GeDIG: Neue Impulse für die digitale Gesundheitsversorgung

25.8.2026 2:00 PM

GeDIG: Neue Impulse für die digitale Gesundheitsversorgung
GeDIG: Neue Impulse für die digitale Gesundheitsversorgung

GeDIG – Auf einen Blick

  • Was ist das GeDIG? Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der digitalen Versorgung und besseren Nutzung von Gesundheitsdaten.
  • Welche Rolle spielt die ePA? Die elektronische Patientenakte soll nutzerfreundlicher werden und zusätzliche Funktionen für Impfungen, Prävention und den digitalen Zugang zur Versorgung erhalten.
  • Wie verändert das GeDIG den Versorgungszugang? Elektronische Überweisungen, digitale Bedarfseinschätzungen und Terminangebote über die ePA-App sollen den Zugang zur passenden Versorgung erleichtern.
  • Wie soll die Telematikinfrastruktur gestärkt werden? Mehr Befugnisse für die gematik und ein verstärkt digitaler Austausch über KiM und TI-M sollen die TI stabiler und weniger komplex machen.
  • Warum sind strukturierte Gesundheitsdaten wichtig? Einheitliche und interoperable Daten sollen Informationen für Behandlung, Prävention, Forschung und Innovation sicher nutzbar machen.

Was ist das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen?

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, geht auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zurück. Den weiterentwickelten Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen. Es soll die Digitalisierung der Versorgung weiter voranbringen, die Telematikinfrastruktur stabiler machen und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Prävention und Forschung verbessern.

Zu den zentralen Vorhaben gehören die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte, die schrittweise Einführung der elektronischen Überweisung und ein digitaler Zugang zur Versorgung über die ePA-App. Zugleich soll die gematik mehr Möglichkeiten erhalten, die Betriebsstabilität der TI sicherzustellen. Reallabore sollen außerdem erproben, wie Gesundheitsdaten verantwortungsvoll für neue Versorgungsansätze genutzt werden können.

Darüber hinaus soll das GeDIG den Weg für die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums ebnen. Damit Gesundheitsdaten tatsächlich einen Mehrwert bieten, müssen sie sicher, strukturiert und systemübergreifend nutzbar sein. Das GeDIG soll jährlich 445 Millionen Euro einsparen.

Interoperabilität und strukturierte Gesundheitsdaten als Grundlage digitaler Versorgung

Gesundheitsdaten können Versorgung und Forschung nur verbessern, wenn sie nicht lediglich gespeichert, sondern auch gezielt verarbeitet werden können. Informationen in unstrukturierten PDF-Dokumenten oder voneinander getrennten Datensilos sind zwar einsehbar, lassen sich jedoch nur eingeschränkt automatisiert auswerten und weiterverwenden. Strukturierte Daten folgen dagegen einheitlichen Vorgaben und können dadurch sicher zusammengeführt werden.

Interoperabilität sorgt dafür, dass unterschiedliche Systeme diese Daten austauschen und inhaltlich eindeutig verarbeiten können. Das betrifft beispielsweise Medikations-, Labor- und Impfdaten aus der elektronischen Patientenakte, den Einrichtungen der Versorgung oder dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Gemeinsame Standards erleichtern es, relevante Informationen für Therapieentscheidungen bereitzustellen, Versorgungsdaten für die Forschung zu nutzen und den zuverlässigen Einsatz von E-Health-Anwendungen zu ermöglichen.

Das GeDIG soll deshalb das Recht der Versicherten auf Interoperabilität stärken und die systemübergreifende Bereitstellung von Gesundheitsdaten verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass Datenschutz, Datensicherheit und Datennutzung gemeinsam berücksichtigt werden. So können verfügbare Daten die medizinische Versorgung, Forschung und digitale Innovation tatsächlich unterstützen.

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Der GeDIG-Entwurf knüpft an bestehende Digitalisierungsmaßnahmen wie das Digital-Gesetz (DigiG) an und enthält weitere Änderungen in nahezu allen Bereichen der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bestehende E-Health-Anwendungen sollen nutzerfreundlicher werden, neue digitale Zugänge zur Versorgung entstehen und Gesundheitsdaten besser für Versorgung und Forschung nutzbar sein.

Die geplanten Maßnahmen lassen sich in vier Schwerpunkte gliedern. Da die Beratungen im Bundestag noch ausstehen, können sich einzelne Regelungen und Fristen bis zum Inkrafttreten ändern.

Eine einfach zu nutzende elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte soll einen größeren praktischen Nutzen für Versicherte und Leistungserbringer bieten. Für die Erweiterung der ePA um zusätzliche Anwendungen erhalten Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum. Verlässlichere Fristen sollen zugleich dafür sorgen, dass neue Funktionen durch Krankenkassen und Hersteller von Praxisverwaltungssystemen rechtzeitig umgesetzt werden.

Zu den geplanten Neuerungen gehören:

  • Zusätzliche Anwendungen: Eine digitale Impfübersicht wird in der ePA ab Mitte 2027 verfügbar sein. Weitere Angebote können auf Vorsorgeuntersuchungen, geeignete klinische Studien oder individuelle Präventionsmöglichkeiten hinweisen.
  • Verständlichere Informationen: Krankenkassen sollen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen auch KI-gestützte Anwendungen anbieten können, die beispielsweise Befunde verständlich aufbereiten. Zudem soll die ePA eine Volltextsuche ab Anfang 2027 bieten.
  • Mehr Unterstützung: Ombudsstellen der Krankenkassen sollen Versicherte umfassender bei der Nutzung der ePA beraten und auf Wunsch Vertretungen einrichten. Apotheken sollen zudem eingeschränkt auf den Medikationsplan zugreifen können, damit dieser unabhängig vom Einlöseweg aktuell bleibt.

Vorbereitung des Primärversorgungssystems mit digitalen Elementen

Das GeDIG soll technische Voraussetzungen für das geplante Primärversorgungssystem schaffen. Die weiteren gesetzlichen Regelungen für dessen Einführung sollen jedoch erst mit dem Primärversorgungsgesetz folgen.

Vorgesehen sind insbesondere:

  • Elektronische Überweisung: Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen elektronisch ausstellen und abrufen. Relevante Informationen können dadurch strukturiert zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen ausgetauscht werden.
  • Digitaler Versorgungseinstieg: Versicherte sollen ihren Versorgungsbedarf über die ePA-App einschätzen lassen, elektronische Überweisungen verwalten und passende Termine über die 116117 suchen können.
  • Vereinfachte Terminvermittlung: Schnittstellen in Praxis- und Terminverwaltungssystemen sollen die Meldung freier Termine an die Kassenärztlichen Vereinigungen erleichtern. Für Terminplattformen sind zudem Vorgaben für eine transparente und bedarfsgerechte Vergabe vorgesehen.

Mehr Stabilität durch die Telematikinfrastruktur

Im Jahr 2025 gab es durchschnittlich 25 TI-Störungen pro Monat. Eine stabilere und weniger komplexe Telematikinfrastruktur soll digitale Anwendungen wie das E-Rezept im Versorgungsalltag verlässlicher machen. Dafür sieht der Entwurf eine stärkere Rolle der gematik sowie weitere digitale Prozesse vor.

  • Mehr Befugnisse für die gematik: Die gematik soll betriebsnotwendige Dienste und Anwendungen direkt beschaffen und bereitstellen können. Erweiterte Befugnisse bei Zulassungen, Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung sollen die Betriebsstabilität stärken.
  • Einfacherer Zugang: Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und der digitalen Identität soll vereinfacht werden. Auch die sichere Kommunikation zwischen Versicherten und Arztpraxen über den TI-Messenger ist vorgesehen.
  • Weitere digitale Verordnungen: Das GeDIG schafft Voraussetzungen, um elektronische Verordnungen auf häusliche Krankenpflege und Heilmittel auszuweiten.
  • Digitale Kommunikation: KiM und TI-M sollen bisherige Abläufe mit Papier und Fax beim Austausch zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern zunehmend ersetzen.

Verbesserte Daten und digitale Innovation

Gesundheitsdaten sollen sicherer und gezielter für Prävention, Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden können. Dabei erweitert das GeDIG sowohl die nationalen Möglichkeiten der Datennutzung als auch die Anbindung an europäische Strukturen.

  • Datengestützte Prävention: Krankenkassen sollen Versicherte gezielter über mögliche Gesundheitsrisiken, etwa ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, und geeignete Vorsorgeangebote informieren können.
  • Weiterentwicklung des FDZ Gesundheit: Die Aufgaben und Datenverarbeitungsmöglichkeiten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit sollen erweitert werden, um Forschung und Versorgung besser zu unterstützen.
  • Reallabore: Krankenkassen sollen mit Genehmigung ihrer Aufsichtsbehörde zeitlich begrenzt neue Verfahren der Datenverarbeitung erproben können.
  • Umsetzung des EHDS: Das GeDIG schafft nationale Regelungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum. Bestehende Dateninfrastrukturen sollen dafür zu einem europäisch anschlussfähigen Gesundheitsdatenökosystem weiterentwickelt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist das GeDIG?

Das GeDIG ist der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Es soll digitale Versorgungsangebote weiterentwickeln, die Telematikinfrastruktur stabilisieren und Gesundheitsdaten besser für Versorgung, Forschung und Innovation nutzbar machen.

Warum ist das GeDIG für die Forschung wichtig?

Das GeDIG soll den datenschutzkonformen Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weiterentwickeln. Durch Reallabore und die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sollen zudem neue Möglichkeiten für medizinische Forschung und Innovation entstehen.

Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte (ePA) beim GeDIG?

Die ePA ist ein zentraler Bestandteil des GeDIG und soll nutzerfreundlicher sowie um zusätzliche Anwendungen erweitert werden. Geplant sind unter anderem eine digitale Impfübersicht, Hinweise zu Vorsorgeangeboten und ein digitaler Zugang zur Versorgung.

Warum ist Interoperabilität bei Gesundheitsdaten wichtig?

Interoperabilität ermöglicht den sicheren und strukturierten Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen IT-Systemen und Einrichtungen. Dadurch können relevante Informationen ohne Medienbrüche für Behandlung, Forschung und digitale Anwendungen genutzt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

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