TI-Gesetze: Die wichtigsten Gesetze für Leistungserbringer

5.5.2026 1:50 PM

TI-Gesetze: Die wichtigsten Gesetze für Leistungserbringer
TI-Gesetze: Die wichtigsten Gesetze für Leistungserbringer

TI-Gesetze – Auf einen Blick

  • Was sind TI-Gesetze im Gesundheitswesen? TI-Gesetze sind gesetzliche Regelungen wie das E-Health-Gesetz oder das DigiG, die Aufbau, Nutzung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur steuern und verbindliche Vorgaben für Leistungserbringer festlegen.
  • Warum sind TI-Gesetze heute so relevant? TI-Gesetze bestimmen, welche digitalen Anwendungen verpflichtend sind und wie diese im Versorgungsalltag umgesetzt werden müssen.
  • Welche Rolle spielt das SGB V für die TI? Das SGB V bildet die rechtliche Grundlage der Telematikinfrastruktur und definiert Aufbau, Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen.
  • Welche Gesetze treiben die Digitalisierung konkret voran? Gesetze wie das E-Health-Gesetz, das DVG, das PDSG und das DigiG treiben die Einführung, Nutzung und verpflichtende Anwendung digitaler Prozesse in der Versorgung voran.
  • Was bedeuten TI-Gesetze für Leistungserbringer im Alltag? TI-Gesetze verpflichten Leistungserbringer zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur, zur Nutzung digitaler Anwendungen und zur Einhaltung hoher Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

Telematikinfrastruktur: Die Rolle der TI im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur ist das zentrale Netzwerk für den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten und bildet die Grundlage für eine vernetzte Versorgung in Deutschland. Als geschlossene Infrastruktur ermöglicht sie eine sichere, standardisierte Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen.

Über die TI tauschen Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen relevante Informationen digital aus. Zu den wichtigsten Anwendungen zählen die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie der elektronische Medikationsplan. Diese Anwendungen sind heute fester Bestandteil der digitalen Versorgung und treiben die Digitalisierung im Gesundheitswesen konkret voran.

Für viele Leistungserbringer ist die Anbindung an die TI bereits verpflichtend geregelt. Während Ärzte, Zahnärzte und Apotheken schon seit mehreren Jahren angebunden sind, werden weitere Berufsgruppen schrittweise integriert. Für Heilmittelerbringer ist aktuell eine TI-Pflicht vorgesehen, deren verbindlicher Starttermin voraussichtlich auf Oktober 2027 verschoben wird.

SGB V: Die gesetzliche Grundlage der TI

Die rechtliche Basis der Telematikinfrastruktur liegt im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Ursprünglich wurde die Entwicklung der TI über § 291b SGB V angestoßen, heute sind die zentralen Regelungen in § 306 SGB V verankert. Dort wird die TI als gemeinsame Aufgabe von Leistungserbringern, Krankenkassen und weiteren Akteuren definiert und als sichere Infrastruktur für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen beschrieben.

Ein zentraler Ausgangspunkt war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Bereits das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ aus dem Jahr 2003 schuf mit § 291a SGB V die Grundlage dafür und übertrug die Umsetzung an die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die eGK gilt damit als technischer und organisatorischer Startpunkt für den Aufbau der heutigen Telematikinfrastruktur.

Parallel dazu gelten hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist insbesondere die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach § 75 SGB V relevant. Sie definiert verbindliche Maßnahmen zur Absicherung der elektronischen Datenverarbeitung und muss von allen vertragsärztlichen Leistungserbringern umgesetzt werden.

Die wichtigsten TI-Gesetze im Überblick

Die Telematikinfrastruktur ist nicht das Ergebnis eines einzelnen Gesetzes, sondern wurde über viele Jahre hinweg durch verschiedene gesetzliche Regelungen aufgebaut und weiterentwickelt. Jedes dieser Gesetze setzt dabei eigene Schwerpunkte. Für Leistungserbringer ist es entscheidend, zu verstehen, welche Gesetze heute relevant sind und welche konkreten Auswirkungen sie auf den Versorgungsalltag haben.

E-Health-Gesetz (2015): Startpunkt der TI-Verpflichtungen

Mit dem E-Health-Gesetz wurde 2015 die Grundlage geschaffen, um die Telematikinfrastruktur verbindlich in die Praxis zu bringen. Erstmals wurden klare Fristen, Anwendungen und Sanktionen definiert, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv umzusetzen.

Wichtige Inhalte des Gesetzes sind:

  • Einführung erster TI-Anwendungen wie elektronischer Arztbrief und Medikationsplan
  • Verbindliche Zeitpläne für den TI-Rollout
  • Sanktionen bei Nichtanbindung für Leistungserbringer

Das E-Health-Gesetz war der Startpunkt für die TI-Pflicht und hat den Übergang von freiwilliger Nutzung hin zu verbindlichen digitalen Prozessen eingeleitet.

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Digitalisierung wird Teil der Versorgung

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) aus 2019 wurde die Digitalisierung erstmals fest in die medizinische Versorgung integriert. Ziel war es, digitale Anwendungen schneller in den Versorgungsalltag zu bringen und die Nutzung der Telematikinfrastruktur deutlich auszuweiten.

Zentrale Inhalte des DVG sind:

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): elektronische Patientenakte, E-Rezept und Datenschutz

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) aus 2020 hat einen rechtlichen Rahmen für zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur geschaffen. Im Fokus stehen vor allem die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und klare Vorgaben zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Wichtige Inhalte des PDSG sind:

  • Einführung und Ausbau der ePA als zentrale Anwendung der TI
  • Rechtliche Grundlage für das E-Rezept und weitere digitale Anwendungen
  • Klare Regeln für Zugriff, Datensicherheit und Datenhoheit der Versicherten

Mit dem PDSG wurden essenzielle TI-Anwendungen verbindlich in die Versorgung integriert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und den Umgang mit Patientendaten, da diese nun strukturiert digital verarbeitet werden.

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) aus 2021 wurde die Telematikinfrastruktur konsequent auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Ziel war es, die TI-Nutzung für alle Leistungserbringer verbindlich zu machen und die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben.

Zentrale Inhalte des DVPMG sind:

  • Ausweitung der TI-Anbindung auf Pflegeeinrichtungen und weitere Leistungserbringer
  • Einführung und Förderung digitaler Anwendungen wie DiPA (digitale Pflegeanwendungen)
  • Verpflichtende Nutzung der TI für immer mehr Akteure im Gesundheitswesen

Das DVPMG hat die TI endgültig zur verbindlichen Infrastruktur für die gesamte Versorgung gemacht. Leistungserbringer müssen sich nicht nur technisch anbinden, sondern digitale Prozesse aktiv in ihren Arbeitsalltag integrieren.

Digital-Gesetz (DigiG): ePA für alle und neue Fristen

2024 wurde das Digital-Gesetz (DigiG) eingeführt und damit die nächste Ausbaustufe der Telematikinfrastruktur eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Weiterentwicklung bestehender TI-Anwendungen.

Zentrale Inhalte des DigiG sind:

  • Einführung der „ePA für alle“ im Opt-out-Verfahren seit 2025
  • Verbindliche Nutzung der ePA für Leistungserbringer im Versorgungsalltag
  • Anpassung und Verschiebung von TI-Anbindungsfristen, insbesondere für Pflegeeinrichtungen

Die ePA ist heute ein fester Bestandteil der Versorgung und nicht mehr optional. Gleichzeitig schafft das DigiG mehr Klarheit bei Fristen und Pflichten, wodurch die TI-Nutzung weiter standardisiert und ausgeweitet wird.

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG): Daten für Forschung nutzen

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde 2024 ein Rahmen geschaffen, um Gesundheitsdaten systematisch für Forschung und Versorgung nutzbar zu machen. Im Fokus steht dabei die Nutzung pseudonymisierter Daten unter klar definierten Datenschutzvorgaben.

Kern des Gesetzes ist ein deutlich vereinfachter Datenzugang. Über eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sowie das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) können Daten aus verschiedenen Quellen gebündelt und für gemeinwohlorientierte Forschungsvorhaben genutzt werden – bei weiterhin dezentraler Speicherung.

Für die Praxis bedeutet das:

  • ePA als Datenquelle: Seit 2025 können Daten im Opt-out-Verfahren für Forschung genutzt werden
  • klarer Rechtsrahmen für Datennutzung, Weiterverarbeitung und Datenschutz
  • neue Möglichkeiten für Versorgung und Prävention, etwa durch personalisierte Hinweise

BEEP-Gesetz: Neue Fristen für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Mit dem BEEP-Gesetz wurden die Fristen für den Anschluss von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur neu geregelt und praxisnäher ausgestaltet. Ziel ist es, die Digitalisierung in diesen Bereichen voranzubringen, ohne die Einrichtungen organisatorisch zu überfordern.

Konkret betrifft das Gesetz unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie weitere Heilmittelerbringer. Die ursprünglich geplanten Fristen wurden angepasst, sodass mehr Zeit für die technische Umsetzung und Integration in bestehende Prozesse bleibt. Gleichzeitig bleibt die Anbindung an die TI verbindlich und wird schrittweise umgesetzt.

Für die Praxis bedeutet das:

  • verbindliche, aber realistischere Fristen für den TI-Anschluss
  • Vorbereitung auf digitale Anwendungen wie eVerordnung und ePA-Zugriff
  • steigende Anforderungen an IT-Infrastruktur und Datenschutz

Das BEEP-Gesetz schafft damit Planungssicherheit und sorgt dafür, dass auch kleinere Einrichtungen strukturiert an die digitale Versorgung angebunden werden können.

TI-Pflichten im Alltag: Was gilt für welche Leistungserbringer?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Telematikinfrastruktur betreffen alle Akteure im Gesundheitswesen, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Entscheidend ist, welche Anwendungen bereits verpflichtend sind und wo noch Übergangsfristen gelten.

Ärzte & Zahnärzte

  • TI-Anbindung seit 2019 verpflichtend
  • E-Rezept seit 2024 verpflichtend im Versorgungsalltag
  • ePA-Nutzung seit 2025 Bestandteil der Regelversorgung
  • Nutzung weiterer Anwendungen wie KiM, VSDM und eMP

Apotheken

  • vollständig an die TI angebunden
  • E-Rezept als Standardprozess bei der Arzneimittelabgabe
  • Zugriff auf relevante Medikationsdaten zur Verbesserung der Therapiesicherheit

Krankenhäuser

  • verpflichtende TI-Anbindung und Integration in digitale Prozesse
  • Einbindung in ePA und sektorenübergreifende Kommunikation
  • steigende Anforderungen an Interoperabilität und IT-Sicherheit

Pflegeeinrichtungen

  • TI-Anbindung seit 2025 verpflichtend
  • zunehmende Nutzung von ePA und digitaler Kommunikation (z.B. KiM)
  • wichtige Rolle in der vernetzten Versorgung

Heilmittelerbringer (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie)

  • TI-Anbindung aktuell in der Umsetzungsphase
  • verpflichtender Anschluss voraussichtlich ab 2027
  • Vorbereitung auf digitale Anwendungen wie eVerordnung und ePA-Zugriff

Krankenkassen

  • Bereitstellung und Betrieb der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • Umsetzung des Opt-out-Verfahrens
  • zentrale Rolle bei Datennutzung und Versorgungssteuerung (z.B. im Rahmen des GDNG)

Häufige Fragen und Antworten

Was ist die TI-Pflicht?

Die TI-Pflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung für Leistungserbringer, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und digitale Anwendungen zu nutzen. Sie wurde schrittweise eingeführt und gilt heute für Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und weitere Leistungserbringergruppen im deutschen Gesundheitswesen.

Was passiert bei fehlender TI-Anbindung?

Leistungserbringer, die gesetzliche TI-Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen. Dazu gehören insbesondere Honorarkürzungen oder Einschränkungen bei der Abrechnung. Gleichzeitig können wichtige Anwendungen wie das E-Rezept oder die ePA nicht genutzt werden, was den Versorgungsalltag deutlich erschwert.

Welche Gesetze regeln die TI aktuell?

Die Telematikinfrastruktur wird durch mehrere Gesetze geregelt, die ineinandergreifen. Dazu zählen vor allem das SGB V als rechtliche Grundlage, das E-Health-Gesetz, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sowie neuere Regelungen wie das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

Wie werden Patientendaten geschützt?

Patientendaten in der TI unterliegen strengen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben. Der Zugriff erfolgt nur über sichere Authentifizierungsverfahren wie elektronische Gesundheitskarte und PIN. Zusätzlich sorgen Verschlüsselung, klare Zugriffsrechte und gesetzliche Regelungen dafür, dass nur berechtigte Personen auf sensible Gesundheitsdaten zugreifen können.

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens über ein sicheres, geschlossenes Netzwerk. Der Datenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt – über den Konnektor / das TI-Gateway, den VPN-Zugangsdienst und zertifizierte Anwendungen wie KiM oder TI-Messenger. So können Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Einrichtungen medizinische Informationen sicher austauschen.
Was braucht man für den Anschluss an die

Telematikinfrastruktur?
Für den Anschluss an die TI sind mehrere technische Komponenten erforderlich: ein Konnektor oder ein TI-Gateway zur sicheren Verbindung, Kartenterminals zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, ein Praxisausweis (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung. Hinzu kommen eine TI-kompatible Praxissoftware und ein KiM-Dienst für die verschlüsselte Kommunikation.
Was ist Telematik einfach erklärt?
Telematik bedeutet die Verbindung von Telekommunikation und Informatik. Im Gesundheitswesen ermöglicht sie den sicheren digitalen Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten. Die Telematikinfrastruktur ist also das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens.

Häufige Fragen und Antworten

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