Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Gesetz für eine bessere digitale Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

21.4.2026 3:30 AM

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Gesetz für eine bessere digitale Versorgung durch Digitalisierung und Innovation
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Gesetz für eine bessere digitale Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

DVG – Auf einen Blick

  • Was regelt das Digitale-Versorgung-Gesetz konkret? Das DVG regelt die Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen und schuf die Grundlage für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung, insbesondere durch die Integration in die Telematikinfrastruktur und die Regelversorgung.
  • Warum ist das DVG für die digitale Versorgung so wichtig? Das Gesetz hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen gezielt vorangetrieben, Prozesse verbessert, die Vernetzung gestärkt und eine effizientere Versorgung für Versicherte und Leistungserbringer ermöglicht.
  • Welche Rolle spielen DiGA im DVG? Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ärztlich verordnet und von Krankenkassen erstattet werden, wodurch digitale Therapien erstmals fest in die medizinische Versorgung integriert werden.
  • Wie beeinflusst das DVG die Telematikinfrastruktur? Das DVG verpflichtete weitere Akteure zur TI-Anbindung, förderte standardisierte Schnittstellen und stärkte weiter die sichere digitale Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitssystem.
  • Welche Auswirkungen hat das DVG auf Innovationen im Gesundheitswesen? Durch Förderprogramme, Investitionen der Krankenkassen und den Innovationsfonds beschleunigte das DVG die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Versorgungsmodelle nachhaltig.

Was steckt hinter dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein umfassendes Gesetz der Bundesregierung, das 2019 in Kraft trat und die Digitalisierung im Gesundheitswesen gezielt vorangetrieben hat. Im Kern regelt es, wie digitale Anwendungen, Daten und Infrastrukturen in die Versorgung integriert werden, insbesondere über die Telematikinfrastruktur.

Ein zentrales Element ist die Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese können ärztlich verordnet werden und stehen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, sofern sie durch das BfArM geprüft und zugelassen sind.

Darüber hinaus schuf das DVG verbindliche Rahmenbedingungen für:

  • die Nutzung von Gesundheitsdaten
  • die Vernetzung von Leistungserbringern
  • den Ausbau digitaler Prozesse im Versorgungsalltag

Das DVG gilt als Ausgangspunkt der digitalen Versorgung in Deutschland. Viele seiner Regelungen sind heute (Stand 2026) bereits umgesetzt und wurden durch neuere Gesetze wie das DigiG weiterentwickelt. Der Fokus liegt inzwischen weniger auf der Einführung, sondern auf der flächendeckenden Nutzung und Optimierung digitaler Anwendungen.

Ziele und Kerninhalte des DVG

Das DVG verfolgt das Ziel, digitale Anwendungen fest in der Versorgung zu verankern und die Nutzung der Telematikinfrastruktur flächendeckend auszubauen. Im Fokus stehen vor allem drei zentrale Handlungsfelder:

  • Effizienz und Vernetzung: Digitale Anwendungen wie Videosprechstunden oder E-Rezepte führen eine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Leistungserbringern herbei.
  • Bessere Versorgung: Durch den Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten können Behandlungen besser koordiniert und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
  • Integration in die TI: Digitale Versorgung wird als fester Bestandteil einer modernen Infrastruktur verstanden – getragen durch die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen.

Telematikinfrastruktur, Schnittstellen und IT-Sicherheitsstandards

Die Telematikinfrastruktur bildet das technische Fundament der digitalen Gesundheitsversorgung. Das DVG verpflichtet Leistungserbringer, ihre Systeme anzubinden, und setzt damit einen klaren Rahmen für eine flächendeckende Vernetzung.

Gleichzeitig wurden einheitliche Standards und Schnittstellen definiert, damit unterschiedliche Systeme reibungslos miteinander kommunizieren können. Diese Interoperabilität ist eine wichtige Voraussetzung für Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte.

Auch die IT-Sicherheitsstandards und die Datensicherheit wurden gezielt gestärkt. Verbindliche Regelungen sorgen dafür, dass sensible Gesundheitsdaten geschützt und digitale Prozesse stabil betrieben werden können.

Daten, Forschung und digitale Gesundheitsinfrastruktur

Ein wesentlicher Bestandteil des DVG ist die strukturierte Nutzung von Gesundheitsdaten. Dafür wurde ein Forschungsdatenzentrum geschaffen, das Abrechnungsdaten der Krankenkassen pseudonymisiert bündelt und für Forschungszwecke zugänglich macht.

Parallel dazu wurden einheitliche Datenstandards aufgebaut, beispielsweise durch zentrale Referenzdatenbanken für Arzneimittel. Diese sorgen dafür, dass Informationen eindeutig und systemübergreifend genutzt werden können. Damit wird deutlich, dass Daten eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung der Versorgung spielen.

Telemedizin, Videosprechstunden und digitale Versorgung

Das DVG stärkt telemedizinische Leistungen und macht sie zu einem festen Bestandteil der Versorgung. So wurden beispielsweise Videosprechstunden ausgeweitet und besser in bestehende Prozesse integriert. Dadurch ist medizinische Versorgung flexibler und ortsunabhängiger möglich.

Gleichzeitig profitieren Leistungserbringer von einer effizienteren Zusammenarbeit und einem schnelleren Austausch von Informationen. Damit diese Prozesse sicher funktionieren, setzt das DVG auf eine enge Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

DiGA: Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept

Mit dem DVG wurden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstmals in die Regelversorgung integriert und sind heute ein etablierter Bestandteil digitaler Therapieangebote. Versicherte haben Anspruch auf bestimmte digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die beispielsweise bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen.

Voraussetzung ist, dass diese Anwendungen und Hersteller durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen sind. Seit Inkrafttreten der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) gelten klare Anforderungen an Erstattungsfähigkeit, Datenschutz und Versorgungseffekte. Heute sind zahlreiche DiGA im offiziellen Verzeichnis gelistet und werden aktiv in der Versorgung eingesetzt.

Die Besonderheit: DiGA können ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder alternativ von der Krankenkasse genehmigt werden. Damit entstehen neue Versorgungswege, die digitale Anwendungen direkt in den Behandlungsalltag der Ärzte integrieren.

Digitalkompetenz und Nutzung digitaler Anwendungen & Gesundheits Apps

Neben der technischen Infrastruktur stärkt das DVG auch die digitale Gesundheitskompetenz. Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherte beim Umgang mit digitalen Anwendungen zu unterstützen.

Denn digitale Lösungen entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn sie im Alltag tatsächlich genutzt werden. Dazu gehören auch Vertrauen in die Sicherheit der Systeme und ein grundlegendes Verständnis für deren Funktionsweise.

Innovationsförderung und Investitionen im Gesundheitswesen

Das DVG schuf gezielte Anreize, um digitale Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. Der Innovationsfonds sowie erweiterte Investitionsmöglichkeiten für Krankenkassen sollten neue Versorgungsansätze fördern. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit mit Technologieanbietern und Forschungseinrichtungen erleichtert.

Von DVG zu DigiG: Wie sich die digitale Versorgung weiterentwickelt

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist kein isoliertes Einzelgesetz, sondern Teil einer langfristigen Digitalstrategie im Gesundheitswesen. Es baut auf früheren gesetzlichen Grundlagen auf und wurde durch weitere Gesetze konsequent weiterentwickelt. Ziel dieser Entwicklung ist eine vollständig vernetzte, sichere und leistungsfähige digitale Gesundheitsversorgung auf Basis der Telematikinfrastruktur.

Die Grundlagen: Von der eGK zur Telematikinfrastruktur

Der Aufbau der digitalen Gesundheitsinfrastruktur begann bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (2003). Dieses schuf die Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Gründung der gematik, die bis heute für die Entwicklung und den Betrieb der TI verantwortlich ist.

Mit dem E-Health-Gesetz wurde die Digitalisierung konkretisiert:

Damit entstand erstmals ein verbindlicher Rahmen für digitale Prozesse im Gesundheitswesen.

Das DVG als Wendepunkt

Das DVG (2019) markiert einen entscheidenden Schritt: Digitale Anwendungen werden aktiv in die Versorgung integriert. Besonders relevant sind:

  • Einführung von DiGA (Apps auf Rezept)
  • Ausbau von Telemedizin und Videosprechstunden
  • Verpflichtende Anbindung weiterer Akteure an die TI
  • Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

Erstmals wird Digitalisierung nicht nur vorbereitet, sondern konkret in den Versorgungsalltag überführt.

DVPMG: Erweiterung der TI und digitale Identitäten

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG, 2021) wurde die Entwicklung weitergeführt. Der Fokus bei diesem TI-relevanten Gesetz liegt vor allem auf:

  • Erweiterung der TI auf weitere Leistungserbringer
  • Einführung digitaler Identitäten für sichere Authentifizierung
  • Stärkung von Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Weiterentwicklung von E-Rezept und Telemedizin

Damit wird die TI breiter aufgestellt und stärker in den Versorgungsalltag integriert.

DigiG: Die ePA als neuer Standard

Mit dem Digital-Gesetz (DigiG, 2024) erreicht die Digitalisierung eine neue Stufe. Zentrale Maßnahmen sind:

  • Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle (Opt-Out-Verfahren)
  • Etablierung des E-Rezepts als Standard
  • Erweiterung der digitalen Gesundheitsanwendungen
  • Verbesserung der Vernetzung und Datenverfügbarkeit

Die ePA wird damit zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung und bündelt Gesundheitsdaten entlang der gesamten Behandlungskette.

GDNG: Gesundheitsdaten sinnvoll nutzen

Parallel dazu schafft das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, 2024) die Grundlage für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung:

  • Pseudonymisierte Weitergabe von Daten aus der ePA
  • Nutzung ausschließlich für gemeinwohlorientierte Zwecke
  • Opt-Out-Möglichkeit für Versicherte
  • Aufbau eines zentralen Forschungsdatenzentrums beim BfArM

Damit wird die Verbindung zwischen Versorgung und Forschung unter hohen Datenschutzanforderungen gestärkt.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist das Digitale-Versorgung-Gesetz?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2019, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben hat. Es schuf die Grundlage für zentrale digitale Anwendungen und integrierte diese in die Regelversorgung. Gleichzeitig stärkte es die TI als Plattform für sichere digitale Kommunikation und Datenverarbeitung.

Was ist der Unterschied zwischen DVG, DVPMG und DigiG?

Das DVG bildet den Einstieg in die digitale Versorgung und brachte erste Anwendungen wie DiGA und Telemedizin in die Praxis. Das DVPMG (2021) erweitert diese Ansätze und verpflichtet weitere Leistungserbringer zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie zur Nutzung digitaler Identitäten. Das DigiG (2024) geht noch einen Schritt weiter und macht die elektronische Patientenakte (ePA) zum Standard, während das E-Rezept flächendeckend etabliert wird.

Müssen Physiotherapeuten ans DVG?

Das DVG selbst verpflichtete Physiotherapeuten nicht unmittelbar zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Diese Verpflichtung wurde erst mit dem nachfolgenden DVPMG eingeführt. Seitdem können und sollen auch Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten an die TI angeschlossen werden, um an der digitalen Versorgung teilzunehmen.

Welche technischen Komponenten brauche ich für die TI-Anbindung?

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden mehrere technische Komponenten benötigt. Dazu gehören in der Regel:

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

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