhand des Befunds selbst fest.

Rechtliche Grundlage für das D1-Rezept

Die Vorgaben ergeben sich aus den § 12 Absatz 4 und 25 der Heilmittel-Richtlinie sowie dem Rahmenvertrag Physiotherapie nach § 125 SGB V. Sie regeln die Voraussetzungen, Pflichtangaben und Korrekturwege. Praxen müssen die Verordnung vor Behandlungsbeginn auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Das D1-Rezept richtig ausfüllen – Schritt für Schritt

Beim D1-Rezept greifen mehrere Angaben ineinander. Physiotherapiepraxen sollten die Verordnung deshalb vor Behandlungsbeginn vollständig auf Plausibilität prüfen. Die maßgeblichen Pflichtangaben und Korrekturwege ergeben sich aus der Anlage 3a zum Physiotherapie-Rahmenvertrag.

D1‑Rezept – die Pflichtangaben

Folgende Angaben sind für eine ordnungsgemäße D1-Verordnung besonders wichtig:

  • Personalien: Versicherten- und Kassendaten müssen vollständig sein.
  • Ausstellungsdatum: Das Datum bestimmt den Beginn der geltenden Fristen.
  • Diagnose: Diagnosegruppe und ICD-10-Code beziehungsweise Klartext müssen zusammenpassen.
  • Leitsymptomatik: Sie muss die Verordnung fachlich begründen.
  • Verordnungsmenge: Die zulässige Höchstmenge der Versorgung darf nicht überschritten werden.
  • Heilmittel: Einzutragen ist „standardisierte Heilmittelkombination“.
  • Therapiefrequenz: Sie gilt für die vollständige D1-Leistung.
  • Bestätigung: Arztstempel und ärztliche Unterschrift müssen vorhanden sein.

Korrekturen an Diagnosegruppe, Diagnose, Verordnungsmenge oder Heilmittelangabe erfordern grundsätzlich Datum und erneute ärztliche Unterschrift. Die Praxis darf eine Leitsymptomatik im Einvernehmen mit der Arztpraxis ergänzen und mit Datum, Unterschrift sowie dem Kürzel „LE“ kennzeichnen.

Die Heilmittelkombination festlegen

Bei einer spezifizierten Verordnung dürfen nur die ärztlich genannten Heilmittel eingesetzt werden. Ist die Verordnung unspezifiziert, wählt die behandelnde Person mindestens drei geeignete Maßnahmen innerhalb des zulässigen Rahmens für die D1-Kombination aus.

Behandlungsfrequenz und Therapiedauer angeben

Die Frequenz gilt für den gesamten 60‑minütigen Termin und nicht für deren einzelne Bestandteile. Behandlungstage, Terminplanung und Dokumentation müssen mit der Verordnung übereinstimmen.

Beispiel für ein D1-Rezept

Das folgende fiktive Beispiel zeigt, wie eine spezifizierte D1-Verordnung bei einem komplexen Beschwerdebild des Kniegelenks aussehen kann. Die konkreten Angaben müssen stets zur Diagnose, zur Leitsymptomatik und zum individuellen Behandlungsbedarf passen.

  • Diagnosegruppe: EX
  • Diagnose: M17.1 – sonstige primäre Gonarthrose
  • Leitsymptomatik: eingeschränkte Beweglichkeit des Kniegelenks, verringerte Muskelkraft und belastungsabhängige Schmerzen
  • Heilmittel: D1 standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, Wärmetherapie)
  • Verordnungsmenge: sechs Behandlungseinheiten
  • Therapiefrequenz: ein- bis dreimal wöchentlich
  • Weitere Angaben: vollständige Versichertendaten, Ausstellungsdatum, Arztstempel und ärztliche Unterschrift

Das müssen Praxen hinsichtlich D1-Rezept und Dokumentation beachten

Kostenträger müssen nachvollziehen können, welche Leistungen an jedem Behandlungstag erbracht wurden. Zu dokumentieren sind:

  • Behandlungsdatum,
  • „standardisierte Heilmittelkombination“,
  • tatsächlich durchgeführtes Behandlungskonzept,
  • Unterschrift der behandelten Person / Therapeuten.

Der Eintrag „D1“ allein reicht nicht aus. Korrekturen müssen nachvollziehbar und erneut bestätigt werden; Voraus- und Globalunterschriften sind nicht zulässig.

Häufige Fehler beim D1-Rezept

Schon kleine Unstimmigkeiten können beim D1-Rezept Rückfragen, Korrekturen oder Absetzungen auslösen. Folgende Fehler sollten Praxen deshalb vermeiden:

  • Unklare Heilmittelkombination: Aus der Verordnung und Dokumentation muss eindeutig hervorgehen, welche Heilmittel vorgesehen und tatsächlich durchgeführt wurden. Auswahl, Behandlung und Leistungsbestätigung sollten vollständig übereinstimmen.
  • Weniger als drei erbrachte Heilmittel: Eine D1-Behandlung umfasst mindestens drei unterschiedliche Heilmittel pro Behandlungseinheit. Krankengymnastik am Gerät (KGG) und Manuelle Therapie (MT) allein reichen beispielsweise nicht aus. Erst eine zusätzliche Maßnahme wie Wärmetherapie erfüllt die Vorgabe.
  • Widersprüche zwischen Diagnose und Leistung: Diagnose, Leitsymptomatik und Heilmittelkombination müssen fachlich zusammenpassen. Ein Rezept sollte daher bereits bei der Annahme auf eine schlüssige Zuordnung geprüft werden.
  • Unvollständige Leistungsbestätigung: Der Eintrag „D1“ allein genügt nicht. Für jeden Behandlungstag müssen die erbrachten Heilmittel, das Datum und die Bestätigung der Patientin oder des Patienten nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Unklare Mengen oder Frequenzen: Verordnungsmenge und Behandlungsfrequenz müssen vollständig und eindeutig angegeben sein. Abweichungen zwischen Rezept, Terminplanung und Dokumentation können die Abrechnung gefährden.
  • Fristen und Höchstmengen übersehen: Behandlungsbeginn, Unterbrechungen und Gültigkeit der Verordnung müssen überwacht werden. Zudem dürfen innerhalb eines Verordnungsfalls höchstens zwölf D1-Behandlungseinheiten verordnet werden.

D1-Rezept und die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur verändert nicht die fachlichen Vorgaben für das D1-Rezept, sondern schrittweise dessen Übermittlung und Bearbeitung. Aktuell wird die Verordnung weiterhin auf dem Papierformular Muster 13 ausgestellt. Für Heilmittelerbringer wird die TI-Anbindung zum 1. Oktober 2027 verpflichtend.

Diese Frist ist jedoch nicht mit dem verbindlichen Start der elektronischen Heilmittelverordnung gleichzusetzen. Wann die eVerordnung für Heilmittel flächendeckend eingesetzt wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Ein freiwilliger TI-Anschluss ermöglicht Physiotherapeuten aber bereits heute, über KiM sicher mit Arztpraxen zu kommunizieren und beispielsweise Korrekturen oder Therapieberichte digital zu übermitteln.

Künftig sollen Verordnungsdaten strukturiert über die TI abgerufen und direkt in der Praxissoftware verarbeitet werden. Das manuelle Übertragen vom Papierformular entfällt. Auch die erbrachten Leistungen und deren Bestätigung durch den Patienten sollen perspektivisch digital mit der Verordnung verknüpft werden.

Die inhaltlichen Anforderungen an das D1-Rezept bleiben dabei bestehen. Für jeden Behandlungstag müssen weiterhin die konkreten Einzelmaßnahmen dokumentiert werden. Der Eintrag „D1“ allein reicht auch im digitalen Verfahren nicht aus. Eine TI-fähige Praxissoftware kann Verordnung, Termine, Dokumentation und Abrechnung zusammenführen und dadurch Unstimmigkeiten früher sichtbar machen.

Häufige Fragen und Antworten

Wann bekommt man ein D1-Rezept?

Ein D1-Rezept kann bei komplexen Schädigungsbildern der Diagnosegruppen WS oder EX ausgestellt werden, wenn mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen erforderlich sind. Ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Was bedeutet D1 bei Physiotherapie?

D1 bezeichnet eine standardisierte Heilmittelkombination, bei der mindestens drei physiotherapeutische Therapieansätze innerhalb einer 60-minütigen Behandlungseinheit beim Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu können beispielsweise klassische Krankengymnastik, manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät sowie Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie gehören.

Was heißt standardisierte Heilmittelkombination?

„Standardisiert“ bedeutet, dass Auswahl, Durchführung und Abrechnungserlaubnis der kombinierten Heilmittel festen Vorgaben folgen. Mindestens eine der eingesetzten Maßnahmen muss Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Krankengymnastik am Gerät (KGG) sein. Welche weiteren Heilmittel angewendet werden, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Beschwerdebild.

Lisa Küpper

Lisa Küpper

Business Development Spezialist

Telekonnekt GmbH

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

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